Gründung

Restaurant eröffnen: So gehst Du geplant vor

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Von Sabine Amler | Zuletzt aktualisiert: 6.16.2022
Businessplan erstellen

Um eine Gaststätte zu eröffnen, musst Du kein gelernter Koch sein. Viel wichtiger sind ein durchdachter Businessplan und natürlich die nötigen Genehmigungen. Wir haben nützliches Wissen zu Auflagen und Kosten sowie Business- und Finanzplan für Deine Existenzgründung in der Gastronomie zusammengestellt, außerdem erfährst Du bei uns natürlich, wie Du einen eigenen Businessplan erstellen kannst. In einem weiteren Artikel zeigen wir Dir außerdem, wie Du in Deinem Businessplan Fehler vermeidest.

Was braucht man, um ein Gastgewerbe zu gründen?

Wer ein Gastgewerbe führen möchte, muss es bei der zuständigen Gewerbebehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) anmelden. Für die Anmeldung sind bestimmte persönliche Voraussetzungen (Dich betreffend) und bestimmte sachliche Voraussetzungen (Standort und Betriebsanlage betreffend) zu erfüllen.

Persönliche Voraussetzungen

Zu den persönlichen Voraussetzungen gehören 

  • Eigenberechtigung (grundsätzlich ab 18 Jahren gegeben)
  • Staatsbürgerschaft in Österreich, einem EU- oder EWR-Land bzw. eine Gleichstellung 
  • Fehlen von Ausschlussgründen d. h. keine gerichtliche Verurteilung zu mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe bzw. 180 Tagessätzen Geldstrafe, Finanzvergehen oder Nichteröffnung des Konkursverfahrens mangels Vermögen, Verurteilungen nach §§ 28–31 Suchtmittelgesetz (solange diese noch nicht aus dem Strafregister getilgt sind)
  • Befähigungsnachweis d. h. eine entsprechende Ausbildung nach der Gastgewerbeverordnung oder Ablegen der Prüfung bei den Meisterprüfungsstellen nach der Gastgewerbe-Befähigungsprüfungsordnung

Der Befähigungsnachweis ist nicht nötig für bestimmte eingeschränkte gastgewerbliche Tätigkeiten (sogenannte “freie Gewerbe”) wie z. B. in Schutzhütten oder Buschenschenken.

Sachliche Voraussetzungen

Zu den sachlichen Voraussetzungen gehören die Betriebsanlagengenehmigung. Sie muss bei der Gewerbeanmeldung noch nicht, aber spätestens bei Betriebsaufnahme vorliegen. Bei der Prüfung werden verschiedene Rahmenbestimmungen kontrolliert: Umbauten und Erweiterungen Deiner Anlage sollten also am besten vorab auf ordnungsgemäße Flächenwidmung, Bauordnung, Naturschutzgesetze und Denkmalschutzbestimmungen überprüft werden, damit Du hier keine Probleme bekommst oder im Nachhinein teure Umbauten machen musst.

Gewerbeanmeldung

Bei der Gewerbeanmeldung müssen für die Gewerbeberechtigung, bzw. Gastgewerbeberechtigung folgende Informationen angegeben werden:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Wohnort
  • Staatsangehörigkeit
  • Persönliche Angaben
  • Gewerbestandort
  • Bezeichnung des Gewerbes
  • weitere Unterlagen abhängig von der gewählten Rechtsform.

Nach Anmeldung des Gewerbes kannst Du Deine Gastronomie eröffnen.

Zusätzliche Genehmigung für den Schanigarten

Wenn Du Bewirtung im Gastgarten auf öffentlichem Grund (d. h. nicht im eigenen Garten oder Hinterhof) betreiben willst, brauchst Du die Genehmigung der Behörden. Hier wird außerdem eine Gebühr pro genutztem Quadratmeter und Monat fällig, die von Lage und Nutzungsfrequenz abhängt.

Wichtige rechtliche Grundlagen

In der Gastronomie müssen verschiedene Gesetze beachtet werden:

Wie erstelle ich einen Businessplan?

Im Business werden Stärken, Schwächen, Risiken und Chancen Deines geplanten Restaurants genau analysiert. Preiskalkulation und Kostenaufstellung gehören ebenfalls hinein.

