Mit 1. Januar 2020 tritt in ganz Deutschland die Kassensicherungsverordnung in Kraft und bringt somit viele Neuerungen für Unternehmer mit elektronischen Kassensystemen. Zum Schutz vor Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen gibt es neben der Belegausgabepflicht auch die verpflichtende Integration einer Technische Sicherheitseinrichtung (kurz: TSE). Zudem muss die TSE bis längstens 30.9.2020 zertifiziert sein. Teil dieser Sicherheitseinrichtung ist eine spezielle Exportschnittstelle. Diese besteht aus einer einheitlichen Datensatzbeschreibung für den standardisierten Export der gespeicherten und abgesicherten Grundaufzeichnungen. Im Juli 2019 wurden die Anforderungen an diesen Standard mit der „Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“ oder kurz „DSFinV-K 2.0“ veröffentlicht. Diese müssen vom Kassenanbieter bis 30.09.2020 umgesetzt werden, um den Anforderungen einer finanzkonformen TSE Kasse zu entsprechen.
Die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (zur besseren Lesbarkeit werden wir nachfolgend nur „DSFinV-K“ verwenden) erfordert, dass in Zukunft alle Unternehmen, die ein elektronisches oder computergestütztes Kassensystem verwenden, die selbe Struktur bei der Datenerfassung und beim Datenexport verwenden. Dieser neue Standard hält also fest, wie in Zukunft deine Daten aufbereitet werden müssen.
Die DSFinV-K ermöglicht es,
Sehr vereinfacht gesprochen, wird mit diesem Standard definiert, welcher Datensatz in welches Feld, in welcher Form geschrieben werden muss. Die FA-Prüfer verwenden zur Analyse von Massendaten Prüfsoftware, um aus der Fülle an Daten nützliche Informationen gewinnen zu können. In Deutschland verwenden die Prüfer die Software IDEA. Dafür ist es notwendig, dass die Datenbasis strukturiert und standardisiert ist, um mittels vordefinierter Logiken (zB Kassensaldo <0, Lücke bei den Transaktionsnummern, Benford Analyse, etc.) Auffälligkeiten erkennen zu können und diese anschließend bis zum zum Grunde liegenden Beleg bzw. Geschäftsvorfall nachvollziehen zu können.
Generell liegt es hier bei deinem Kassenanbieter den Standard und somit das neue Gesetz zu erfüllen. Bislang war es jedem Anbieter überlassen, wie die Daten verarbeitet wurden. Das wird sich mit 2020 ändern und jeder Kassenanbieter hat dem neuen Datenstandard, der vom BMF festgelegt wurde, zu entsprechen um weiter finanzamtkonform zu bleiben. Dies gilt aber nicht nur für die DSFinV-K sondern auch für alle anderen Anforderungen der Kassensicherungsverordnung. Informiere dich bei deinem Anbieter, und frage hier am besten auch gezielt nach!
Folgende fünf Fragen solltest du deinem Anbieter vor 2020 unbedingt stellen:
ready2order Insight
Mit ready2order bist du immer finanzamtkonform und wir werden 2020 alle Anforderungen an die KassenSichV erfüllen! Du möchtest hier auf dem Laufenden bleiben? Werde Teil unserer Facebook Community. Auch dort bekommst du regelmäßige Updates zum Thema.
Generell gesagt bringt der neue Standard für dich als Unternehmer einige Vorteile. Speziell im Vergleich mit offenen Ladenkassen ersparst du dir mit einer elektronischen Kasse viel Arbeit um finanzkonform zu sein. Hier die Vorteile für dich:
Du möchtest noch mehr wissen über die Struktur der DSFinVK? Wir geben die einen Überblick über die diversen Module. Die DSFinV-K ist in folgende drei Bereiche aufgeteilt:
Generell müssen in Zukunft die Kassendaten im Hinblick auf die Vollständigkeitsprüfung der Kasseneinnahmen, der verbuchten Erlöse sowie der Ermittlung der Umsatzsteuer nachvollziehbar gemacht werden. Es wurde festgelegt, dass aus den erfassten Daten jeder Kassenbeleg einzeln reproduzierbar gemacht werden muss. Es müssen zu jedem Kassenabschluss die Stammdaten festgehalten werden und vor einer Änderung dieser muss ein Kassenabschluss erfolgen. Damit wird sichergestellt, dass alle Stammdaten – sowie auch jede einzelne Transaktion im Einzelaufzeichnungsmodul – eindeutig dem betreffenden Kassenabschluss zugeordnet werden können.
1. Das Einzelaufzeichnungsmodul
Grundlage der DSFinV-K bilden hier also die Einzelaufzeichnungen. Diese werden grundlegend in zwei Daten-Bereiche unterteilt:
Die Datei „Bonpos“ beinhaltet alle einzelnen Positionen eines Vorganges mit der Zuordnung des korrekten USt-Satzes, Menge und Art des gelieferten Gegenstandes bzw. der Leistung. Zudem muss hier die Berechnungsmethode der USt (Brutto- oder Nettomethode) ersichtlich sein. Dazu müssen auch noch die jeweiligen Detail-Dateien erstellt werden (Bonpus_USt, Bonpos_Preisfindung, Bonpos_Zusatzinfo)
Bei der Datei „Bonkopf handelt es sich im Regelfall um die kumulierten Zahlen aus den einzelnen Bonpositionen und es stellt prinzipiell ein elektronisches „Rechnungsdoppel“ dar, sprich es müssen hier alle Werte exakt den auf dem Bon aufgedruckten Werten entsprechen.
2. Das Stammdatenmodul
Deine Stammdaten werden prinzipiell für jeden Kassenabschluss nur einmal gespeichert. Diese kannst du auch nur dann ändern, wenn du vorab einen Kassenabschluss vornimmst. Zu den Stammdaten gehören, einzelne Dateien, die folgende Informationen enthalten müssen:
3. Das Kassenabschlussmodul
Das Kassenabschlussmodul übernimmt die Buchungsbeleg-Funktion. Damit werden also alle deine Daten des betreffenden Kassenabschlusses auch digital gespeichert. Diese Speicherung erfolgt wiederum in drei separaten Dateien:
Hier ein Beispiele anhand einer Bäckerei und die dazugehörige vorgeschriebene Datenansicht nach DSFinV-K:
Weitere Informationen im Detail findest du auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern.
Produktmanager Compliance
Als Produktmanager bei ready2order legt Matthias den Fokus auf Compliance. Er stellt sicher, dass in unserer Software sämtliche rechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden und das Zusammenspiel mit der Buchhaltung funktioniert. Ob RKSV in Österreich, oder GoBD, TSE und DSFinV-K in Deutschland - Matthias behält als ausgebildeter Steuerberater den Überblick. Wenn er nicht gerade mit rechtlichen Themen beschäftigt ist, verbringt er seine Zeit gerne in den Bergen und macht Sport.