Rechtliches

Trinkgeld versteuern?

Lesedauer: 3 Min. | Zuletzt aktualisiert: 1.30.2024
So einfach dokumentierst Du Trinkgelder!

Trinkgeld ist in vielen Branchen ein Ausdruck der Kundenzufriedenheit. In der Gastronomie und im Dienstleistungsbereich – z. B. bei Friseuren oder Taxifahrern – ist das Trinkgeld als "Zusatzverdienst" de facto sogar eine wichtige Ergänzung des eigentlichen Gehalts. Doch wann muss dieser Zusatzverdienst in der Steuererklärung auftauchen, und wann ist Trinkgeld steuerfrei? Wir erklären es.

Wie viel Trinkgeld ist in Deutschland üblich?

Trinkgeld gehört in vielen Branchen in Deutschland zu den allgemeinen Gepflogenheiten zwischen Anbieter und Kunden. Vor allem in der Gastronomie, aber auch im Taxigewerbe oder als Handgeld für den Paketzusteller hat das Trinkgeld seinen festen Platz im Geschäftsalltag gefunden. In der Gastronomie etwa kein Trinkgeld zu geben, gilt bereits als Ausdruck erheblicher Unzufriedenheit mit der Arbeitsleistung – es sei denn, der Kunde holt lediglich vorbestellte Ware ab.

Die Höhe des Trinkgeldes ist abhängig von der Zufriedenheit des Kunden mit der Dienstleistung. Er belohnt einen freundlichen Service, leckeres Essen, schnellen Transport oder die Freude über die gelungene Frisur in der Regel mit einem Trinkgeld in Höhe von 5–10% der Rechnungssumme. Dabei gilt nicht immer, dass das Trinkgeld umso höher ausfallen muss, je mehr Rechnungsbetrag steigt.

Woher kommt das Trinkgeld?

Seinen Ursprung hat das Trinkgeld dabei übrigens nicht etwa im Bestreben, den Mitarbeiter eines Betriebs in den Alkoholismus zu treiben oder seinen Wasserhaushalt zu regulieren; vielmehr ging es bei der Entstehung im Mittelalter darum, ein Handgeld als Dank für gute Arbeit zu entrichten – damit der so Entlohnte später dann auf das Wohl des großzügigen Spenders trinken möge.

In späteren Zeiten machten sich Betriebseigner die eingebürgerte Sitte zunutze, um ihren Angestellten geringere Löhne zu zahlen – schließlich konnten die sich ja auf das Trinkgeld als Extrabetrag verlassen. Eine Praxis, die mittlerweile glücklicherweise nicht mehr gestattet ist. Gerade in der Gastronomie sind die Angestelltengehälter jedoch bis heute nicht gerade hoch – was wiederum dazu führt, dass Trinkgeld oder Metergeld umso willkommener ist.

Wann ist Trinkgeld steuerfrei?

Kurz gesagt: Trinkgeld ist immer dann steuerfrei, wenn es freiwillig und direkt an angestellte Trinkgeldempfänger, also das Servicepersonal gezahlt wird.

Es steht nicht auf der Rechnung und Arbeitnehmer müssen erhaltenes Trinkgeld nicht zusätzlich zum Arbeitslohn versteuern, wenn der Trinkgeldgeber es ohne Rechtsanspruch und einfach zusätzlich zum vereinbarten Entgelt der Dienstleistung oder des Produktes zahlt.

Wann müssen Trinkgelder versteuert werden?

Besteht ein Rechtsanspruch auf ein Trinkgeld, ist es steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Hinweis auf Trinkgeld und seine Höhe auf einer Speisekarte steht.

Auch, wenn es für alle Angestellten eine gemeinsame Trinkgeldkasse gibt, muss das Trinkgeld versteuert werden, bevor die Mitarbeiter ihre Anteile erhalten.

Gleiches gilt für selbstständige Unternehmer: Hier wird Trinkgeld vom Kunden als Einnahme gesehen. Es muss entsprechend ordnungsgemäß dokumentiert und versteuert werden. Unternehmer sollten nicht nur dafür ein eigenes Geschäftskonto eröffnen, um Einnahmen, Ausgaben und durchlaufende Posten jederzeit im Blick behalten zu können.

