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Registrierkassenpflicht

Registrierkassenpflicht Deutschland 2028

Die Registrierkassenpflicht kommt zum 1. Januar 2028, das steht laut Aktionsplan der Bundesregierung fest. Die wichtigsten Infos für Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleister:

  • Gilt für alle Betriebe ab einem Gesamtumsatz von 100.000 € 
  • Mit einer TSE-zertifizierten Kasse erfüllst Du die geplanten Vorgaben zu 100% finanzamtkonform!
  • Bei Verweigerung der Kassenpflicht sind laut Tagesschau bis zu 25.000 € Bußgeld zu erwarten

Hinweis: Die Kassenpflicht befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Alle Informationen orientieren sich an geplanten Regelungen und werden fortlaufend aktualisiert. Aktueller Stand ist der 6. August 2026.

Lass Dich beraten

Registrierkassenpflicht Deutschland: Was ist der aktuelle Stand?

Am 16. Juli 2026 verkündet Finanzminister Lars Klingbeil den Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Finanzkriminalität: “Die Ehrlichen in unserer Gesellschaft dürfen nicht die Dummen sein. Die wenigen, die betrügen, schaden allen, die ehrlich ihre Steuern zahlen und das macht auch den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen kaputt.”

So legt Klingbeil u.a. die Registrierkassenpflicht ab dem 1. Januar 2028 fest und nennt
bei der Pressekonferenz weitere Einzelheiten:

  • Wie im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU angekündigt, soll die Registrierkassenpflicht Manipulation da verhindern, wo große Mengen Bargeld über den Tisch gehen. Die Umsatzgrenze liegt wie angekündigt bei 100.000 € pro Jahr und gilt für alle Branchen.
  • Gleichzeitig sollen Erleichterungen bei der Steuererklärung eingeführt werden sowie die Umkehrung der Beweislast im Sinne der Unschuldsvermutung. 
  • Steuerhinterzieher erwarten deutlich höhere Strafen von mind. 1 Jahr und bis zu 15 Jahren Freiheitsentzug sowie die Erhöhung von Geldbußen auf bis zu 40 Mio. Euro. Auch Selbstanzeige soll künftig keine Straffreiheit mehr garantieren.
  • Die generelle Auflösung der Bonpflicht steht nicht mehr zur Debatte: Sie soll durch digitale Belege erfüllt werden.
Registrierkassenpflicht

Für wen gilt die Registrierkassenpflicht?

Ab dem 1. Januar 2028 kommt die Registrierkassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz. Das entspricht im Durchschnitt rund 8.333 € pro Monat oder – bei 25 Geschäftstagen – etwa 333 € pro Tag: Damit sind quer durch alle Branchen fast alle Unternehmen mit direktem Kundenkontakt und täglichen Zahlungen betroffen: 

  • Gastronomie, Imbisse und Foodtrucks
  • Einzelhandel, Bäckereien, Fleischer, Kioske, Hofläden und Marktstände 
  • Dienstleister, Friseursalons und Kosmetikstudios
  • Freiberufler mit Kundenumsätzen uvm.
Unternehmerin prüft Beleg

Wie wird die Registrierkassenpflicht umgesetzt?

Wenn Du mit Deinem Unternehmen mehr als 100.000 € Jahresumsatz erzielst, kommen diese Änderungen auf Dich zu:

  • ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) einsetzen,
  • das steuerliche Anforderungen erfüllt, v.a. TSE, GoBD und DSFinV-K
  • sowie Bar- und Kartenzahlungen ordnungsgemäß erfasst.

Die offene Ladenkasse reicht nicht mehr aus: Wenn Du noch mit offener Ladenkasse arbeitest, solltest Du jetzt prüfen, ob Du Deinen Betrieb umstellen musst. Auch Betriebe mit vorhandener Registrierkassen sollten kontrollieren, ob ihr System langfristig gesetzeskonform arbeitet.

Registrierkasse Deutschland

Registrierkassenpflicht 2028: Bist Du bereit?

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Häufige Fragen zur Registrierkassenpflicht

Was ist die Registrierkassenpflicht 2028?

Die Registrierkassenpflicht 2028 bedeutet, dass Betriebe oberhalb einer Umsatzgrenze von 100.000 € ihre aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle über ein elektronisches Aufzeichnungssystem erfassen müssen. Die manuelle Kassenführung mit offener Ladenkasse reicht ab dem 1. Januar 2028 nicht mehr aus.

Ziel der neuen Kassenpflicht ist 

  • eine bessere Nachvollziehbarkeit von Einnahmen, v.a. für bargeld- und kartenzahlungsintensiven Branchen
  • die strukturierte, elektronische Erfassung von Geschäftsvorfällen
  • Manipulationsschutz bei Kassendaten durch eine TSE (Technische Sicherheitseinrichtung)
  • eine standardisierte Datenbereitstellung nach DSFinV-K für Überprüfungen durch die Finanzverwaltung.

Für Unternehmen bedeutet das: Die Kasse dient nicht nur zur Abwicklung von Zahlungen,  sondern dienst als zentrales Nachweis- und Dokumentationssystem für Barzahlungen, Kartenzahlungen, Tagesabschlüsse, Belege, Buchhaltungsexporte und Betriebsprüfungen.

Ab wann gilt die Registrierkassenpflicht?

Die Registrierkassenpflicht gilt laut Aktionsplan der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2028 für alle Betriebe mit einem Gesamtumsatz über 100.000 €:

  • Bei einem Umsatz von mehr als 100.000 € im Jahr 2027 gilt die Pflicht direkt ab 2028
  • Bei erstmaliger Überschreitung des Umsatzgrenze gilt die Kassenpflicht ab dem 1. April des Folgejahres. Bei erstmaliger Überschreitung im Jahr 2028 muss ein Unternehmen also ab dem 1. April 2029 eine Registrierkasse einsetzen.

Wichtig: Ein einmaliger Umsatzrückgang soll die Pflicht nicht beenden. Nach aktuellem Stand endet die Kassenpflicht erst, wenn die Umsätze in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren unter 100.000 € liegen. Hier muss jedoch der endgültige Gesetzesentwurf abgewartet werden.

Was bedeutet die Grenze von 100.000 € Gesamtumsatz?

Hier geht es nicht um umgangssprachlichen Unternehmens-„Gesamtumsatz“, sondern an einen steuerrechtlich definierten Gesamtumsatz. Zu dessen Berechnung wird nicht zwangsläufig alles herangezogen, was das Unternehmen in Rechnung gestellt oder eingenommen hat.

Entscheidend ist nicht allein der Umsatz an der Kasse, sondern der Gesamtumsatz des Unternehmers im Sinne des § 19 Abs. 2 UStG. Dabei werden grundsätzlich die relevanten Umsätze des Unternehmers unabhängig von der Zahlungsart berücksichtigt; bestimmte steuerfreie Umsätze bleiben jedoch außer Ansatz.

Vereinfacht kann man sich die Berechnung so vorstellen: Der Gesamtumsatz ergibt sich aus den vereinnahmten Entgelten aus den relevanten steuerbaren Umsätzen abzüglich bestimmter steuerfreier Umsätze.

Die 100.000-€-Grenze wird dabei nicht pro Registrierkasse, Standort oder Zahlungsart betrachtet. Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des Unternehmers.

Bei der Berechnung des Gesamtumsatzes geht es außerdem nicht nur um Bargeld- und Kartenzahlungen an der Kasse: Auch relevante Umsätze, die beispielsweise auf Rechnung erzielt und per Überweisung bezahlt werden, können zum Gesamtumsatz gehören.

Dazu das Beispiel eines Gastronomen:

  • 65.000 € Restaurantumsatz (bar/Karte) in Berlin
  • 20.000 € Umsatz (bar/Karte) im Imbiss in Potsdam
  • 15.000 € Catering auf Rechnung
  • 5.000 € Firmenveranstaltungen auf Rechnung

Mit grundsätzlich 105.000 € Gesamtumsatz greift die Registrierkassenpflicht, sofern keine gesetzlichen Abzüge/Ausnahmen greifen, die den Umsatz reduzieren.

Auch wichtig: Gesamtumsatz bedeutet nicht Gewinn.

Welche Vorgänge müssen über die Kasse erfasst werden?

Kassenpflichtige Unternehmen müssen nicht nur Bargeld, sondern auch Zahlungen mit Debitkarte und Kreditkarte über das elektronische Aufzeichnungssystem erfassen:

  • Bargeld muss über die Kasse erfasst werden
  • Kredit-, Debit- und Girokarten müssen über die Kasse erfasst werden
  • Mobile Payment muss über die Kasse erfasst werden
  • Kartenterminals sollten über die Kasse integriert sein (keine manuelle Eingabe)

Überweisungen und Lastschriften werden nicht über die Kasse erfasst, müssen aber ordnungsgemäß in der Buchführung dokumentiert sein.

Was muss ich jetzt tun, um mich auf die Registrierkassenpflicht vorzubereiten?

Bevor die Registrierkassenpflicht final eingeführt wird, hast Du zwei Möglichkeiten:

  • Du bleibst bei Deiner offenen Ladenkasse, solange es möglich ist. 
  • Du holst Dir jetzt schon eine rechtssichere TSE-Kasse:  Im Gegensatz zur offenen Ladenkasse bist Du mit einem elektronischen Kassensystem wie von ready2order auf Gesetzesänderungen vorbereitet, und das gilt nicht nur für die Registrierkassenpflicht.

Wenn Du jetzt eine neue Kasse anschaffst, startest Du gut vorbereitet in die Zukunft: So bist Du mit Deinem Team eingearbeitet und kannst alle Formalia mit einem Fingerschnippen abhaken, wenn die Registrierkassenpflicht kommt. Außerdem umgehst Du die zu erwartende Preissteigerung, wenn die Anbieter kurz vor Einführung der Kassenpflicht die Preise anziehen.

Was bedeutet die 30-€-Grenze bei der Belegausgabepflicht?

Im Referentenentwurf zur Kassenpflicht ist in §146a Absatz 2 ausdrücklich vorgesehen, dass bei einem Gesamtbetrag von bis zu 30 € keine Belegausgabepflicht mehr besteht. Für alle Beträge, die unter dieser sogenannten Bagatellgrenze liegen, muss also kein Bon ausgestellt werden. Somit erfolgt eine offizielle Erleichterung für Bäckereien, Kioske und Co., bei denen vor allem Kleinbeträge über den Tisch gehen.

Was steckt hinter der stufenweisen Abschaffung des Papierbons?

Der Papierbon soll Schritt für Schritt abgeschafft werden: Laut Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen ist eine gesetzliche Belegbereitstellungspflicht für elektronische Belege geplant. Als Unternehmer musst Du also dafür sorgen, dass Deine Registrierkasse digitale Belege in einem standardisierten Datenformat erzeugen kann und diese per QR-Code, NFC, E-Mail, Download-Link oder Kundenkonto bereitstellt. 

Wichtig: Der Kunde muss den digitalen Beleg nicht annehmen und hat gleichzeitig weiterhin Anspruch auf eine Papierquittung.

Was bedeutet die Verpflichtung zum digitalen Beleg?

In Zukunft muss jeder Betrieb digitale Belege anbieten. Laut Referentenentwurf des Bundesministeriums zur Kassenpflicht musst Du also eine Registrierkasse nutzen, die digitale Belege in einem standardisierten Datenformat erzeugen kann und diese per QR-Code, NFC, E-Mail, Download-Link oder Kundenkonto bereitstellt. 

