Die Kassensicherungsverordnung, welche bereits im Dezember 2016 erlassen wurde und mit Januar 2020 in ganz Deutschland in Kraft tritt, bringt neben der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) und der Belegausgabepflicht eine weitere Neuerung: Die Kassenmeldepflicht. Diese neue Pflicht besagt, dass alle Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem besitzen, dieses auch bei der Finanzbehörde bis längstens 30.9.2020 melden müssen.
Die Kassensicherungsverordnung wurde erlassen um Manipulationen von elektronischen Kassen entgegenzuwirken. Der Fiskus will somit Steuerhinterziehungen die im Zusammenhang mit digitalen Grundaufzeichnungen entstehen, verhindern. Alle elektronischen Kassen müssen gemeldet werden. Hier gibt es aktuell keine bekannten Ausnahmen. Generell gilt diese Meldepflicht aber nicht für Unternehmer, die mit einer offenen Ladenkasse arbeiten.
Ursprünglich war die Meldung ab 1.1.2020 innerhalb eines Monats verpflichtend. Die mit 6.11.2019 verkündete Nichtbeanstandungsregelung des BMF legt die Nachrüstung und erstmalige Meldung deines Kassensystems auf spätestens 30.9.2020 fest. Solltest du dir nach diesem Datum eine neue Kasse anschaffen, muss die Meldung innerhalb eines Monats beim zuständigen Finanzamt eingehen. Außerdem musst du auch beachten, dass die Außerbetriebnahme eines Kassensystems ebenfalls gemeldet werden muss. Dazu zählen auch Diebstahl und Defekt.
Die Meldung muss nicht mehr wie ursprünglich vorgeschrieben auf dem Postweg erfolgen. Es wird ein elektronisches Verfahren konzipiert, das den Prozess vereinfachen soll. Dies trägt zusätzlich zur Verschiebung der Meldefrist bei, da die genaue Ausgestaltung dieses elektronischen Verfahrens noch nicht feststeht. Nach aktuellem Stand (November 2019) wird es für uns, als dein Kassensystem Anbieter, möglich sein, die Meldung deiner Registrierkasse beim Finanzamt für dich zu übernehmen. Das genaue Verfahren ist noch nicht definiert. Wir halten dich dazu aber natürlich auf dem Laufenden.
Es wurde vom Fiskus genau festgelegt, welche Informationen eine Kassenmeldung umfassen muss. Generell wird unterschieden, ob es sich um eine Anmeldung, Abmeldung oder Korrektur handelt. Solltest du bei deiner Erstmeldung einen Fehler machen, kannst diese jederzeit auch berichtigen. Hier eine Übersicht über die verpflichtenden Punkte, die bei der Mitteilung zu nennen sind:
ready2order wird dich bei der Meldung bestmöglich unterstützen und dir die notwendigen Informationen in unserem System bereitstellen. Abhängig von der dann geltenden Gesetzeslage, können wir die Meldung für dich übernehmen, wenn der Fiskus das auch zulässt. Wir halten dich auf der ready2order Facebook Gruppe dazu auf dem Laufenden.
Die Meldepflicht ist Teil der KassenSichV und basiert somit auf dem neuen Kassengesetz 2020. Verstößt du gegen diese gesetzlich verpflichtende Verordnung, musst du auch mit hohen Strafen rechnen.
Matthias Hauer
Produktmanager Compliance
Als Produktmanager bei ready2order legt Matthias den Fokus auf Compliance. Er stellt sicher, dass in unserer Software sämtliche rechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden und das Zusammenspiel mit der Buchhaltung funktioniert. Ob RKSV in Österreich, oder GoBD, TSE und DSFinV-K in Deutschland - Matthias behält als ausgebildeter Steuerberater den Überblick. Wenn er nicht gerade mit rechtlichen Themen beschäftigt ist, verbringt er seine Zeit gerne in den Bergen und macht Sport.