Gründung

Kleinunternehmen gründen: So klappt es

Lesedauer: 4 Min. | Zuletzt aktualisiert: 11.8.2023
Kleinunternehmerin in der Gründungsphase

Grundsätzlich unterscheidet sich die Gründung von einem Kleinunternehmen kaum von der eines „normalen“ Gewerbes – die Definition richtet sich vielmehr nach Umsatz und Umsatzsteuerregelung. Wir erklären, welche Schritte Du für die Gründung gehen musst, welche Vorteile Du als Kleinunternehmer:in hast und warum ein Kleinunternehmen ein guter Start in die Selbstständigkeit sein kann.

Was ist ein Kleinunternehmen?

Ein Kleinunternehmen ist keine eigene Rechtsform: Umgangssprachlich wird darunter meist ein Betrieb mit wenigen Mitarbeiter:innen verstanden; also etwa ein kleiner Laden, ein Online-Shop mit wenigen, vielleicht handgefertigten Produkten oder eine Selbstständigkeit unter Freunden, um eine besondere Dienstleistung anzubieten. Meist wird mit “Kleinunternehmen” auch ein überschaubarer Umsatz mit geringem Risiko und Verwaltungsaufwand verbunden. Das alles kann zutreffen – muss aber nicht so sein.

Kleinunternehmen vs. Kleingewerbe

Die Begriffe “Kleingewerbe” und “Kleinunternehmen” unterscheiden sich bezüglich der offiziellen Gültigkeit ihrer Definitionen.  

  • Kleinunternehmen” bezeichnet offiziell ein Unternehmen, das nach der sogenannten Kleinunternehmerregelung laut §6 Abs 1 Z 27 UStG behandelt wird: Dort ist geregelt, dass Kleinunternehmerin:innen mit einem Jahresumsatz von bis zu 35.000 Euro – zzgl. der darauf entfallenden Steuern – selbst entscheiden dürfen, ob sie die auf ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen oder nicht. So entsteht ein deutlich verringerter Verwaltungsaufwand; außerdem ergeben sich ggf. Preisvorteile für Privatkunden, die entsprechend auch keine Umsatzsteuer zahlen müssen. Die gesetzte Umsatzgrenze darf innerhalb von fünf Jahren nur einmalig um maximal 15 % überschritten werden.

Der Begriff “Kleingewerbe” bezeichnet umgangssprachlich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) und alle Unternehmen, welche die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. 

Was bedeutet Solopreneurship?

Der Begriff “Solopreneurship” setzt sich aus den Worten “solo” und “Entrepreneur” zusammen und ist quasi eine trendige Version des Einzelunternehmers. Um eine Rechtsform handelt es sich auch hier nicht – allerdings wird hier eine neue, besonders individuell geprägte Gründung fokussiert, die an stark an digitale Möglichkeiten sowie an aktuelle technische und gesellschaftliche Entwicklungen gekoppelt ist.

Als sogenannte Solopreneur:in geht es vor allem um Unabhängigkeit: Die Unternehmensstruktur wird bewusst schlank gehalten: Du arbeitest also ohne Angestellte und idealerweise genügt ein Laptop bzw. der bloße Zugang zum Internet über ein beliebiges Gerät, um Deine Tätigkeit auszuüben. 

Im Gegensatz zum klassischen Freelancing verkaufst Du jedoch nicht Deine Arbeitszeit für fremde Projekte, sondern arbeitest an Deinen eigenen Ideen und Produkten, die in der Regel digital oder technisch umsetzbar sind. Somit bist Du ortsunabhängig im Einsatz – damit ist Solopreneurship z.B. ideal für Weltenbummler:innen oder Influencer:innen.

Kleinunternehmen gründen: Diese Schritte gehören dazu

1. Businessplan schreiben

Nimm Dir hier ausreichend Zeit, denn der Businessplan ist Dein roter Faden bei der Gründung. Hier geht es darum, Deine Geschäftsidee zu konkretisieren, zu prüfen und für mögliche Kreditgeber überzeugend aufzuarbeiten. Dabei kannst Du selbst Deinen Businessplan erstellen, oder mithilfe einer Beratung u.a. folgende Fragen strukturiert beantworten:

  • Wer gründet? 
  • Was wird angeboten?
  • Wie sehen Markt- und Wettbewerbssituation aus?
  • Was ist die Zielgruppe?
  • Was sind Deine Strategie und Unternehmensziele?
  • Wie sehen Unternehmensfinanzierung und Finanzplanung aus?
  • Welche Rechtsform wird gewählt?

Als Kleinunternehmer:in kannst Du Deine Rechtsform (fast) frei aussuchen: So kannst Du etwa als Einzelunternehmen starten, mit mehreren Partnern eine GesbR oder OG formieren oder eine GmbH gründen – zu beachten sind die jeweiligen Umsatzregelungen.   

