Eines gleich vorweg: Mit ready2order betreibst Du eine 100% finanzamtkonforme Registrierkasse, die sowohl die Registrierkassenpflicht als auch die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) erfüllt. Für Dich bedeutet das weniger Sorgen – und weniger Arbeit.
MANIPULATIONSSCHUTZ
Bei ready2order brauchst Du keine zusätzliche Hardware für die technische Sicherheitseinrichtung: Mit unserem RKSV-Zertifikat bist Du in wenigen Minuten finanzamtkonform.
FINANZAMTKONFORM
Mit ready2order brauchst Du keine Sicherheitseinrichtungs-Hardware, sondern erfüllst per Cloud-Signatur alle Anforderungen – auch die Anmeldung bei FinanzOnline übernehmen wir.
KASSENPRÜFUNG
Exportiere Kassenjournal und Datenerfassungsprotokoll mit nur einem Klick, damit Deine Steuerberatung alle wichtigen Dokumente parat hat. So bist Du bestens vorbereitet.
Die Registrierkassenpflicht gilt seit dem 1. Mai 2016. Sie legt fest, welche Unternehmen ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zur Einzelerfassung der Barumsätze verwenden müssen.
Jede Registrierkasse muss über ein Datenerfassungsprotokoll (Kassenjournal) und eine Möglichkeit zur Bonausgabe verfügen (Belegausgabepflicht).
Seit dem 1. April 2017 müssen Registrierkassen laut RKSV zusätzlich über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die ein dem Unternehmen eindeutig zugeordnetes Zertifikat besitzt (Signatur). Außerdem muss jedes Unternehmen seine Registrierkasse(n) über FinanzOnline anmelden.
Warum? Die Registrierkassensicherungsverordnung dient der Bargelderfassung und soll Steuerhinterziehung bekämpfen.
Folgende Grenzen gelten für die Registrierkassenpflicht:
(Klicke auf die Grafik, um sie zu vergrößern)
Für Unternehmen, deren Geschäftsbetrieb auf öffentlichen Plätzen stattfindet und deren jährliche Umsätze unter 30.000 Euro liegen, gilt die Ausnahme der Kalte-Hände-Regelung.
Unternehmen, welche die Umsatzgrenzen nicht überschreiten, sind sowohl von der Registrierkassen- als auch von der Belegerteilungspflicht und den damit verbundenen Steuern ausgenommen
In unserem Blogbeitrag erfährst Du mehr über Voraussetzungen und Vorteile der Kalte-Hände-Regelung.
Erleichterungen der Registrierkassenpflicht gelten für Vereine (etwa für Feuerwehren), deren Veranstaltungen als kleines Vereinsfest gelten, nicht länger als 72 Stunden (drei Tage) pro Jahr dauern und deren Organisation und Planung von den Vereinsmitgliedern getragen wird. Diese sind von der Registrierkassenpflicht ausgenommen.
Wenn ein Verein (auch wenn er gemeinnützig ist) jedoch eine wirtschaftliche Aktivität verfolgt und die Umsatzgrenzen überschreitet, fällt er unter die Registrierkassenpflicht.
Sogenannte mobile Gruppen, die ihre Leistungen außerhalb ihrer Betriebsstätten erbringen, müssen keine Registrierkasse mit sich führen. Es muss jedoch bei der Leistungserstellung ein handschriftlicher Beleg (Paragon) ausgestellt und die Durchschrift unmittelbar beim Zurückkommen in die Betriebsstätte in die Registrierkasse aufgenommen werden. Darunter fallen beispielsweise Masseur:innen, Friseur:innen oder Ärzt:innen.
Auch Kleinunternehmer fallen seit 2016 unter die Registrierkassenpflicht, wenn sie mehr als 15.000 Euro Umsatz pro Jahr machen und davon mindestens 7.500 Euro in bar eingenommen wird.
Wenn ein Unternehmen über der genannten Umsatzgrenze liegt und keine Registrierkasse bzw. eine Registrierkasse ohne technische Sicherheitseinrichtung nutzt, stellt dies eine Finanzordnungswidrigkeit dar. Dies kann mit einer Geldstrafe bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
Außerdem läuft das Unternehmen Gefahr, dass die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen angezweifelt wird: Das hätte die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Behörde zur Folge und kann empfindliche Nachzahlungen zur Folge haben.
Eine Registrierkasse ist ein elektronisches Aufzeichnungssystem für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen, das zur Abrechnung von Barumsätzen und zur Bonerstellung eingesetzt wird und alle einzelnen Bareinnahmen lückenlos für die Buchführung dokumentiert. Dabei muss es sich nicht zwingend um ein stationär gebundenes Kassenterminal handeln: Auch mobile, serverbasierte Aufzeichnungssysteme, Taxameter mit Kassenfunktionen oder Waagen können als Registrierkasse dienen.
Die Registrierkassenpflicht gilt für Unternehmen und Betriebe mit
Beide Umsatzgrenzen müssen überschritten werden, damit die Kassenpflicht (ab dem viertfolgenden Monat nach Ablauf des Voranmeldezeitraums für die Umsatzsteuer) eintritt.
Übrigens: Entscheidend für beide Umsatzsummen ist dabei der Zeitpunkt der Barzahlung und nicht, wann die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wurde.
Wichtig ist, dass Deine Registrierkasse folgende Funktionen erfüllt:
So erfüllst Du alle Anforderungen mit ready2order:
Es gibt Sonderregelungen von der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Diese betreffen bestimmte Branchen:
Eine Erleichterung gibt es auch für mobile Dienstleister, die ihren Service außerhalb des Betriebsstandorts und direkt beim Kunden ausführen: Sie können ihren Kunden auch einen (handgeschriebenen) Papierbeleg ausstellen. Jedoch muss davon eine Kopie aufbewahrt und der Umsatz nach Rückkehr in die Betriebsstätte ohne unnötigen Aufschub in der Registrierkasse erfasst werden.
Bis zum 1. April 2017 gab es als Unterstützung zur Finanzierung der vorgeschriebenen Systeme eine beim Finanzamt beantragbare Prämie in Höhe von 200 Euro pro Kassensystem. Inzwischen ist leider keine Subvention mehr möglich.
Die günstigste Variante, um eine Registrierkasse einzurichten, ist die Nutzung vorhandener Geräte wie zum Beispiel Laptops und Tablets, indem man darauf eine geeignete Kassensoftware installiert. Dann muss lediglich ein Drucker angeschlossen werden, um der Belegausgabepflicht entsprechen zu können (alternativ können die Belege auch per E-Mail versendet werden). Was Du beim Kauf einer Registrierkasse beachten musst, findest Du hier kompakt auf einem Blick.
Eine Registrierkasse die alle aktuellen gesetzlichen Anforderungen erfüllt, bekommst Du bei ready2order: