Bilanzierungspflicht

Synonym: Bilanzierungspflicht

Was bedeutet Bilanzierungspflicht? Der Begriff bezeichnet die Pflicht eines Unternehmens, eine doppelte Buchführung zu führen und einen Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang mit Erläuterungen zu erstellen. Allerdings ist nicht jedes Unternehmen zur Bilanzerstellung verpflichtet: Dies ist abhängig von seiner Rechtsform, vom Umsatz und der Tätigkeit des Unternehmens.

Was bedeutet bilanzierungspflichtig?

Unterliegt ein Unternehmen der Bilanzierungspflicht, muss es einen Jahresabschluss erstellen. Dazu gehören eine Eröffnungsbilanz bei Aufnahmen der Geschäftstätigkeit und eine Schlussbilanz am Ende des Geschäftsjahres.

Der Jahresabschluss besteht aus 

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  • Anhang mit Erläuterung und Lagebericht. 

Dabei werden jeweils Vermögen und Schulden bzw. Aktiva und Passiva gegenübergestellt.

Ab dem zweiten Jahr nach Existenzgründung ist die Schlussbilanz des Vorjahrs gleichzeitig die Eröffnungsbilanz des neuen Geschäftsjahres: Die entsprechende Bilanz erstellst Du dann also nur noch ein Mal jährlich.

Wie ist eine Bilanz aufgebaut?

In unserem Lexikonbeitrag erhältst Du weitere Informationen zum Aufbau der Bilanz.

Wer unterliegt der Bilanzierungspflicht?

Festgelegt ist die Bilanzierungspflicht in den für Dein Unternehmen geltenden Steuergesetzen, im Bilanzmodernisierungsgesetz sowie in §266 HGB, welcher die Grundsätze der ordnungsgemäßen Bilanz definiert. 

Ob Du als Unternehmer:in dieser Pflicht unterliegst, ist abhängig von der Rechtsform und der Größe Deines Unternehmens:

  • Freiberufler:innen (z.B. Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Journalisten oder Unternehmensberater) müssen keine Bilanz erstellen, sondern im Rahmen der Steuererklärung lediglich eine EÜR beim Finanzamt einreichen.
  • Einzelunternehmer:innen (voll haftende Kaufleute und Kleingewerbetreibende) sind bilanzierungspflichtig, wenn mehr als 600.000 Euro Umsatz pro Jahr oder mehr als 60.000 Euro Jahresgewinn erzielt werden. Wenn das Finanzamt anderweitig keine Bilanz verlangt, genügt eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
  • Personenhandelsgesellschaften (z.B. oHG und KG) sind immer bilanzierungspflichtig. Allerdings müssen sie ihre Bilanz sowie ihre Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nicht im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Kapitalgesellschaften mit Haftungsbeschränkung (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG und Limited) sind zur Bilanzierung verpflichtet. Der Gesetzgeber will Gläubiger:innen hier vor potenziellen Verlustrisiken schützen, daher gelten hier strenge Regelungen:  Die Bilanz muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, außerdem sind für die Bilanz ebenso wie für die GuV Erläuterungen abzugeben. Ab einer gewissen Unternehmensgröße muss die Bilanz zudem von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testiert werden.

    Wer muss bilanzieren? (Übersicht)

    Wichtig: Die Bilanzierung musst Du erst durchführen, wenn Du eine entsprechende Aufforderung vom Finanzamt erhältst. Die Bilanzierungspflicht gilt dann ab dem Folgejahr der Benachrichtigung – erhältst Du den Bescheid also 2022, musst Du ab 2023 verpflichtend bilanzieren. Sobald Du dann mit der sogenannten “doppelten Buchführung” arbeitest, darfst Du erst wieder zurück zur EÜR wechseln, wenn es das Finanzamt ausdrücklich genehmigt.

    Welche Folgen hat die Bilanzierungspflicht?

    Wer zur Bilanzführung verpflichtet ist, muss ab dem folgenden Geschäftsjahr eine doppelten Buchführung vornehmen. Diese ist mit viel Aufwand verbunden, da sie auf der Inventur basiert – also einer Bestandsaufnahme aller Vermögensteile (z.B. Waren) und Schulden an einem bestimmten Stichtag, die alle Bestände im Inventar schriftlich festhält.

    Übrigens: In unserem Blogbeitrag findest Du Tipps für eine geordnete Buchhaltung sowie für die Inventur im Einzelhandel.

    Freiwillig Bilanzieren oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

    Wer der gesetzlichen Bilanzierungspflicht nicht unterliegt, darf seinen Gewinn trotzdem mithilfe einer doppelten Buchführung ermitteln. Im Gegensatz zur weniger streng geregelten EÜR ist dies jedoch mit deutlich mehr Zeitaufwand und Kosten verbunden. Daher lohnt es sich gerade für kleinere Unternehmen oft, bei der EÜR zu bleiben.

    Vorteil bei der Bilanzierungspflicht: Transparenz

    Auch wenn die Bilanzierung in erster Linie gesetzlich gefordert ist, hat sie auch einen klaren Vorteil: Mithilfe der Bilanzanalyse können sich nicht nur Unternehmer:innen, sondern auch potenzielle Kapitalgeber:innen und andere beteiligte Dritte einen transparenten Eindruck vom Unternehmenserfolg und möglichen Investitionsrisiken verschaffen. 

    Je nach Fragestellung und Interesse kann die Bilanzanalyse durch reines Bilanzlesen, einen Zeitvergleich, bestimmte Kennzahlen oder einen Blick auf interne Umstrukturierungen erfolgen:

    • Bilanzlesen verschafft einen Eindruck von der Kapitaldeckung und den Verbindlichkeiten des Unternehmens. 
    • Im Zeitvergleich lässt sich erkennen, wie sich das Vermögen der Firma entwickelt.
    • Kennzahlen setzen bestimmte Werte in Relation, um detaillierte Einblicke in das wirtschaftliche Geschehen zu ermöglichen.
    • Interne Umstrukturierungen lassen sich man ebenfalls an der Bilanz ablesen, z.B. wenn Immobilien veräußert werden und das Anlagevermögen in diesem Bereich sinkt. Daraus lassen sich weitergehende Fragestellungen ablesen, z.B. nach den Beweggründen für die Umstrukturierung, um das Unternehmen weitergehend zu analysieren.

    Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.