Die Kassensicherungsverordnung, welche bereits im Dezember 2016 erlassen wurde und mit 2020 in ganz Deutschland in Kraft tritt, bringt neben der Belegausgabepflicht und der Kassenmeldepflicht eine weitere Neuerung: Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Diese Vorrichtung soll in Zukunft verhindern, dass Kassendaten manipuliert werden können. In den sogenannten technischen Richtlinien (zB BSI TR-03153 und BSI TR-03116) werden vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) die Architektur der einzelnen Bestandteile festgelegt. Was heißt, dass so eine Einrichtung genau diesen Vorgaben entsprechen muss, um auch zertifiziert zu werden. Nur wer in Zukunft eine zertifizierte TSE im Kassensystem integriert hat, entspricht allen gesetzlichen Vorgaben.
Die Nichtbeanstandungsregelung wurde in fast allen Bundesländern bis zum 31.3.2021 verlängert. Die Nichtbeanstandungsregelung gilt nur bis zu diesem Datum, wenn kein Cloud-TSE Anbieter zuvor zertifiziert wird.
Die Voraussetzung dafür ist, dass du zum 30.09.2020 einen Nachweis über die Beauftragung für den Einbau einer cloudbasierten TSE vorweisen kannst.
Ausführliche Informationen zu den Regelungen einzelner Bundesländer findest du hier.(Quelle: DFKA e.V., Stand 19.8.2020)
Eine Cloud-TSE kann aktuell noch nicht zertifiziert sein, da hier der Zertifizierungsprozess noch bei keinem Anbieter abgeschlossen ist. Wir arbeiten eng mit dem Cloud-TSE Anbieter zusammen, der schon kurz vor der Zertifizierung steht.
Trotzdem müssen alle elektronischen Kassen ab 01.01.2020 technisch eine TSE integrieren können. Das muss dein Kassenanbieter übernehmen. Als Kunde von ready2order bist du auf der sicheren Seite und wirst du zu jedem Zeitpunkt finanzamtkonform sein. Hier findest du unsere Garantieerklärung. Wir haben auch alle Informationen zum Thema Zertifizierung (Link auf neue Seite zum Thema Übergangsfrist Zertifizierung) für dich zusammengefasst.
Die Technische Sicherheitseinrichtung ist ein sehr komplexes Zusammenspiel von drei verschiedenen Modulen. Diese drei Module sind das Speichermedium, das Sicherheitsmodul und die einheitliche digitale Schnittstelle, welche wiederum aus zwei Bereichen besteht. Dies sieht wie folgt aus:
1. Speichermedium
Das Speichermedium dient zur Speicherung der aufgezeichneten Anwendungsdaten und der zugehörigen Protokolldaten. Das heißt also, hier werden alle deine Daten gespeichert. Das können unter anderem zertifizierte USB-Sticks, SD-Karten aber auch Cloud-Speicher sein.
2. Sicherheitsmodul
Im Sicherheitsmodul erfolgt die eigentliche Absicherung bzw. Signierung. Es gewährleistet die sichere Aufnahme der aufzuzeichnenden Vorgänge. Hierzu generiert es zu den übergebenen Anwendungsdaten eines Vorgangs korrespondierende Protokolldaten. Das Sicherheitsmodul übernimmt die manipulationssichere Festlegung der eindeutigen fortlaufenden Transaktionsnummer, der Zeitpunkte der Absicherung sowie des Prüfwerts. Zusätzlich gewährleistet das Sicherheitsmodul die Protokollierung von Systemfunktion und Ereignissen der Technischen Sicherheitseinrichtung.
3. Einheitliche Digitale Schnittstelle
Die Einheitliche Digitale Schnittstelle (EDS) ermöglicht die Integration der Technischen Sicherheitseinrichtung und eine reibungslose Datenübertragung für Prüfungszwecke.
Ab dem 1.1.2020 müssen Kassensysteme eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) integrieren können, sodass keine Löschung von Umsätzen mehr möglich ist.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Du bist als Unternehmer davon nicht betroffen, wenn du nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 ein elektronisches Kassensystem angeschafft hast und du folgende 3 Bedingungen erfüllst:
Wenn du diese drei genannten Bedingungen nicht erfüllst, musst du dein Kassensystem bis 2020 mit einer technischen Sicherheitseinrichtung aufrüsten.
Prüfe, ob du dein Kassensystem aufrüsten kannst. Bist du im Besitz einer ready2order Kasse, wird es für dich ganz einfach sein, die Registrierkasse im genannten Zeitraum aufzurüsten. Die technischen Sicherheitseinrichtungen werden wir für alle unsere Kunden technisch automatisch integriert. Das wird auch für deine bestehende Hardware möglich sein. Du brauchst hier also keine neuen Geräte. ready2order ist und bleibt 100% finanzkonform!
In den technischen Richtlinien des BSI wurde genau festgelegt, welche Anforderungen das BSI an die TSE stellt. Generell ist es für deine Umrüstung ganz stark abhängig davon, welche Möglichkeiten dein Kassenanbieter anbieten wird. Die Verantwortung hierfür liegt also bei deinem Kassenanbieter und nicht direkt bei dir als Unternehmer. Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Herangehensweisen:
Uns ist es wichtig, dass die TSE ohne viel Aufwand für unsere Kunden implementiert werden kann. Als Cloud-Kassen Anbieter werden wir dir eine cloudbasierte Lösung zur Verfügung stellen und die TSE cloudbasiert integrieren.
Du hast als Unternehmer noch die offene Ladenkasse in Verwendung? Mit der Umsetzung der Kassensicherungsverordnung kannst du das auch weiterhin tun, da du nicht unter den Anwendungsbereich der KassenSichV fällst.
Folgende Vorteile hast du mit einem elektronischen Kassensystem:
Haftungsausschluss:
Technische und inhaltliche Änderungen vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer, Druck- und Schreibfehler vorbehalten.
Aufgrund der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Fristen empfehlen wir allen Kunden und interessierten Lesern, weitergehende Informationen zur TSE, zu Fristen und der derzeitig gültigen Rechtslage selbst einzuholen. Eine Haftung durch ready2order ist ausgeschlossen.
Produktmanager Compliance
Als Produktmanager bei ready2order legt Matthias den Fokus auf Compliance. Er stellt sicher, dass in unserer Software sämtliche rechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden und das Zusammenspiel mit der Buchhaltung funktioniert. Ob RKSV in Österreich, oder GoBD, TSE und DSFinV-K in Deutschland - Matthias behält als ausgebildeter Steuerberater den Überblick. Wenn er nicht gerade mit rechtlichen Themen beschäftigt ist, verbringt er seine Zeit gerne in den Bergen und macht Sport.