Beispiele für steuerfreie und steuerpflichtige Trinkgelder

  • Szenario “steuerfrei”: Du bist als Kellnerin in einer Bar angestellt und bekommst von Stammkunden regelmäßig direktes Trinkgeld und kleine Geschenke zu besonderen Anlässen wie Weihnachten. Diese Form von Trinkgeld wird als freiwilliges Trinkgeld bezeichnet, wenn keine allgemeine Trinkgeldempfehlung (Bedienungszuschlag) vom Gastronomiebetrieb gegeben wird und ist folglich steuerfrei.
  • Szenario “Sparschwein”: Du bist Arbeitnehmer in einem Beauty-Salon. Im Unternehmen ist ein Trinkgeld-Sparschwein an der Kasse aufgestellt, in welches Kunden das Trinkgeld für alle Angestellten werfen. Das gemeinsam gesammelte Geld wird regelmäßig zu gleichen Teilen unter allen Angestellten aufgeteilt. Aus Sicht des Finanzamts besteht hier kein direkter, persönlicher Bezug und die Trinkgelder gelten damit als steuerpflichtig.
  • Szenario “selbstständig”: Du bist selbstständig und besitzt einen Foodtruck, den du allein führst. Von Deinen Kunden bekommst Du regelmäßig gutes Trinkgeld für Deine innovativen Kreationen. Als Alleinunternehmer musst Du die erhaltenen Gelder als gewinnerhöhende Betriebseinnahme verzeichnen und dafür Umsatzsteuer abführen.

Kann ich bei Kartenzahlung auch Trinkgeld annehmen?

Ja, es geht – auch steuerfrei. Hier kannst Du alles zum Thema "Trinkgeld bei Kartenzahlung" nachlesen.

So einfach dokumentierst Du Trinkgeld

Betriebsprüfer achten besonders trinkgeldaffinen Branchen wie der Gastronomie auf die ordnungsgemäße Dokumentation. Mit der richtigen Kassensoftware oder einem geeigneten Kassensystem kannst Du hier eine Menge Arbeit sparen.

So gehst Du bei den oben beschriebenen Szenarien vor:

Szenario

Versteuerung

Aktion im Kassensystem

“steuerfrei”

Erfasstes Trinkgeld für Angestellte wird als durchlaufender Posten behandelt und am Ende des Tages steuerfrei ausgezahlt.

Aktiviere die automatische Trinkgeldabfrage. 

“Spielbanktronc”

Auf zu gleichen Teilen unter den Angestellten aufgeteiltes Trinkgeld muss Umsatzsteuer gezahlt werden. 

Deaktiviere die automatische Trinkgeldabfrage.

“selbstständig”

Erfasstes Trinkgeld für Unternehmer gilt als gewinnerhöhende Einnahme und ist umsatzsteuerpflichtig.

Deaktiviere die automatische Trinkgeldabfrage. 

Wie Du diese Trinkgeldabfrage ganz einfach einstellst und damit auch für Zahlung per Kartenterminal aktivierst, erfährst Du auf unserer Supportseite. Denke außerdem daran, bei deaktivierter Abfrage für steuerpflichtige Trinkgelder auch Deine Steuerberatung zu informieren.

Hier haben wir zudem einige Tipps zusammengestellt, wie Du mit etwas mehr Service auch mehr Trinkgeld bekommen kannst.

Übrigens: Wenn Du als Unternehmer selbst Trinkgeld gezahlt hast (z. B. bei einem Geschäftsessen), kannst Du es mit einem Eigenbeleg steuerlich geltend machen. Dafür notierst Du die Trinkgeldhöhe handschriftlich auf dem Beleg und fügst als zusätzliche Angabe den Namen des Kellners bzw. der Kellnerin hinzu.

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Sabine Amler

Sabine Amler

Senior Content Manager

Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses Know-how verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich SEO und Marketing.

Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.

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