Kommanditgesellschaft (KG)

Was bedeutet Kommanditgesellschaft? Die KG ist eine Personengesellschaft: Ein oder mehrere Gesellschafter:innen schließen sich zusammen, um einen gemeinsamen Handelszweck zu erreichen. Die KG eignet sich für alle, die mehr Kapital in ihrem Unternehmen brauchen, aber ihr eigener Chef bleiben wollen.

Im Unterschied zur GmbH gibt es bei der KG nämlich unterschiedliche Mitbestimmungsrechte – je nach dem, ob Gesellschafter:innen mit beschränkter Haftung oder mit unbeschränkter persönlicher Haftung beteiligt sind. 

Rahmenbedingungen der KG

Die KG ist seit dem 11. Jahrhundert bekannt und damit eine der ältesten Unternehmensformen. Aufgebaut ist sie heute auf §§161-177a HGB

Sie richtet sich ausschließlich auf den Betrieb eines Handelsgewerbes – somit sind freiberufliche, wissenschaftliche oder künstlerische Unternehmensziele ausgeschlossen.

Daran musst Du Dich bei Gründung einer Kommanditgesellschaft halten:

Unternehmenszweck

  • Handel

Gesellschafter

  • mindestens 1 Gesellschafter:in haftet persönlich mit Privat- und Geschäftsvermögen (Komplementäre)
  • mindestens 1 Gesellschafter:in haftet beschränkt auf die Geschäftseinlage (Kommanditist)
  • Personengesellschaften, juristische Personen und natürliche Personen können Gesellschafter:innen werden

Stammkapital

  • Höhe nicht vorgeschrieben

Haftung

  • unbeschränkt für Komplementäre
  • aufs Geschäftsvermögen beschränkt für Kommanditisten

Gründung

  • Formfreier Gesellschaftsvertrag
  • gemeinsamer Auftritt alles Komplementäre und Kommanditisten beim Notar
  • Eintrag ins Handelsregister nötig

Geschäftsführung

  • erfolgt durch die Komplementäre (keine Fremdgeschäftsführung möglich)
  • für Kommanditisten ausgeschlossen (möglich ist aber Handlungsvollmacht oder Prokura)

Mitbestimmung

  • Komplementäre haben alleiniges Entscheidungsrecht für gewöhnliche Geschäftsentscheidungen 
  • Kommanditisten kontrollieren den Jahresabschluss und können bei besonders umfangreichen oder riskanten Entscheidungen widersprechen

Gewinn- und Verlustverteilung

  • nach §168 HGB wird das eingelegte Kapital mit 4% verzinst
  • vertraglich können unabhängig davon feste Beträge für Komplementäre festgelegt werden (als Ausgleich für Geschäftsführung und volles Haftrisiko)
  • Verluste werden anteilig verteilt; bei Kommanditisten maximal bis zur Höhe seiner Einlage

Bezeichnung (Firma)

Möglich sind 

  • Phantasienamen wie “Sweet As Candy KG”
  • Sachbezeichnungen “Süßwaren KG”
  • Namen der Gesellschafter:innen “Zuckermann & Sauer KG”
  • Kombinationen aus allen genannten Elementen

Steuern

  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Einkommenssteuer auf Gewinnanteile

Buchführung

Als Vollkaufmann ist die KG zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet.

Inhalte des Gesellschaftsvertrags

Der Gesellschaftsvertrag muss keiner vorgeschriebenen Form folgen. Es ist aber sinnvoll, folgende Angaben schriftlich festzuhalten:

  • Vereinbarung über den Unternehmensgegenstand
  • Firma (Name), unter der das Handelsgewerbe betrieben werden soll
  • Nennung der Person des Komplementärs sowie des Kommanditisten
  • Höhe der Einlagen
  • Form der Einlagen (Bar- oder Sacheinlage)
  • Hafteinlage des/der Kommanditisten

Dazu kommen Regelungen über die Geschäftsführung oder Vertretungsbefugnis, die Kündigung sowie das Ausscheiden von Gesellschafter:innen, Entnahmen, eingebrachte Sacheinlagen; auch eine Schlichtungsklausel ist empfehlenswert.

Haftungsbeschränkung in der GmbH & Co. KG

In einer KG haften die Komplementäre unbeschränkt mit ihrem Privat- und Geschäftsvermögen. Wenn Du Dich jedoch nicht für eine KG, sondern für eine GmbH & Co. KG entscheidest, kannst Du die Elemente beider Unternehmensformen kombinieren:

  • Fremdgeschäftsführung möglich
  • beschränkte Haftung für alle Gesellschafter:innen
  • beschränktes Mitspracherecht für Kommanditisten

Gründungsschritte der KG

Vor der Anmeldung müssen alle Gesellschafter:innen – also Komplementäre und Kommanditisten – beim Notar erscheinen. Der Gesellschaftsvertrag kann frei aufgesetzt werden. Hier lohnt es sich, sich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer nach Musterverträgen zu erkundigen.

Die Gründung der GmbH erfolgt weiterhin so:

Anmeldung

  1. KG planen und vorbereiten
  2. Gesellschaftsvertrag abfassen
  3. Termin beim Notar
  4. Geschäftskonto eröffnen 
  5. Stammkapital einzahlen
  6. Eintrag im Handelsregister
  7. Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt
  8. Anmeldung beim Finanzamt
  9. Anmeldung bei der IHK oder HWK
  10. Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
  11. je nach Tätigkeitsfeld: ggf. Anmeldung beim Bauamt oder Ordnungsamt

Gründungsdauer

3-4 Wochen

Gründungskosten

  • 100 Euro für bis zu 30 Gesellschafter
  • für weitere Gesellschafter:innen 40 Euro / Person

Zusammenfassung: Vorteile & Nachteile der KG

Die Vorteile der Kommanditgesellschaft sind:

  • Wer als Komplementär auch mit seinem Privatvermögen haftet, hat bei allen Geschäftsentscheidungen volles Mitspracherecht.
  • Durch Kommanditisten kann mehr Kapital eingebracht werden, ohne dass diese Gesellschafter:innen bei alltäglichen Entscheidungen mitbestimmen.
  • Mehr Kapital bedeutet mehr Geschäftsspielraum.
  • So können sich z. B. Familienmitglieder oder Personen aus dem Freundeskreis mit kalkulierbarem Risiko an Deinem Unternehmen beteiligen.
    Vorteile & Nachteile der KG

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