Wichtig: Deine Kunden haben gleichzeitig weiterhin Anspruch auf einen Papierbon.

Was muss ich im Rahmen der Kassenpflicht melden?

Im Rahmen der Registrierkassenpflicht musst Du Folgendes melden:

  • Überschreiten der Umsatzgrenze: Wer die Umsatzgrenze erstmals überschreitet, soll innerhalb eines Monats nach Eintritt der Kassenpflicht das Finanzamt elektronisch informieren. Ein Betrieb, der im Jahr 2028 erstmals mehr als 100.000 € Gesamtumsatz erzielt, sollte spätestens zum 1. April 2029 ein geeignetes elektronisches Aufzeichnungssystem einsetzen können.
  • Austausch des TSE (Technischen Sicherheitseinrichtung): Ab 2028 soll der Austausch einer zertifizierten TSE gesondert gemeldet werden; dafür soll im Meldeverfahren die Wirtschafts-Identifikationsnummer verwendet werden. Das ist vor allem für alle relevant, die eine physische TSE (z.B. auf einem USB-Stick) verwenden; bei Einsatz einer Cloud-TSE wie von ready2order ist kein Austausch und damit auch keine Meldung nötig.

Gibt es Sanktionen bei Nichteinhaltung der Kassenpflicht?

Ja, wer die Regeln zur Registrierkassenpflicht nicht einhält, muss mit Strafe rechnen Im Referentenentwurf des Bundesministeriums zur Kassenpflicht wird ein neuer Straftatbestand mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € Euro genannt, wenn Du als Unternehmer trotz Pflicht kein elektronisches Aufzeichnungssystem verwendest.

Wer eine Software zum Manipulieren von Kassendaten nutzt, anbietet oder einführt oder die Übergabe von Kassendaten an die TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) umgeht, kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen rechnen.

Wer darf meine Kasse prüfen?

Künftig soll nicht nur Dein eigentlich zuständiges Finanzamt eine Kassennachschau durchführen können, sondern auch andere Finanzbehörden, in deren Bezirk sich Deine Kasse bzw. die Kassenaufzeichnungen befinden. Dazu erhalten Finanzbehörden in Fällen der Fälschung technischer Aufzeichnungen an elektronischen Kassensystemen weitergehende selbständige Ermittlungsbefugnisse erhalten.

Was kritisiert der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) an der Registrierkassenpflicht?

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) kritisiert die Formulierungen im Koalitionsvertrag ebenfalls als widersprüchlich und unklar. Besonders die Frage, ob sich die Umsatzgrenze ausschließlich auf Barumsätze oder auf den gesamten Jahresumsatz inklusive unbarer Zahlungen, spielt dabei eine wichtige Rolle.

Zudem fordert der DStV machbare Übergangsregelungen und Ausnahmen: Denn nicht alle Branchen könnten einfach auf digitale Registrierkassen umstellen. Andere EU-Mitgliedstaaten mit vergleichbaren Regelungen wie z.B. Österreich hätten dies berücksichtigt und etwa mobile Verkaufsstände von der Registrierkassenpflicht ausgenommen.

Grundsätzlich unterstützt der DStV jedoch das Ziel, Steuerhinterziehung mithilfe der neuen Regelung zu bekämpfen und den Steuervollzug zu stärken. Gefordert werden allerdings maßvolle, praktikable und zielgerichtete Maßnahmen, die gerade kleine und mittlere Unternehmen nicht überfordern.

Wieso ist die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) die Basis für die Registrierkassenpflicht?

Einen Schritt in Richtung “mehr Kontrolle” gab es schon zum Jahreswechsel 2022/23: Elektronische Kassen ohne TSE, die bis zum 1. Januar 2020 angeschafft wurden, nicht mit einer TSE aufrüstbar sind und den Regelungen der GoBD entsprechen müssen, mussten bereits bis zum 1. Januar 2023 durch eine TSE-fähige Kasse ersetzt werden. Die generelle Registrierkassenpflicht ist nun der nächste Schritt, um Steuerhinterziehung zu unterbinden und dem Finanzamt die Arbeit zu erleichtern.

