Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Synonyme: Profit and Loss, P&L

Was ist die GuV? Die Gewinn- und Verlustrechnung ist neben der Bilanz der Hauptbestandteil des Jahresabschlusses für Kaufleute. Dabei werden alle Positionen zu Aufwendung und Ertrag, die innerhalb eines gewissen Zeitraums (meist innerhalb eines Geschäftsjahrs) einander gegenübergestellt. Das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) wird auf das Eigenkapital-Konto übertragen: So lässt sich das mithilfe der GuV das Betriebsergebnis bzw. das Finanzergebnis des Unternehmens berechnen. Die GuV ist außerdem Bestandteil der doppelten Buchführung.

Was ist die GuV?

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist Teil der Bilanz und ein Bestandteil der doppelten Buchführung. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist das GuV-Konto ein Unterkonto des Kontos Eigenkapital: Dieses befindet sich auf der Passivseite der Bilanz, sodass Erträge im Haben und Aufwendungen im Soll gebucht werden.

Um die Darstellung übersichtlicher zu gestalten, werden Aufwand und Ertrag nicht direkt auf das Eigenkapital-Konto gebucht, sondern zuerst in der GuV „gesammelt“ – daher wird das GuV-Konto oft auch als "Sammelkonto" oder "Hilfskonto" bezeichnet.

Wie der Name außerdem erkennen lässt, ist die Gewinn- und Verlustrechnung eine Kennziffer für den unternehmerischen Erfolg: Sind die Erträge höher als die Aufwendungen, hat das Unternehmen Gewinn erwirtschaftet. Übersteigen die Aufwendungen die Erträge, hat das Unternehmen Verlust gemacht.

Die Werte der GuV können außerdem verwendet werden, um den Cash Flow oder die Eigenkapitalrentabilität zu errechnen.

Was ist der Unterschied zwischen GuV, Bilanz und EÜR?

Eine Bilanz betrachtet Vermögen und Kapital und weist somit alle Bestände des Unternehmens aus. Die GuV weist im Gegensatz dazu den Erfolg des Unternehmens aus, indem sie Aufwand und Ertrag gegenüberstellt. Damit gilt die Gewinn- und Verlustrechnung als “großer Bruder” der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), welche Unternehmen ohne Bilanzierungspflicht anwenden können.

Wie macht man eine GuV? Aufbau und Gliederung 

Beim Aufbau müssen sich Unternehmende zwischen verschiedenen Darstellungsformen entscheiden:

  • Die GuV kann nach Kontenform oder Staffelform aufgebaut sein.
  • Der Jahresüberschuss kann nach Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren berechnet werden.
  • Die Saldierung erfolgt nach Brutto- oder Nettoprinzip.

Nachfolgend erklären wir die jeweiligen Darstellungen. Außerdem gibt es gesetzliche Regelungen zur GuV – wir erklären die wichtigsten Vorschriften weiter unten in diesem Beitrag. 

GuV nach Kontenform oder Staffelform 

Die Gewinn- und Verlustrechnung kann entweder in Kontenform oder in Staffelform aufgebaut werden. 

Die Kontenform unterscheidet zwischen Soll-Seite (Aufwendungen) und Haben-Seite (Erträge). Steht beim Abschluss (auch Saldierung genannt) ein Wert auf der Soll-Seite, hat das Unternehmen Gewinn erwirtschaftet. Steht das Ergebnis auf der Haben-Seite, ist ein Verlust entstanden.

Bei einer Gliederung der GuV nach Staffelform werden alle Positionen untereinander gelistet. Das Ergebnis entsteht durch die sogenannte "Fortrechnung", bei der Aufwendungen Schritt für Schritt abgezogen bzw. Erträge zugerechnet werden. Je nach dem, ob das Ergebnis positiv oder negativ ausfällt, wurde Gewinn bzw. Verlust eingefahren.

GuV nach Kontenform (Beispiel)

GuV nach Bruttoprinzip oder Nettoprinzip 

In der Regel erfolgt die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Bruttoprinzip. Wichtig zu wissen: Das Bruttoprinzip hat dabei nichts mit dem Bruttobetrag (= vor Steuerabzug) im Sinne der Umsatzsteuer zu tun. Vielmehr listet die GuV nach dem Bruttoprinzip alle Einzelpositionen auf und ist die gängige Vorgehensweise. 

Das Nettoprinzip ist nur in speziellen Fällen zulässig und bezeichnet die gegenseitige Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen im Vorhinein.

GuV nach Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren

Sowohl Gesamtkostenverfahren (GKV) als auch Umsatzkostenverfahren (UKV) legen ihrer Berechnung den Umsatz eines Unternehmens zugrunde. Dabei gilt das UKV als aussagekräftiger und wird in der Regel bevorzugt.

Beim Umsatzkostenverfahren werden nur die Kosten aufgenommen, die für tatsächlich verkaufte Produkte oder Leistungen angefallen sind – die Kosten für produzierte, aber (noch) nicht verkaufte Erzeugnisse werden also nicht eingerechnet. Diese Kosten werden den entsprechenden Erlösen gegenübergestellt und nach Funktionsbereichen wie Vertrieb, Produktion etc. gegliedert.

Beim Gesamtkostenverfahren werden dagegen alle Kosten aufgenommen und nach Kostenarten (Personalkosten, Materialkosten etc.) gegliedert. Bestandsminderungen werden dabei als Aufwand und Bestandserhöhungen als Ertrag verbucht. 

Wichtige Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung 

Die wichtigsten Regeln zur GuV befinden sich im Handelsgesetzbuch: Laut §242 Abs. 3 HGB ist die GuV ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses von Kaufleuten. Außerdem regelt das HGB Gliederung und Vergleichbarkeit der GuV:

1. Vorschriften zur Gliederung der GUV

Der Aufbau und die einzelnen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung sind in §275 HGB festgelegt. Dort wird auch erläutert, dass z. B. außerplanmäßigen Abschreibungen, Bestandsveränderungen, außerordentliche Aufwendungen etc. ausgewiesen werden müssen. 

2. Vorschrift zur Bilanzkontinuität

Bei der GuV kann grundsätzlich zwischen der Darstellung in Kontenform oder Staffelform sowie zwischen Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren gewählt werden. Allerdings musst Du die einmal gewählte Form der Darstellung auch in den nachfolgenden Geschäftsjahren beibehalten, damit Deine GuV verglichen werden kann.

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