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Registrierkassenpflicht

Registrierkassenpflicht Deutschland 2028: Das ist jetzt zu tun

Die Registrierkassenpflicht kommt zum 1. Januar 2028 auch in Deutschland, das steht laut Aktionsplan der Bundesregierung fest. Erste Dateils sind bekannt, konkrete Gesetzesentwürfe sollen im August 2026 folgen.

  • Was plant die Bundesregierung?
  • Für wen wird die Registrierkassenpflicht gelten?
  • Was solltest Du jetzt tun?
Lass Dich beraten

Registrierkassenpflicht Deutschland: Was ist der letzte Stand?

Juli 2026: Der Aktionsplan der Bundesregierung steht

  • Finanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig bestätigen, dass die Registrierkassenpflicht auch in Deutschland kommt
  • Im 26-Punkte-Aktionsplan der Bundesregierung ist sie zum 1. Januar 2028 eingeplant.
  • Die Auflösung der Bonpflicht steht dabei wohl nicht mehr zur Debatte: Sie soll durch digitale Belege erfüllt werden.
  • Konkrete Gesetzesentwürfe sollen im August folgen.

Juni 2026: Neuer Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen konkretisiert die Registrierkassenpflicht 2027

  • Der Referentenentwurf bestätigt die Registrierkassenpflicht zum 01. Jänner 2027
  • 114.800 offene Ladenkassen müssen rechtzeitig z.B. auf cloudbasierte Kassen umsteigen
  • Finanzministerium will die Bonpflicht lockern. Geplant ist, bald keine Bons mehr für Kleinbeträge unter 30 € auszustellen.
  • Außerdem sind härtere Strafen mit bis zu 5 Jahren Haft bei Manipulation geplant, sowie bis zu 25.000 € Bußgeld bei Verschleppen der Kassenpflicht.
  • Details zum neuen Referentenentwurf findest Du hier

Februar 2026: Registrierkassenpflicht kommt! 

  • Laut Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD kommt ab dem 1. Januar 2027 die Registrierkassenpflicht.
  • Zeile 1921 des Koalitionsvertrags kündigt diese “(...) für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 € (...)” an.
  • Ziel ist, der Steuerhinterziehung entgegenzuwirken und mehr Transparenz zu schaffen.
  • Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft DSTG spricht von einem "längst überfälligen" Schritt – der Handelsverband dagegen zweifelt am Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Registrierkasse Deutschland

Registrierkassenpflicht 2027: Bist Du bereit?

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Registrierkassenpflicht

Für wen gilt die Registrierkassenpflicht?

Momentan liegt noch kein konkreter Gesetzentwurf vor. Der Aktionsplan sieht allerdings vor, dass die Pflicht für Betriebe mit einem Jahresumsatz von über 100.000 € gelten soll. Das entspricht im Durchschnitt rund 8.333 € pro Monat oder – bei 25 Geschäftstagen – etwa 333 € pro Tag. Damit wären quer durch alle Branchen fast alle Unternehmen betroffen.

Unternehmerin prüft Beleg

Was bleibt zurzeit noch unklar?

  • Bisher ungeklärt ist die Frage, was die Umsatzgrenze umfasst: Sind in den genannten 100.000 € ausschließlich Barumsätze oder der gesamte Jahresumsatz inklusive bargeldloser Zahlungen enthalten?
  • Übergangsregelungen und Ausnahmen sind ebenfalls noch nicht definiert, dabei können nicht alle Branchen gleichermaßen einfach auf digitale Registrierkassen umstellen.
  • Auch die Definition, was mit dem Terminus “Geschäfte” gemeint ist, steht noch aus: Ist hier lediglich der Einzelhandel gemeint, oder auch Gastronomie und Servicedienstleister?

Immer auf dem Laufenden: Sobald mit eindeutigen Antworten Klarheit geschaffen wird, findest Du aktualisierte Informationen auf dieser Seite.

Aktuelle Kritik des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV)

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) kritisiert die Formulierungen im Koalitionsvertrag ebenfalls als widersprüchlich und unklar. Besonders die Frage, ob sich die Umsatzgrenze ausschließlich auf Barumsätze oder auf den gesamten Jahresumsatz inklusive unbarer Zahlungen, spielt dabei eine wichtige Rolle.

Zudem fordert der DStV machbare Übergangsregelungen und Ausnahmen: Denn nicht alle Branchen könnten einfach auf digitale Registrierkassen umstellen. Andere EU-Mitgliedstaaten mit vergleichbaren Regelungen wie z.B. Österreich hätten dies berücksichtigt und etwa mobile Verkaufsstände von der Registrierkassenpflicht ausgenommen.

Grundsätzlich unterstützt der DStV jedoch das Ziel, Steuerhinterziehung mithilfe der neuen Regelung zu bekämpfen und den Steuervollzug zu stärken. Gefordert werden allerdings maßvolle, praktikable und zielgerichtete Maßnahmen, die gerade kleine und mittlere Unternehmen nicht überfordern.

Kassensystem als Kontrollinstrument oder Vorteil?

Du kannst weiterhin eine offene Ladenkasse nutzen und brauchst keine elektronische Kasse anschaffen – noch nicht. Doch es ist mehr als denkbar, dass die Finanzämter sich den Einblick bei einer möglichen Kassennachschau weiter erleichtern wollen. 