Du hast noch keine TSE-Kasse? Dann lass Dich jetzt unverbindlich beraten!

Ist ein Kassensystem ein Kontrollinstrument oder Vorteil für mein Unternehmen?

Du kannst weiterhin eine offene Ladenkasse nutzen und brauchst keine elektronische Kasse anschaffen – noch nicht. Doch es ist mehr als denkbar, dass die Finanzämter sich den Einblick bei einer möglichen Kassennachschau weiter erleichtern wollen. 

Die elektronische Registrierkasse deswegen als reines “Kontrollinstrument” der Steuerbehörde zu betrachten, ist daher aus Unternehmersicht nachvollziehbar – aber nicht ganz zutreffend. Denn ein elektronisches Kassensystem hat auch für Unternehmer Vorteile:

  • Alle Transaktionen werden automatisch und finanzamtkonform aufgezeichnet. 
  • Buchhaltungsdaten können oft einfach per Klick und gleich im geforderten Dateiformat an die Steuerberatung versendet werden. 
  • Beides reduziert den Arbeitsaufwand für Unternehmen und spart damit Zeit und Geld. 
  • Die vorgeschriebene Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) sorgt außerdem dafür, dass Deine Buchhaltung vom Finanzamt als korrekt angenommen wird. Bei Zweifeln liegt die Beweislast also nicht mehr beim Unternehmen, sondern bei der Behörde.

Bleibt die offene Ladenkasse 2028 noch erlaubt?

Ja, für Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von unter 100.000 € pro Jahr bleibt die offene Ladenkasse weiterhin erlaubt. Dennoch kann es sich lohnen, diese Gewohnheit jetzt zu überdenken.

Offene Ladenkassen gestatten scheinbar mehr “Freiheit”, bringen aber vor allem viel zeitintensive Arbeit mit sich: Wer eine offene Ladenkasse führt, muss

  • Bons händisch ausstellen.
  • jeden Tag ein manuelles Kassensturz-Protokoll mit Zählliste (Art und Anzahl der Münzen und Scheine) erstellen, unterzeichnen und aufbewahren.
  • alle Transaktionen im Tagesgeschäft ebenfalls manuell im Kassenbericht erfasst werden
  • zur Ermittlung der Tageseinnahmen den Kassenendbestand zählen, den Kassenbestand des Vortages und auch die aktuellen Bareinlagen abziehen sowie Ausgaben und Barentnahmen dazurechnen.
  • alle relevanten Unterlagen für die Steuerberatung aufwändig sammeln und sortiert übergeben.
  • Warenausgänge und Lagerveränderungen händisch notieren.

Bei so viel Aufwand sind menschliche Irrtümer vorprogrammiert, doch bei Unstimmigkeiten droht hier schnell eine Nachschätzung durch das Finanzamt. Denn am Ende muss auch bei der offenen Ladenkasse einfach alles stimmen.

Im Gegensatz zur offenen Ladenkasse bist Du mit einem elektronischen Kassensystem von ready2order auf Gesetzesänderungen vorbereitet – und das gilt nicht nur für die Registrierkassenpflicht.

Gut vorbereitet in die Zukunft: Wenn Du jetzt eine elektronische Registrierkasse anschaffst, bist Du mit Deinem Team eingearbeitet und kannst alle Formalia mit einem Fingerschnippen abhaken, wenn die Registrierkassenpflicht kommt.

Bereite Dein Unternehmen auf die Zukunft vor!

Nicht alle Kassensysteme bietet denselben Umfang oder Service: Je nach Anbieter können Funktionen und Leistungen variieren. Starte jetzt mit einem ready2order Kassensystem und sei bereit, wenn die Registrierkassenpflicht kommt.

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