Was bedeutet Einnahmenüberschussrechnung? Vor allem für all diejenigen, die ein Kleinunternehmen führen, ist es die einfachste Methode, um den Gewinn eines Geschäftsjahres auszurechnen: Dafür werden die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen. Diese sogenannte “vereinfachte Gewinnermittlung” kann bei der Einkommenssteuererklärung angewendet werden, wenn – zum Beispiel aufgrund geringer Umsätze – keine Bilanzierung vorgeschrieben ist.
Die gesetzlichen Grundlagen für die EÜR finden sich in §§140ff. AO sowie §4 Abs. 3 EStG, weshalb die Methode auch 4/3-Rechnung genannt wird.
Möglich ist die vereinfachte Gewinnermittlung in Form der Einnahmenüberschussrechnung für
Wer aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Buchführung und Jahresabschluss verpflichtet ist, darf keine EÜR machen. Ausgenommen sind daher OHG, KG, GmbH & Co. KG sowie Kapitalgesellschaften wie UG, GmbH, gGmbH, gUG, KGaA und AG. Sie sind gesetzlich zur Bilanzierung verpflichtet: Sie müssen die sogenannte doppelte Buchführung anwenden und ihren Gewinn über die Bilanz sowie Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) ermitteln. Hier erfährst Du mehr zur Bilanzierungspflicht.
Zu den Vorteilen der EÜR gegenüber der doppelten Buchführung/Bilanzierung gehören:
Die Werte der EÜR können außerdem verwendet werden, um den Cash Flow zu errechnen.
Die Nachteile der EÜR sind dagegen, dass ohne Inventur kein Wareneinsatz ermittelt werden kann und ohne Abbildung der Forderungen und Verbindlichkeit die Vermögenswerte nicht sichtbar sind.
Um die Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen, vergleichst Du die gesamten Einnahmen und Ausgaben Deines Unternehmens.
Was in die EÜR hinein zählt: |
Was nicht dazuzählt: |
✓ alle Einnahmen, die im Wirtschaftsjahr auf Deinem Konto eingehen |
✗ fertige Erzeugnisse Deines Betriebs |
✓ alle Ausgaben, die im Wirtschaftsjahr von Deinem Konto abgebucht werden |
✗ unfertige Erzeugnisse Deines Betriebs |
✓ Darlehenszinsen z.B. für Kleinkredite (als Ausgaben) |
✗ Darlehen und Tilgungen |
✓ Abschreibungen auf Sacheinlagen |
✗ privateSacheinlagen (Möbel, EDV etc.) |
✗vBareinlagen |
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✗vnoch nicht bezahlte Forderungen |
Liste die Nettoeinnahmen und Umsatzsteuer getrennt auf: Dazu gehören alle Zahlungen, die im Geschäftsjahr auf Deinem Konto bzw. in bar eingegangen sind.
Liste hier ebenfalls die Nettoausgaben und die Vorsteuer (also die Umsatzsteuer auf die von Dir gekauften Produkte) getrennt auf: Das betrifft ebenfalls alle Zahlungen, die im Geschäftsjahr von Deinem Konto abgegangen sind.
Dazu kommt die Umsatzsteuer, die Du bereits an das Finanzamt gezahlt hast, sowie die gesammelten Abschreibungen auf die Vermögensgegenstände Deines Betriebs.
Zur einfacheren Aufstellung haben wir hier eine Übersicht über die Aufteilung von Einnahmen und Ausgaben zusammengestellt.
Einnahmen |
Ausgaben |
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* Warum sind Sachentnahmen für private Zwecke sowie die private Nutzung von Firmentelefon und Firmen-Kfz als Einnahmen zu verbuchen?
In der Buchhaltung muss Betriebliches und Privates streng getrennt werden, um die Gewinnberechnung (und damit auch die Höhe der Einkommenssteuer) nicht zu verfälschen: Private “Zugriffe” auf Betriebsmaterial verursachen zwar Kosten (z. B. erhöhte Telefonrechnung), aber sie sind kein Aufwand, der aus betrieblichen Gründen entsteht. Daher dürfen sie nicht zu den Ausgaben gerechnet werden, denn Ausgaben schmälern den Gewinn des Unternehmens – und damit auch die Einkommenssteuer, die gezahlt werden muss.
Außerdem wichtig: Es geht nur darum, wie viel Umsatz und wie viele Ausgaben Du als Unternehmer hattest. Deine Vorräte an fertigen oder noch unfertigen Erzeugnissen zählen nicht in diese Aufstellung hinein.
Die Formel für die Gewinnberechnung bei der EÜR lautet:
Gewinn = Gesamteinnahmen - Gesamtausgaben - Abschreibungen
Damit hast Du Deine Berechnung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung abgeschlossen. Allerdings solltest Du noch einen Schritt weitergehen und danach auch Deine Liquidität ermitteln. So weißt Du, ob Dein Unternehmen weiterhin auf sicheren Füßen steht. Wir erklären, wie es geht.
Liquidität ist – praktisch gesagt – die Geldsumme, die Dir für Neuanschaffungen und Investitionen sowie zur Bezahlung offener Rechnungen und Steuern zur Verfügung steht. Diese freien Mittel werden in der Liquiditätsrechnung auch als “finanzieller Überschuss” bezeichnet.
Die Formel für die Berechnung der Liquidität lautet
Damit alle Aufzeichnungen für das Finanzamt eindeutig nachvollziehbar sind, gibt es einige Regeln, um die EÜR ordnungsgemäß vorzubereiten und durchzuführen. Sie betreffen
Wir erklären, was jeweils gemeint ist und wie Du die Regeln richtig umsetzt.
Bei der Einnahmenüberschussrechnung gibt es nicht nur eindeutige Fälle: In welches Geschäftsjahr etwa fällt eine Rechnung, die im Dezember 2020 ausgestellt, aber erst im Januar 2021 bezahlt wird? Diese Frage klärt das Zufluss- und Abflussprinzip: Es ordnet Einnahmen und Ausnahmen immer dem Wirtschaftsjahr zu, in dem die jeweiligen Kontobewegungen stattfinden:
Eine Ausnahme vom Zufluss-/Abfluss-Prinzip bildet die Zehn-Tage-Regel. Sie betrifft wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben wie Miete, Zinsen oder Versicherungen:
Wichtig: Bestandsveränderungen werden beim Zufluss-/Abfluss-Prinzip nicht berücksichtigt. Es geht also nicht darum, was sich zum Zeitpunkt der Berechnung in Deinem Lager befindet oder wie sich die Lagerbestände verändert haben.
Gut zu wissen: Die EÜR unterscheidet sich hier von der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), bei der jeweils der Tag der Rechnungsstellung für Verbindlichkeiten und Forderungen zählt.
Laut §238 HGB haben alle, die ein Unternehmer führen, die Pflicht, alle Geschäftsvorfälle nachvollziehbar aufzuzeichnen. Für alle, die eine Einnahmenüberschussrechnung machen, gelten dabei diese Vorgaben:
Was Du machen musst: |
Das reicht nicht aus: |
✓ Einzelaufzeichnungen aller Geschäftsvorfälle nach §22 UStG |
✗ Kassenbericht |
✓ Aufbewahrung aller Belege zu Betriebseinnahmen und -ausgaben, auch
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✗ Aufzeichnung der Gesamtsumme als Tageslosung |
✓Aufzeichnungen laut Geldwäschegesetz (GwG), d. h. Dein Einkommen darf nachweislich nicht aus Straftaten stammen |
✗ reine Belegsammlung ohne schriftliche chronologische Aufstellung |
✓ bei bargeldintensiven Betrieben: ordnungsgemäße Kassenführung mittels Registrierkasse oder durch entsprechende schriftliche Aufzeichnungen |
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✓ bei Nutzung einer Registrierkasse: verpflichtende Führung eines Kassenbuchs |
Für alle steuerpflichtigen Unternehmen gelten einheitliche Regeln. Das Journal der Einnahmenüberschussrechnung betreffen folgende Aufzeichnungsregeln zur Kontengliederung:
Beide Verzeichnisse müssen jeweils Angaben über die Bezeichnung des Wirtschaftsguts, das Datum der Anschaffung oder Herstellung, die Kosten der Anschaffung oder Herstellung, die Nutzungsdauer nach Abschreibungstabelle und den jährlichen Abschreibungsbetrag enthalten.
Darüber hinaus sind weitere Angaben zu machen:
In der Praxis werden in der Regel alle Verzeichnisse in einem Dokument und bei der Steuerklärung in der Anlage AVEÜR (Anlageverzeichnis zur EÜR) geführt.
So kann ein Abschreibungsverzeichnis (Muster) als Tabelle aussehen:
Die Aufgabe des Wareneingangsbuchs kann ein Warenwirtschaftssystem übernehmen, andernfalls musst Du entsprechend $144 ff. AO manuell dokumentieren welche Waren sowie Hilfs- und Rohstoffe wann gekauft werden.
Ein entsprechendes Warenausgangsbuch muss nur geführt werden, wenn Waren oder Rohstoffe an andere Unternehmen geliefert werden.
In der Praxis gibt es zwei Verbuchungsmethoden:
Daher haben wir eine Beispielrechnung nach der Bruttomethode für Dich erstellt. Hier übersteigen die Einnahmen die Ausgaben: Das bedeutet einen positiven Jahresüberschuss bzw. Gewinn:
Nachdem Du alle Einnahmen und Ausgaben nach den beschriebenen Regeln ermittelt hast, trägst Du Deine Angaben für die Steuererklärung in der Anlage EÜR ein.
Neben der Anlage EÜR sind für Kleingewerbetreibende und Freischaffende auch die Anlagen AVEÜR (Anlageverzeichnis EÜR) und SZ (im Fall nicht abziehbare Schuldzinsen bei Überentnahmen, d. h. wenn Dein Eigenkapital im Minus ist) relevant.
Alle Formulare für die Einnahmenüberschussrechnung kannst Du elektronisch über ELSTER versenden. Vor der Übermittlung empfehlen wir Dir, die automatisierte Plausibilitätsprüfung und Fehlerkontrolle anzuwenden oder die EÜR generell mit Unterstützung einer Steuerkanzlei auszufüllen, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.