Unternehmen

Was bedeutet Unternehmen? Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation mit selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit und Umsatz – unabhängig davon, ob sie Gewinn erzielt oder nicht. Ein Unternehmen kann dabei aus einem oder mehreren Betrieben bestehen.  

Unternehmen und Betrieb – was ist der Unterschied?

Der Begriff des Unternehmens umfasst verschiedene Geschäftsformen, die als wirtschaftlich-finanziell und rechtlich selbständige Einheiten gelten und einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.

Für Unternehmen wird oft synonym der Begriff „Betrieb“ verwendet. Umgangssprachlich betrachtet stellt das in der Regel kein Problem dar, dennoch gibt es zwischen Betrieb und Unternehmen wesentliche Unterschiede.

  • Ein Betrieb (im Abgabenrecht auch Betriebsstätte oder Zweigniederlassung) ist eine örtlich gebundene Produktionsstätte, also zum Beispiel die Produktionshalle oder Werkstatt. Er gehört als räumlich-technisch-soziale Einheit mit dem Ziel, eine bestimmte Leistung zu erbringen, zu einem sogenannten Rechtsträger wie z. B. einem Verein oder einer Gesellschaft. 

Ein Unternehmen kann ein oder mehrere Betriebe umfassen. Es wird durch den Eintrag im Handelsregister mit Namen und Gesellschaftsform/Rechtsform (z. B. GmbH oder oHG) charakterisiert. Ein Unternehmen ist im Gegensatz zum Betrieb nicht an nur einen bestimmten Ort gebunden.

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Was ist ein Unternehmen? Verschiedene Definitionen

Das wichtigste formale Merkmal eines Unternehmens ist der Eintrag im Handelsregister mit Namen (vgl. Firma) und der gewählten Rechtsform (auch Unternehmensart genannt). Im zugehörigen Vertrag werden die Eigentumsverhältnisse der beteiligten Unternehmer:innen geregelt. Als juristische Person muss jedes Unternehmen Körperschaftssteuer bezahlen. 

Unternehmensprinzipien nach Gutenberg

Erich Gutenberg (1897–1984) war ein deutscher Wirtschaftswissenschaftler, der in seiner dreibändigen Abhandlung „Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre“ ein damals neuartiges betriebswirtschaftliches System definierte, damit zählt er bis heute zu den wichtigsten Vertretern der deutschen BWL.  

Einem Unternehmen schrieb er in seinem Werk folgende charakteristische Prinzipien zu: 

  • erwerbswirtschaftliches Prinzip = das Streben nach Gewinn
  • Autonomieprinzip = es besteht ein selbstbestimmter Wirtschaftsplan
  • Prinzip des Privateigentums = gehört nicht der öffentlichen Hand und ist daher frei in wirtschaftlichen Entscheidungen

Private und öffentliche Unternehmungen im Wirtschaftsrecht

Anders als Gutenberg gestattet das Wirtschaftsrecht auch Unternehmen, die nicht dem letzten Prinzip entsprechen. Das Wirtschaftsrecht unterscheidet entsprechend nach dem Träger des Eigentums:

  • private Unternehmung
  • öffentliche Unternehmung (Staatseigentum)
  • gemischt-wirtschaftliche Unternehmung (staatliche oder öffentliche-rechtliche Betreiber, aber auch mit privatem Kapital)

Unternehmen in der Ökonomie

Wirtschaftstheoretisch werden die Begriffe „Unternehmen“ und „Unternehmung“ in der Makro- und Mikroökonomie meist synonym eingesetzt.

Unternehmen in der Betriebswirtschaftslehre (BWL)

In der Betriebswirtschaftslehre wird der Betrieb in der Regel als Unterbegriff eines Unternehmens begriffen. Das bedeutet, dass der Betrieb alle Merkmale des Unternehmens aufweist, aber auch mindestens eine Einschränkung umfasst – in diesem Fall ist er im Gegensatz zum Unternehmen örtlich eingeschränkt und nur für die Herstellung zuständig.

Welche Unternehmensformen gibt es?

Die Unternehmensart wird oft auch als Rechtsform bezeichnet. Hier geht es um die Form, nach der ein Unternehmen bzw. die Eigentumsverhältnisse seiner Teilhaber:innen organisiert sind. Dafür gibt es feststehende Formen, z. B.

Personengesellschaften

Kapitalgesellschaften

  • GmbH
  • GmbH & Co. KG
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • eingetragene Genossenschaft (eG)

Weitere Formen

  • Vereine 
  • Stiftungen
  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit 

Möglich sind auch Mischformen aus dieses Unternehmensformen.

Interessant zu wissen: Kleinunternehmen sind keine bestimmte Rechtsform, sondern liefern nur eine Aussage über die Umsatzgrenzen des Unternehmens aus Sicht des Abgabenrechts. 

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Wie vergleicht man den Erfolg von Unternehmen?

Um internationale Unternehmen miteinander vergleichen zu können, wird häufig die betriebswirtschaftliche Kennzahl EBITDA herangezogen. Sie steht für “Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization”, auf Deutsch “Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände” bedeutet. Sie eignet sich für den internationalen Vergleich, weil neben den von Land zu Land verschiedenen Steuern und auch die unterschiedlichen Abschreibungsregelungen herausgerechnet werden.

Außerdem ist der EBITDA – auch operativer Gewinn genannt – für die Kalkulation gewinnabhängiger Gehälter, für die Berechnung der Kreditwürdigkeit, im Controlling (Qualitätsmanagement) und in der Finanzkommunikation einsetzbar.

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