Soweit nicht anders angemerkt, gelten für diese AGB die folgenden Definitionen:
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ABONNEMENT oder ABO |
durch die Vertragsdauer zeitlich befristetes, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der SOFTWARE |
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ACCOUNT |
Benutzerkonto des KUNDEN für die Verwendung der SOFTWARE; siehe auch §3 Abs. 6 |
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AGB |
die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen samt den Anhängen; siehe auch Präambel Abs. 1 |
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ANNAHME DES ANGEBOTS |
siehe §3 Abs. 2 |
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API |
Die von ready2order bereitgestellte Programmierschnittstelle, die es dem KUNDEN oder von ihm beauftragten oder sonstigen Drittanbietern ermöglicht, eigene oder vorgelagerte IT-Systeme an die SOFTWARE anzubinden und Daten automatisiert zu übertragen |
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BERATUNGSLEISTUNGEN |
siehe §9 Abs. 1.1 |
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BETA-FUNKTIONEN |
Siehe §8 Abs. 5 |
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ECHTBETRIEB |
Betriebsart der SOFTWARE, die die Veränderung aller finanzrechtlich relevanten Daten ausschließt, siehe auch §6 Abs. 1 |
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ERSTKÄUFER |
siehe §17 Abs. 7 |
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GESAMTSITUATION |
Das Ergebnis des technischen Zusammenwirkens der SOFTWARE mit einem vom KUNDEN oder einem Drittanbieter über die API angebundenen System. |
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HARDWARE |
siehe §5 Abs. 2 sowie – soweit anwendbar – gleichwertige oder bessere Ersatzhardware iSd §17 Abs. 4 |
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JAHRES-VPI |
siehe §11 Abs. 4 |
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KASSENOBERFLÄCHE |
graphische Benutzeroberfläche, die für das Erstellen von Rechnungen vorgesehen sowie für die Berührungseingabe optimiert ist und als ready2order-APP sowie Webanwendung angeboten wird; siehe auch §4 Abs. 3 |
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KRITISCHE STÖRUNG |
siehe §9 Abs. 3.2 |
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KUNDE |
jeweiliger Vertragspartner von ready2order |
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KÜNDIGUNGSFORMULAR |
siehe §10 Abs. 3 |
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NICHT-KRITISCHE STÖRUNG |
siehe §9 Abs. 3.3 |
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OFFLINE-MODUS |
siehe §5 Abs. 3 |
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ready2order, WIR, oder UNS |
ready2order GmbH, Hintere Zollamtsstraße 17, 1030 Wien, FN 437331i; siehe auch Präambel Abs. 1 |
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ready2order-APP |
mobile Applikation der KASSENOBERFLÄCHE; siehe auch §5 Abs. 1 |
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SCHWERWIEGENDE STÖRUNG |
siehe §9 Abs. 3.1 |
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SOFTWARE |
die vertragsgegenständliche Software von ready2order |
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STÖRUNG |
siehe §9 Abs. 1.2 |
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SUPPORT-WEBSITE |
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TESTBETRIEB |
Betriebsart der SOFTWARE, die keine den finanzrechtlichen Vorgaben entsprechende Kasse darstellt und vor Wechsel in den ECHTBETRIEB zur Verfügung steht |
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TESTZUGANG |
siehe §7 Abs. 1 |
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TRAININGSMODUS |
Betriebsart der SOFTWARE, die keine den finanzrechtlichen Vorgaben entsprechende Kasse darstellt und nach Wechsel in den ECHTBETRIEB zur Verfügung steht; siehe auch §6 Abs. 3 |
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TSE |
siehe §1 Abs. 1 des Anhang 1b |
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VERWALTUNGSOBERFLÄCHE |
graphische Benutzeroberfläche, die für die Konfiguration und Verwaltung der KASSENOBERFLÄCHE sowie Maus-/Tastatureingabe konzipiert und über den Webbrowser abrufbar ist; siehe auch §4 Abs. 3 |
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VWTH |
der Vertrauens-Wirtschaftstreuhänder von ready2order; siehe auch Anhang 1a §4 Abs. 2 |
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WEBSITE |
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ZDA |
Zertifizierungsdiensteanbieter; siehe auch Anhang 1a §1 Abs. 1 |
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ZERTIFIKAT |
siehe §6 Abs. 6 |
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ZUSATZ-ABO |
durch die Vertragsdauer zeitlich befristetes, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung bestimmter Zusatzfunktionen der SOFTWARE |
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ZWEITKÄUFER |
siehe §17 Abs. 10 |
Der KUNDE hat bis 12 Monate nach Bestellung des Einschulungspakets die Möglichkeit, dieses Einschulungspaket in Anspruch zu nehmen, widrigenfalls der Anspruch darauf ohne Rückvergütung des Entgelts verfällt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
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