oHG (Offene Handelsgesellschaft)

Was bedeutet oHG? Die Offene Handelsgesellschaft ist eine der vielen Gesellschaftsformen, die etwa bei einer Existenzgründung infrage kommen. Die oHG ist eine Personengesellschaft, die sich auf das Handelsgewerbe richtet. Hier handeln alle Gesellschafter:innen gleichberechtigt und haften jeweils mit vollem Privat- und Gesellschaftsvermögen solidarisch für die Schulden des Unternehmens.

Vorteile/Nachteile oHG

Definition der oHG

Die oHG ist als juristische Person rechtsfähig: Sie kann also Verträge abschließen, klagen und verklagt werden. Die gesetzliche Grundlage der offenen Handelsgesellschaft ähnelt den Vorgaben der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die wesentlichen Vorgaben liefern jedoch die §§105 HGB

Das sind die Rahmenbedingungen für die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft:

Gründung

  • Zusammenschluss von mind. 2 gleichberechtigten Personen
  • ein auf den Handel gerichtetes Gewerbe 
  • nicht möglich für Freischaffende und Kleingewerbe

Kapital

Es ist kein Grund- oder Stammkapital erforderlich.

Ein gewisses Grundkapital ist aber sinnvoll: Dabei muss aber keine Mindesteinlage eingezahlt werden, sondern jeder entscheidet selbst über die Höhe des eingebrachten Kapitals.

Pflichten der Gesellschafter

  • Beitragspflicht mit Kapitaleinlagen, Zahlungen, Sachen, Rechten und Dienstleistungen
  • Recht und Pflicht zur Geschäftsführung
  • Verlustbeteiligung (Haftung)
  • Wettbewerbsverbot

Haftung

Die Haftung erfolgt komplementär, d. h. alle haften nach §128 HGB mit vollen Privat- und Gesellschaftsvermögen:

  • unmittelbar
  • unbeschränkt
  • solidarisch

Tritt ein:e neue:r Gesellschafter:in in die oHG ein, haftet diese:r auch für die vor dem Eintritt entstandenen Schulden. 

Ebenso gilt die Haftung auch nach dem Austritt aus der oHG noch weitere 5 Jahre solidarisch für die während der Beteiligung entstandenen Verbindlichkeiten.

Geschäftsführung

Jede:r Gesellschafter:in ist automatisch Geschäftsführer:in.

  • Einzelentscheidung (Einzelgeschäftsführung) möglich bei gewöhnlichen Geschäften (Einkauf, Organisation, Marketing, Vertrieb)
  • Gesamtgeschäftsführung (gemeinschaftliche Entscheidung) bei außergewöhnlichen Geschäften (Kauf von Immobilien, Aufnahme hoher Kredite oder neuer Gesellschafter)

Firmenname

Muss zwingend den Zusatz “oHG” enthalten.

Buchführung

Als Kaufmann bzw. Kauffrau im Sinne des HGB ist die oHG zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Gründungsschritte der oHG

  • Formulierung des Gesellschaftsvertrags
  • Gewerbeanmeldung
  • Eintragung ins Handelsregister

Inhalte des Gesellschaftsvertrags

Für den Gesellschaftsvertrag ist keine bestimmte Form einzuhalten.

Der Gründungsvertrag erklärt den eindeutigen Willen der Gesellschafter:innen, in einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Bei Ausrichtung auf einen anderen Gewerbezweck als den Handel muss eine andere Gesellschaftsform wie zum Beispiel die GbR gewählt werden.

Im Gesellschaftsvertrag kann – trotz grundsätzlicher Gleichberechtigung – eine präzisierte Aufgabenverteilung im Bereich der gewöhnlichen Geschäfte festgelegt werden. So kann z. B. Gesellschafter A sich um Absatz und Werbung kümmern, während Gesellschafterin B Einkauf und Organisation übernimmt. 

Auch das durch die einzelnen Gesellschafter:innen eingebrachte Kapital und die Gewinnverteilung wird im Gesellschaftsvertrag dokumentiert.

Verlust- und Gewinnverteilung in der oHG

Üblicherweise erfolgt die Gewinn- und Verlustverteilung im Unternehmen nach dem eingebrachten Kapital und nach Anzahl der Gesellschafter:innen. 

Laut §122 HGB wird der Geschäftsanteil jeweils mit 4% verzinst, um den eingebrachten Kapitalanteil zu honorieren: Diesen Betrag erhält jede:r Gesellschafter:in zusätzlich zu seinem anteiligen Gewinnbetrag. 

So sieht das in einer Beispielrechnung aus:

    Gewinnermittlung oHG

    Auflösung der oHG

    Die oHG kann geplant nach Ablauf eines gewissen Zeitrahmens aufgelöst werden, aber auch 

    • durch Beschluss der Auflösung durch die Gesellschafter:innen
    • als Folge eines Insolvenzverfahrens oder gerichtliche Entscheidung

    Einzelne Gesellschafter:innen können ebenfalls ausscheiden, etwa durch

    • Tod
    • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
    • eigene Kündigung oder Beschluss der Gesellschafterversammlung

    Pro & Contra zur Gründung einer oHG

    Die ohG hat wie jede Unternehmensform Vor- und Nachteile. Wenn Du nach anderen Haftungsoptionen suchst, können z. B. die GmbH oder die GmbH & Co. KG gute Alternativen für Deine Geschäftsgründung sein. 

    1) Vorteile der oHG

    • Gut geeignet für Teamplayer
    • Gleichberechtigung bei der Geschäftsführung
    • Hohe Kreditwürdigkeit, da alle gemeinsam haften
    • Kein Mindestkapital für die Gründung nötig
    • Fantasienamen sind ebenso möglich wie die Namen der Gesellschafter:innen als Firmenname

    2) Nachteile der oHG

    • hohes Risiko durch die solidarische Haftung

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