Die Kassensicherungsverordnung beinhaltet auch eine Kassenmeldepflicht. Sie besagt, dass alle Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem besitzen, dieses bis spätestens zum 30. September 2020 bzw. nach dem Kauf bei der Finanzbehörde melden müssen. Wir erklären, wie's geht.
Alle elektronischen Kassen müssen gemeldet werden, um die Verbreitung von Schwarzgeld weiter zu erschweren. Hier gibt es aktuell keine bekannten Ausnahmen. Diese Meldepflicht gilt nur nicht für Unternehmer, die mit einer offenen Ladenkasse arbeiten.
Ursprünglich war die Meldung seit dem 1. Januar 2020 innerhalb eines Monats verpflichtend. Die am 6. November 2019 verkündete Nichtbeanstandungsregelung des BMF legt die Nachrüstung und erstmalige Meldung Deines Kassensystems auf spätestens den 30. September 2020 fest. Solltest Du Dir nach diesem Datum eine neue elektronische Kasse anschaffen, muss die Meldung innerhalb eines Monats beim zuständigen Finanzamt eingehen.
Beachte auch, dass die Außerbetriebnahme eines Kassensystems gemeldet werden muss: Dazu zählen auch Diebstahl und Defekt.
Generell wird unterschieden, ob es sich um eine Anmeldung, Abmeldung oder Korrektur handelt. Solltest Du bei Deiner Erstmeldung einen Fehler machen, kannst Du Deine Angaben jederzeit berichtigen. Hier eine Übersicht über die verpflichtenden Punkte, die bei der Mitteilung zu nennen sind:
Ein offizielles Formular gibt es nicht, aber so könnte Muster-Vorlage für die Kassenanmeldung beim Finanzamt aussehen (Beispiel):
Die Meldung muss nicht wie ursprünglich vorgeschrieben auf dem Postweg erfolgen. Es wird derzeit ein elektronisches Verfahren konzipiert, das den Prozess vereinfachen soll. Die genaue Ausgestaltung steht allerdings noch nicht fest.
Nach aktuellem Stand (November 2019) wird es für ready2order als Kassensystem möglich sein, die Meldung Deiner Registrierkasse beim Finanzamt für Dich zu übernehmen. Das genaue Verfahren ist noch nicht definiert, aber wir halten Dich dazu aber natürlich auf dem Laufenden.
Die Meldepflicht ist Teil der KassenSichV und basiert somit auf dem neuen Kassengesetz 2020. Verstößt Du gegen diese gesetzlich verpflichtende Verordnung, musst Du mit hohen Strafen rechnen.
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Matthias Hauer
Produktmanager Compliance
Als Produktmanager bei ready2order legt Matthias den Fokus auf Compliance. Er stellt sicher, dass in unserer Software sämtliche rechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden und das Zusammenspiel mit der Buchhaltung funktioniert. Ob RKSV in Österreich, oder GoBD, TSE und DSFinV-K in Deutschland - Matthias behält als ausgebildeter Steuerberater den Überblick. Wenn er nicht gerade mit rechtlichen Themen beschäftigt ist, verbringt er seine Zeit gerne in den Bergen und macht Sport.
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