Die Abkürzung steht für “Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme”. Sie besagt, dass alle Unternehmen, die ein elektronisches oder computergestütztes Kassensystem nutzen, dieselbe Struktur bei der Datenerfassung und beim Datenexport verwenden müssen.
Sehr vereinfacht ausgedrückt definiert die DSFinV-K, wo und in welcher Form ein Datensatz bei der Buchführung eingetragen werden muss. Sie ist auch als “einheitlicher Datenstandard” bekannt. Die entsprechende Daten-Exportschnittstelle ist Teil der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE).
Die DSFinV-K bestimmt, wie Deine Kassendaten aufbereitet werden müssen.
Die Kassendaten müssen vollständig nachvollziehbar und nachprüfbar sein; das gilt für
Außerdem muss aus den erfassten Daten jeder Kassenbeleg einzeln reproduzierbar sein – sprich, jeder Bon muss bei Bedarf nochmals abgerufen werden können.
Dazu müssen zu jedem Kassenabschluss die Stammdaten festgehalten werden. Vor einer Änderung dieser Stammdaten muss ebenfalls ein Kassenabschluss erfolgen: So wird sichergestellt, dass alle Stammdaten ebenso wie jeder einzelne Geschäftsfall eindeutig dem betreffenden Kassenabschluss zugeordnet werden können.
Über die dazugehörige Exportschnittstelle innerhalb der TSE erfolgt dann der standardisierte Export der gespeicherten und abgesicherten Kassenaufzeichnungen.
Im Einzelnen ermöglicht die Schnittstelle
Die Prüfer des Finanzamts verwenden zur massenhaften Analyse von Kassendaten eine Prüfsoftware. In Deutschland ist dies die Software IDEA. Das Programm sucht mithilfe vordefinierter Kriterien (z. B. lückenlos fortlaufende Transaktionsnummern) nach Auffälligkeiten. Tritt eine Unstimmigkeit auf, prüft IDEA alle damit zusammenhängenden Informationen bis hin zum zugrundeliegenden Beleg bzw. Geschäftsvorfall.
Damit IDEA die Kassendaten verstehen und aussagekräftige Informationen zu ihrer Richtigkeit ermitteln kann, müssen diese Daten auf bestimmte Weise strukturiert sein und mittels einer DSFinV-K-Konvertierungssoftware übermittelt werden.
Nicht nur das Finanzamt kann dank DSFinV-K leichter arbeiten. Auch Unternehmer haben es jetzt leichter:
Im Juli 2019 wurden die Anforderungen an diese Struktur mit der DSFinV-K 2.0 standardisiert. Umfangreiche Informationen zur DSFinV-K findest Du auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern.
Die Anforderungen mussten von allen Kassenanbietern bis zum 30. September 2020 umgesetzt werden, um weiterhin finanzamtkonforme Kassen anzubieten.
Um sicher zu sein, dass auch Deine Kasse dem einheitlichen Datenstandard entspricht, solltest Du Deinem Anbieter folgende Fragen stellen:
Die DSFinV-K ist in drei Bereiche aufgeteilt:
Die Einzelaufzeichnungen – d. h. die einzelnen Geschäftsfälle oder Transaktionen – bilden die Grundlage der DSFinV-K. Sie werden grundlegend in zwei Datenbereiche unterteilt:
Die Datei „Bonpos“ beinhaltet alle einzelnen Positionen eines Vorganges mit
Zusätzlich müssen die jeweiligen Detail-Dateien erstellt werden (Bonpus_USt, Bonpos_Preisfindung, Bonpos_Zusatzinfo).
Bei der Datei „Bonkopf” handelt es sich im Regelfall um die gesammelten Zahlen der einzelnen Bonpositionen. Sie stellt also quasi ein elektronisches „Rechnungsdoppel“ dar, bei dem alle Werte exakt den auf dem Bon aufgedruckten Werten entsprechen müssen.
Deine Stammdaten werden prinzipiell für jeden Kassenabschluss neu im Stammdatenmodul gespeichert. Änderungen können nur dann vorgenommen werden, wenn vorher ein Kassenabschluss vorgenommen wird. Zu den Stammdaten gehören einzelne Dateien, die folgende Informationen enthalten:
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Erfasst Datum und Uhrzeit des Kassenabschlusses sowie die erste und letzte Transaktion des Einzelaufzeichnungsmoduls (Start- und End-ID) sowie Unternehmensnummer inkl. Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-ID. |
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Erfasst Namen und Orte der Betriebsstätten mit Kassen. |
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Erfasst die Stammdaten der einzelnen Kassen. |
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Erfasst die Stammdaten der einzelnen Terminals, über die nicht der Kassenabschluss erfolgt. |
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Erfasst Beträge für Rechnungen Dritter. Dieser ist hier für die korrekte Erfassung der Umsatzsteuer verantwortlich. |
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Erfasst die Stammdaten zur Umsatzsteuer-ID, Umsatzsteuersatz und Beschreibung. |
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Erfasst die Stammdaten der eingesetzten Technischen Sicherheitseinrichtung. |
Das Kassenabschlussmodul übernimmt die Buchungsbeleg-Funktion und speichert die Daten des jeweiligen Kassenabschlusses digital. Diese Speicherung erfolgt wiederum in drei separaten Dateien:
Hier sind einige Geschäftsfälle aus dem Tagesgeschäft einer Bäckerei und ihre beispielhafte Darstellung gemäß der DSFinV-K:
1. |
Dein Kunde kauft bei Dir in Deiner Bäckerei zwei Brötchen für je 0,90 Euro und einen Coffee-to-Go für 2,70 Euro. Er zahlt sofort in bar. |
2. |
Eine weitere Kundin kommt und kauft im Laden fünf Brötchen für je 0,90 Euro und zwei Coffee-to-Go für 2,70 Euro. Sie zahlt mit Visa. |
3. |
Du gibst Deiner Tochter etwas Taschengeld und entnimmst dafür aus Deiner Kasse 5 Euro. |
4. |
Ein weiterer Kunde bestellt für den Nachmittag neun Brötchen (9 × 0,45 Euro), und zahlt den kompletten Betrag im Voraus. |
5. |
Der Kunde aus Beispiel 4 kommt und holt seine Brötchen ab. |
6. |
Ein Kunde bestellt 15 Brötchen (15 × 0,25 Euro) und zahlt 1 Euro an. |
7. |
Der Kunde aus Beispiel 6 holt seine Brötchen ab und zahlt den Rest in bar. |
Weitere Informationen im Detail findest Du auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern.
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Matthias Hauer
Produktmanager Compliance
Als Produktmanager bei ready2order legt Matthias den Fokus auf Compliance. Er stellt sicher, dass in unserer Software sämtliche rechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden und das Zusammenspiel mit der Buchhaltung funktioniert. Ob RKSV in Österreich, oder GoBD, TSE und DSFinV-K in Deutschland - Matthias behält als ausgebildeter Steuerberater den Überblick. Wenn er nicht gerade mit rechtlichen Themen beschäftigt ist, verbringt er seine Zeit gerne in den Bergen und macht Sport.
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