Die elektronische Registrierkasse deswegen als reines “Kontrollinstrument” der Steuerbehörde zu betrachten, ist daher aus Unternehmersicht nachvollziehbar – aber nicht ganz zutreffend. Denn ein elektronisches Kassensystem hat auch für Unternehmer Vorteile:

  • Alle Transaktionen werden automatisch und finanzamtkonform aufgezeichnet. 
  • Buchhaltungsdaten können oft einfach per Klick und gleich im geforderten Dateiformat an die Steuerberatung versendet werden. 
  • Beides reduziert den Arbeitsaufwand für Unternehmen und spart damit Zeit und Geld. 
  • Die vorgeschriebene Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) sorgt außerdem dafür, dass Deine Buchhaltung vom Finanzamt als korrekt angenommen wird. Bei Zweifeln liegt die Beweislast also nicht mehr beim Unternehmen, sondern bei der Behörde.
TSE Zertifizierung

Technische Sicherheitseinrichtung (TSE): Basis für die Registrierkassenpflicht?

Einen Schritt in Richtung “mehr Kontrolle” gab es schon zum Jahreswechsel 2022/23: Elektronische Kassen ohne TSE, die bis zum 1. Januar 2020 angeschafft wurden, nicht mit einer TSE aufrüstbar sind und den Regelungen der GoBD entsprechen müssen, mussten bereits bis zum 1. Januar 2023 durch eine TSE-fähige Kasse ersetzt werden. Die generelle Registrierkassenpflicht ist nun der nächste Schritt, um Steuerhinterziehung zu unterbinden und dem Finanzamt die Arbeit zu erleichtern.

Du hast noch keine TSE-Kasse? Dann lass Dich jetzt unverbindlich beraten!

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Was ist jetzt zu tun?

Bevor die Registrierkassenpflicht final eingeführt wird, hast Du zwei Möglichkeiten: Du kannst bei Deiner offenen Ladenkasse bleiben, solange es möglich ist. Oder Du sorgst für die Zukunft vor und holst Dir eine rechtssichere TSE-Kasse – und das vor dem großen Kassensystem-Ansturm 2026, der bei vielen Anbietern sicher auch mit entsprechenden Preissteigerungen verbunden sein wird. Wir beraten Dich gern unverbindlich!

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Bereite Dein Unternehmen auf die Zukunft vor!

Starte jetzt mit einem ready2order Kassensystem und sei bereit, wenn die Registrierkassenpflicht kommt.

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Mit Scanner, Bondrucker, Kartenleser und Griff: Die goldene Mitte zwischen Terminal und Handheld, auch mit Station.

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Kasse, Kartenleser, Scanner, Drucker: Unsere mobile All-in-One-Kassenlösung, jetzt noch schneller für unterwegs.

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Mit Drucker und optionalem Kundendisplay: Erweiterbar mit Scanner, Kassenlade und Kartenleser für den Tresen.

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Offene Ladenkassen: Mehr “Freiheit” oder einfach nur aufwändig?

Offene Ladenkassen erlauben scheinbar mehr “Freiheit”, bringen aber vor allem viel zeitintensive Arbeit mit sich: Wer eine offene Ladenkasse führt, muss

  • Bons händisch ausstellen.
  • jeden Tag ein manuelles Kassensturz-Protokoll mit Zählliste (Art und Anzahl der Münzen und Scheine) erstellen, unterzeichnen und aufbewahren.
  • alle Transaktionen im Tagesgeschäft ebenfalls manuell im Kassenbericht erfasst werden
  • zur Ermittlung der Tageseinnahmen den Kassenendbestand zählen, den Kassenbestand des Vortages und auch die aktuellen Bareinlagen abziehen sowie Ausgaben und Barentnahmen dazurechnen.
  • alle relevanten Unterlagen für die Steuerberatung aufwändig sammeln und sortiert übergeben.
  • Warenausgänge und Lagerveränderungen händisch notieren.

Bei so viel Aufwand sind menschliche Irrtümer vorprogrammiert, doch bei Unstimmigkeiten droht hier schnell eine Nachschätzung durch das Finanzamt. Denn am Ende muss auch bei der offenen Ladenkasse einfach alles stimmen.

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Schneller bei Registrierkassenpflicht! Mit ready2order.

Im Gegensatz zur offenen Ladenkasse bist Du mit einem elektronischen Kassensystem von ready2order auf Gesetzesänderungen vorbereitet – und das gilt nicht nur für die Registrierkassenpflicht.

Gut vorbereitet in die Zukunft: Wenn Du jetzt eine elektronische Registrierkasse anschaffst, bist Du mit Deinem Team eingearbeitet und kannst alle Formalia mit einem Fingerschnippen abhaken, wenn die Registrierkassenpflicht kommt.

Schneller bei Buchhaltung

Mit unserer Cloud-Lösung erfüllst Du alle Ansprüche des Finanzamts automatisch durch unsere Software-Updates.

Schneller Kassieren

Ob bar oder Kartenzahlung, ob Bon oder Digitaler Beleg, mit ready2order bleiben Deine Warteschlangen kurz.

Schnellere Software

Wir von ready2order optimieren unser Kassensystem stetig, damit Du im Geschäftsalltag immer effizienter arbeitest.

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