
Die Registrierkassenpflicht kommt zum 1. Januar 2028, das steht laut Aktionsplan der Bundesregierung fest. Die wichtigsten Infos für Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleister:
Hinweis: Die Kassenpflicht befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Alle Informationen orientieren sich an geplanten Regelungen und werden fortlaufend aktualisiert. Aktueller Stand ist der 6. August 2026.
Am 16. Juli 2026 verkündet Finanzminister Lars Klingbeil den Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Finanzkriminalität: “Die Ehrlichen in unserer Gesellschaft dürfen nicht die Dummen sein. Die wenigen, die betrügen, schaden allen, die ehrlich ihre Steuern zahlen und das macht auch den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen kaputt.”
So legt Klingbeil u.a. die Registrierkassenpflicht ab dem 1. Januar 2028 fest und nennt
bei der Pressekonferenz weitere Einzelheiten:
Ab dem 1. Januar 2028 kommt die Registrierkassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz. Das entspricht im Durchschnitt rund 8.333 € pro Monat oder – bei 25 Geschäftstagen – etwa 333 € pro Tag: Damit sind quer durch alle Branchen fast alle Unternehmen mit direktem Kundenkontakt und täglichen Zahlungen betroffen:
Wenn Du mit Deinem Unternehmen mehr als 100.000 € Jahresumsatz erzielst, kommen diese Änderungen auf Dich zu:
Die offene Ladenkasse reicht nicht mehr aus: Wenn Du noch mit offener Ladenkasse arbeitest, solltest Du jetzt prüfen, ob Du Deinen Betrieb umstellen musst. Auch Betriebe mit vorhandener Registrierkassen sollten kontrollieren, ob ihr System langfristig gesetzeskonform arbeitet.
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