Wichtig: Auch wenn es die gewählte Rechtsform nicht vorschreiben sollte, empfiehlt es sich bei der Gründung mit einem oder mehreren Geschäftspartner:innen, einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen.

2. Gewerbe anmelden

Eine Gewerbeberechtigung brauchst Du in der Regel nicht: Sobald Du Deine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst, musst Du die Neugründung aber bei der Wirtschaftskammer melden und die Betriebseröffnung beim Finanzamt anzeigen.  

Um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, machst Du einfach entsprechende Angaben direkt im Gewerbeschein oder im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, welcher Dir vom Finanzamt übersendet wird. 

Wichtig: Es ist jederzeit möglich, sich als Kleinunternehmer:in veranlagen zu lassen, wenn Dein Umsatz sich innerhalb der genannten Grenzen bewegt.

    Vorteile für Kleinunternehmen

    Die Kleinunternehmerregelung lohnst sich meist vor allem für Einzelunternehmen oder den Einstieg in die Selbstständigkeit – besonders, wenn Du nur saisonal tätig oder nebenberuflich selbstständig bist und entsprechend niedrige Umsätze erzielst. Du als Kleinunternehmer:in hältst Du den Verwaltungsaufwand klein:

    Wettbewerbsvorteile? Ja, denn sobald Du keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen musst, zahlen Deine Kunden einen niedrigeren Preis als bei einem Mitbewerber, der nicht unter die Kleinunternehmerreglung fällt. Die Gründung eines Kleinunternehmens lohnst sich also besonders dann, wenn Du im B2C-Geschäft tätig sein willst – also ein “Business to Customer” führst, bei dem Du Deine Leistungen oder Produkte ausschließlich an Privatkunden verkaufst.

    Kleinunternehmen gründen ohne Eigenkapital – geht auch!

    Wir haben einige Möglichkeiten zum Gründen ohne Eigenkapital für Dich zusammengestellt: Hier brauchst Du vor allem Disziplin, das richtige Konzept und eine gute Strategie.

    Kleinunternehmen gründen – und wie geht es dann weiter?

    Nachdem Du Deine Finanzierung gesichert, Deine Steuernummer und ggf. Deinen Gewerbeschein erhalten hast, kannst Du loslegen!

    Buchhaltung korrekt führen

    Wenn Du Produkte oder Leistungen verkaufst, kann Dir Deine Kasse viele der täglichen Aufgaben und auch den dahinterstehenden Papierkram erleichtern. In diesem Beitrag erfährst Du mehr zum Thema Zeit sparen: Diese Aufgaben kann Dir Dein Kassensystem abnehmen.

    Als Kleinunternehmer:in brauchst Du zudem keine doppelte Buchhaltung führen – hier genügt die EÜR am Ende des Geschäftsjahres. Außerdem musst auf den von Dir gestellten Rechnungen keine Umsatzsteuer aufführen und keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen.

    Dass Du selbst keine Umsatzsteuer verlangst, führt jedoch umgekehrt dazu, dass Du für Deine Aufwendungen ebenfalls keine Umsatzsteuer absetzen darfst. Wenn Du für Dein Unternehmen also einen neuen Laptop kaufst, zahlst Du Umsatzsteuer an den Verkäufer – diese kannst Du aber nur dann in der Steuererklärung geltend machen, wenn Du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst.

    Übrigens: Wer als Kleinunternehmer:in erfolgreich gründen will, dem sei ein Kassensystem ans Herz gelegt. In diesem Beitrag erfährst Du, warum Registrierkasse und Kleingewerbe nicht nur in Sachen Buchhaltung unbedingt zusammengehören.

    Umsatzgrenze überschritten – was nun?

    Als Kleinunternehmer:in darf Dein Umsatz wachsen – aber nur bis zu einer Umsatzgrenze. Bleibt Dein Jahresumsatz im Jahr 2021 unter der 22.000-Euro-Grenze (zzgl. Steuern), darfst Du auch im nachfolgenden Geschäftsjahr 2022 von der Kleinunternehmerregelung profitieren.

    Wenn sich die Prognosen ändern und Dein Unternehmen auf Dauer mehr als 50.000 Euro Umsatz generiert, kannst Du die Sonderregelung nicht mehr beanspruchen und musst zur Regelbesteuerung wechseln. In diesem Fall musst Du das Finanzamt bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres informieren. Wir empfehlen außerdem, eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.

    Wichtig: Der Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung ist einfach, doch umgekehrt geht es nicht problemlos. Auch wenn Deine Umsätze wieder sinken, hast Du eine Wartefrist von fünf Jahren vor Dir, bis eine erneute Anmeldung als Kleinunternehmer:in möglich ist.

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    Sabine Amler

    Senior Content Manager

    Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses Know-how verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich SEO und Marketing.

    Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.

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