Gesellschaftsformen (Übersicht)

Synonyme: Rechtsform, Unternehmensform

Was ist mit Gesellschaftsformen gemeint? Hier geht es um die Rechtsform von Unternehmen, die nicht von einem Einzelunternehmer, sondern von zwei oder mehreren Personen gegründet werden. Die Wahl der Gesellschaftsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Existenzgründung, denn sie entscheidet über Kapitaleinlagen, Haftung, Besteuerung und vieles mehr.

Welche Gesellschaftsformen gibt es?

Die Unternehmensformen unterliegen einem sogenannten “Typenzwang”: Das bedeutet, dass Du als Gründer:in nicht willkürlich Deine eigenen Bedingungen etablieren darfst, sondern nur eine Unternehmensform aus einer begrenzten Auswahl wählen darfst. 

Unternehmensformen können grundsätzlich in vier Arten unterteilt werden:

Welche Unternehmensformen gibt es?

Was bedeutet Einzelunternehmen?

Die Gründung ist – im Vergleich zu anderen Unternehmensformen – günstig, einfach, schnell und formlos. Hier sind kein Gesellschaftsvertrag und auch keine notarielle Beglaubigung nötig: Als Freiberufler:in musst Du Dich lediglich beim Finanzamt anmelden; als Gewerbetreibende:r musst Du zusätzlich einen Gewerbeschein beantragen. 

Wichtig: Als Kleinunternehmer:in kannst Du einen Umsatz von bis zu 17.500 Euro im ersten und bis zu 50.000 Euro im zweiten der Jahr der Geschäftstätigkeit erwirtschaften. Darüber hinaus muss die Umsatzsteuer ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt bzw. Vorsteuer abgezogen werden.

Das sind die Hauptmerkmale eines Einzelunternehmens:

  • Gründeranzahl

1

  • Stammkapital

nicht nötig

  • Haftung

unbeschränkt (auch mit dem Privatvermögen)

  • Gründungsprozess

einfach, kostengünstig, formlos

  • Besteuerung

Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer

Gesellschaftsformen: Was unterscheidet Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft?

Im Wesentlichen unterscheiden sich Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft in Sachen Geschäftsführung: Diese kann bei Personengesellschaften von den Gesellschaftern selbst übernommen werden, während sich bei der Kapitalgesellschaft Angestellte um die Geschäftsführung kümmern. 

1. Welche Personengesellschaften gibt es?

Hier sind im Wesentlichen drei Gesellschaftsformen zu nennen – GbR, OHG und KG.

1.1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird als einfachste Form der Personengesellschaft betrachtet: Für die Gründung schließen sich mindestens zwei Gesellschafter zusammen. Dabei kann es sich um natürliche Personen und/oder juristische Personen handeln. 

Der gemeinsame Zweck der Gesellschafter:innen muss in einem Gesellschaftsvertrag erfasst werden. Dieser muss allerdings nicht notariell beglaubigt und genau genommen auch nicht schriftlich verfasst werden (Letzteres empfiehlt sich allerdings, um Konflikten vorzubeugen).

Beim Gesellschaftszweck muss es sich dabei nicht zwingend um wirtschaftliche Aspekte handeln. So schließen sich häufig etwa Mediziner:innen oder Rechtsanwälte als GbR zusammen, um eine Gemeinschaftspraxis oder Sozietät zu betreiben. Für Handelsgewerbetreibende ist die GbR nicht geeignet (hier empfiehlt sich die OHG).

Das sind die Hauptmerkmale der GbR:

  • Gründer- bzw. Gesellschafteranzahl

mind. 2 (gleichberechtigt)

  • Stammkapital

nicht nötig

  • Haftung

unbeschränkt (auch mit dem Privatvermögen)

  • Gründungsprozess

einfach, kostengünstig, formlos, Gesellschaftsvertrag ohne notarielle Beglaubigung ausreichend

  • Besteuerung

Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer

1.2. Offene Handelsgesellschaft (oHG)

Die Offene Handelsgesellschaft besitzt viel Ähnlichkeit mit der GbR, weist aber auch entscheidende Unterschiede auf: Denn die OHG ist in erster Linie für Handelsunternehmen geeignet.

Das sind die Hauptmerkmale der oHG:

  • Gründer- bzw. Gesellschafteranzahl

mind. 2 (gleichberechtigt)

  • Stammkapital

nicht nötig

  • Haftung

unbeschränkt (auch mit dem Privatvermögen)

  • Gründungsprozess

einfach, kostengünstig, formlos, Gesellschaftsvertrag ohne notarielle Beglaubigung ausreichend

  • Besteuerung

Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer

1.3. Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft wird nur noch selten als Gesellschaftsform gewählt. Dabei hat sie den Vorteil, dass die Gesellschafter:innen im Gegensatz zu den beiden vorangegangenen Formen nicht gleichberechtigt sind: Der sogenannte Kommanditist haftet nur mit seinen Einlagen und besitzt dafür keine Vertretungsmacht nach außen, während der Komplementär dieselben Rechte und Pflichten besitzt wie der Gesellschafter einer OHG.

Als Sonderform der OHG unterliegt die KG (mit Ausnahme des Kommanditisten) auch sonst denselben Gesetzen und Vorschriften wie diese – Ausnahme ist die notwendige, notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags.

Das sind die Hauptmerkmale der KG:

  • Gründer- bzw. Gesellschafteranzahl

mind. 2 (Komplementär und Kommanditist)

  • Stammkapital

nicht nötig

  • Haftung

unbeschränkt (Komplementär) bzw. beschränkt (Kommanditist)

  • Gründungsprozess

einfach, kostengünstig, formlos, Gesellschaftsvertrag mit notarieller Beglaubigung nötig

  • Besteuerung

Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer

 2. Welche Kapitalgesellschaften gibt es?

Hier sind im Wesentlichen vier Gesellschaftsformen zu nennen – GmbH, UG, AG und Limited.