  • Zielgruppenanalyse: Setzt Du auf gehobene Küche, Familien, Studenten, To-Go-Geschäft, Touristen, Durchreisende oder eine ganz andere Kundschaft?
  • Standortanalyse: Hast Du die passende Lokalität? Hast Du genügend Sitzplätze, um den erforderlichen Umsatz zu erwirtschaften? Passen Umfeld und Mitbewerbersituation zu Deinen Plänen? Außerdem zählt die Erreichbarkeit: Kommen Deine Gäste zu Fuß, ist Dein Lokal gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln verbunden, hast Du ausreichend Parkplätze?
  • Angebotsplanung: Welche Zielgruppe willst Du an welchen Tagen und zu welchen Zeiten mit welchem Angebot am besten ansprechen? Lohnen sich Catering, Take-away, Lieferservice oder Mittagstisch als zusätzliche Leistungen?
  • Speisenauswahl: Je genauer die kulinarischen Grenzen der Speisekarte gesteckt sind, desto klarer und glaubwürdiger ist Deine Positionierung. 
  • Alleinstellungsmerkmal: Was ist das Besondere an Deiner Idee? Bedienst Du eine spezielle Nische, z. B. vegane Gerichte, saisonale/regionale Küche oder Trendfood? Willst Du ein klassisches Restaurant, ein Café, ein Pub mit einer kleinen Speisekarte oder eine Bar eröffnen? Erfahre mehr darüber, wie Du ein überzeugendes Konzept für Dein Restaurant findest.
  • Rechtsform: Für die Gastronomie werden Einzelunternehmen, eine Gesellschaft oder ein Unternehmen mit gewerberechtlichem Geschäftsführer empfohlen.  Ob Unternehmensnachfolge, GesbR gründen oder Kleinunternehmen gründen: In unserem Blog findest Du viele hilfreiche Beiträge rund ums Thema Firma gründen.
  • Mindestumsatz: Rechne vorab aus, wie viel Umsatz Du machen musst, um rentabel zu arbeiten. Wie viel Umsatz brauchst Du, um Miete und Personalkosten (Lohnkosten) zu decken? Ist die dafür nötige Kundenzahl realistisch betrachtet zu erreichen? 
  • Preise: Hast Du Deine Preisgestaltung reell und genau kalkuliert? Hier findest Du unsere Tipps zur Preiskalkulation in der Gastronomie.

Finanzplan: Wie viel Geld kostet eine Restauranteröffnung?

Auch bei kleineren Restaurants entstehen durch die Selbstständigkeit schnell mehrere zehntausend Euro Kosten, bei Franchise-Unternehmen sind die Summen häufig sogar sechsstellig. In der Regel ist also eine Fremdfinanzierung durch eine Bank nötig.

Der Finanzplan als Teil des Businessplans beantwortet die Frage nach dem Kapitalbedarf. Dabei müssen alle vorab notwendigen Investitionen berücksichtigt werden, z. B.

  • Kaufpreis bzw. Pacht/Miete, Mietsicherheiten
  • Bau, Umbau oder Renovierung der Räumlichkeiten
  • Anschaffung von Einrichtung und Geräten (Tische, Stühle, Bar/Theke, Herd, Kühlanlagen, Zapfanlage, Musikanlage, Kaffeemaschine, Kassensystem mit Funkbonierung etc.)
  • Anschaffung von Ausstattung (Töpfe, Pfannen, Küchengeräte, Besteck, Gläser, Geschirr, Tischdecken, Servietten, Dekoration etc.)
  • Grundvorrat an Getränken und Lebensmitteln

Hier empfiehlt es sich, alle Kostenpunkte kritisch zu prüfen: Muss alles neu gekauft werden oder kannst Du mit gebrauchten Geräten und Möbeln Kapital einsparen? 

Außerdem sollte eine ausreichende Reserve für schlechte Zeiten kalkuliert werden, um später entstehende Kosten auffangen zu können, z. B.

  • Personalkosten bei Umsatzeinbußen
  • Reparaturen und Ersatz von Ausstattung, Möbeln oder Geräten
  • Renovierungen oder Ausbaukosten wie z. B. Anlage eines Schanigartens

Wer eigenes Startkapital besitzt, hat eine gute Ausgangslage, um die Bank zu überzeugen – und muss gleichzeitig weniger Kredit aufnehmen. 

Dein Konzept steht und Du willst demnächst eröffnen? Dann wirf doch noch schnell einen Blick auf unsere Tipps für erfolgreichen Restaurantbetrieb.

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Sabine Amler

Senior Content Manager

Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses Know-how verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich SEO und Marketing.

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