2.1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in Deutschland derzeit die beliebteste Rechtsform. Allerdings ist sie mit viel Aufwand verbunden und benötigt außerdem ein Startkapital von 25.000 Euro. Allerdings punktet sie – im Gegensatz zu den vorab aufgeführten Gesellschaftsformen – mit beschränkter Haftung:  Sollte eine GmbH Insolvenz beantragen müssen, bleibt das private Vermögen der Gesellschafter:innen unangetastet.

Übrigens: Obwohl es sich dem Namen nach um eine Gesellschaft handelt, kann die GmbH auch von Einzelpersonen gegründet werden. Diese Sonderform wird dann oft als “Ich-GmbH” oder “1-Personen-GmbH” bezeichnet.

Das sind die Hauptmerkmale der GmbH:

  • Gründer- bzw. Gesellschafteranzahl

mind. 1

  • Stammkapital

25.000 Euro (12.500 Euro bei Gründung)

  • Haftung

beschränkt auf Geschäftskapital

  • Gründungsprozess

aufwändig, zeit- und kostenintensiv, Gesellschaftsvertrag mit notarieller Beglaubigung nötig

  • Besteuerung

Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer

2.2. Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH. Sie bringt den Vorteil der beschränkten Haftung ohne hohes Stammkapital und ist daher besonders bei Start-ups und jungen Gründer:innen beliebt. Allerdings muss aus mind. 25% des operativen Gewinns jährlich Rücklagen gebildet werden, bis ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro besteht.

Hier erfährst Du mehr, wenn Du eine UG gründen willst – und das sind ihre Hauptmerkmale:

  • Gründer- bzw. Gesellschafteranzahl

mind. 1

  • Stammkapital

mind. 1 Euro

(Rücklagenbildung bis 25.000 Euro notwendig)

  • Haftung

beschränkt auf Geschäftskapital

  • Gründungsprozess

aufwändig, zeit- und kostenintensiv, Gesellschaftsvertrag mit notarieller Beglaubigung nötig

  • Besteuerung

Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer

2.3. Aktiengesellschaft (AG)

Das Besondere an der AG ist die Verteilung der Geschäftsanteile in Form von Aktien an Aktionäre. Wenn nur eine Person die AG gründet, hält sie 100% der Aktienanteile. Des Weiteren ist die Gründung einer Aktiengesellschaft sehr aufwändig und benötigt Aufsichtsrat und Vorstand als Entscheider und Kontrollinstanzen. 

Das sind die Hauptmerkmale der AG:

  • Gründer- bzw. Gesellschafteranzahl

mind. 1

  • Stammkapital

50.000 Euro

  • Haftung

beschränkt auf Geschäftskapital

  • Gründungsprozess

sehr formal, Gesellschaftsvertrag mit notarieller Beglaubigung nötig

  • Besteuerung

Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer

 2.4. Limited by Shares (Ltd.)

Die Limited ist ursprünglich eine britische Gesellschaftsform, die dank der europäischen Niederlassungsfreiheit allerdings auch bei uns verwendet werden kann. Sie ähnelt der deutschen UG (haftungsbeschränkt), unterscheidet sich aber auch in einigen Punkten. Bspw. braucht sie einen Unternehmenssitz in Großbritannien und unterliegt dem britischen Recht.

Wenn Du mit deiner Ltd. allerdings vor allem in Deutschland tätig bist, bist Du auch in Deutschland steuerpflichtig und musst Dein Unternehmen verpflichtend im deutschen Handelsregister eintragen lassen. 

Dieser länderübergreifende Regel-Mix kann kompliziert und den Geschäftsalltag erschweren: Prüfe also genau, ob sich die Limited für Dich eignet.

Das sind die Hauptmerkmale der Limited:

  • Gründer- bzw. Gesellschafteranzahl

mind. 1

  • Stammkapital

mind. 1 britisches Pfund

  • Haftung

beschränkt auf Geschäftskapital

  • Gründungsprozess

relativ unkompliziert, allerdings nach britischem Recht und i.d.R. nur mithilfe einer Agentur möglich

  • Besteuerung

Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer

Welche Gesellschaftsformen sind die besten?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt von den Anforderungen Deines Unternehmens ab. Um die passende Gesellschaftsform zu finden, stelle Dir z.B. folgende Fragen:

  • Möchte ich allein oder mit anderen Gesellschafter:innen gründen?
  • Wer soll mein Unternehmen führen?
  • Welches Risiko hat meine Idee?
  • Welches Haftungsmodell ist sinnvoll?
  • Wie viel Startkapital kann ich einbringen?
  • Wie viel bürokratischen Aufwand will ich betreiben?
  • Wie schnell soll mein Unternehmen startklar sein?

Hier erfährst Du außerdem, welche Gesellschaftsformen der Bilanzierungspflicht unterliegen.

Kann ich zwischen Gesellschaftsformen wechseln?

Wenn sich Veränderungen im Unternehmen ergeben oder sich die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform im Nachhinein als falsch herausstellt, kannst Du die Unternehmens in der Regel umstellen.  Dieser Prozess ist allerdings mit viel Aufwand und Kosten verbunden: daher sollte die Wahl oder Umstellung der Gesellschaftsform gut durchdacht sein.

Zu den gängigsten – meist wachstumsbedingten – Wechseln zwischen den Gesellschaftsformen gehören

  • Einzelunternehmen → UG oder GmbH 
  • UG → GmbH
  • GmbH → Aktiengesellschaft

Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.