Rechtliches

DSFinV-K 2.0: Alle Infos zum einheitlichen Datenstandard

Lesedauer: 4 Min. | Zuletzt aktualisiert: 8.14.2023
Gastronom bedient ready2order am Tablet

Die Abkürzung steht für “Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme”. Sie besagt, dass alle Unternehmen, die ein elektronisches oder computergestütztes Kassensystem nutzen, dieselbe Struktur bei der Datenerfassung und beim Datenexport verwenden müssen. 

Sehr vereinfacht ausgedrückt definiert die DSFinV-K, wo und in welcher Form ein Datensatz bei der Buchführung eingetragen werden muss. Sie ist auch als “einheitlicher Datenstandard” bekannt. Die entsprechende Daten-Exportschnittstelle ist Teil der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE).

Was macht die DSFinV-K?

Die DSFinV-K bestimmt, wie Deine Kassendaten aufbereitet werden müssen. 

Die Kassendaten müssen vollständig nachvollziehbar und nachprüfbar sein; das gilt für

  • Kasseneinnahmen
  • verbuchte Erlöse 
  • Ermittlung der Umsatzsteuer 

Außerdem muss aus den erfassten Daten jeder Kassenbeleg einzeln reproduzierbar sein – sprich, jeder Bon muss bei Bedarf nochmals abgerufen werden können. 

Dazu müssen zu jedem Kassenabschluss die Stammdaten festgehalten werden. Vor einer Änderung dieser Stammdaten muss ebenfalls ein Kassenabschluss erfolgen: So wird sichergestellt, dass alle Stammdaten ebenso wie jeder einzelne Geschäftsfall eindeutig dem betreffenden Kassenabschluss zugeordnet werden können.

Was verbindet DSFinV-K und TSE?

Über die dazugehörige Exportschnittstelle innerhalb der TSE erfolgt dann der standardisierte Export der gespeicherten und abgesicherten Kassenaufzeichnungen. 

Im Einzelnen ermöglicht die Schnittstelle

  • die erfassten Daten einheitlich per DSFinV-K-Export für die Außenprüfung sowie für Kassennachschauen bereitzustellen,
  • die im System erfassten Daten in ein Archivsystem auszulagern,
  • die Überprüfung der in der Finanzbuchhaltung niedergelegten Kassendaten zu vereinfachen.

Warum braucht man die DSFinV-K?

Die Prüfer des Finanzamts verwenden zur massenhaften Analyse von Kassendaten eine Prüfsoftware. In Deutschland ist dies die Software IDEA. Das Programm sucht mithilfe vordefinierter Kriterien (z. B. lückenlos fortlaufende Transaktionsnummern) nach Auffälligkeiten. Tritt eine Unstimmigkeit auf, prüft IDEA alle damit zusammenhängenden Informationen bis hin zum zugrundeliegenden Beleg bzw. Geschäftsvorfall.

Damit IDEA die Kassendaten verstehen und aussagekräftige Informationen zu ihrer Richtigkeit ermitteln kann, müssen diese Daten auf bestimmte Weise strukturiert sein und mittels einer DSFinV-K-Konvertierungssoftware übermittelt werden. 

Welche Vorteile bringt der Datenstandard für Unternehmer?

Nicht nur das Finanzamt kann dank DSFinV-K leichter arbeiten. Auch Unternehmer haben es jetzt leichter:

  • Zukunftssicherheit: Speziell im Vergleich mit offenen Ladenkassen sparst Du Dir mit einer elektronischen Kasse viel Arbeit. Noch gibt es keine Registrierkassenpflicht in Deutschland, doch die sogenannten “Übergangsfrist für bestehende Kassensysteme” endet 2023. Je früher Du umrüstest, desto besser bist Du auf die Gesetzesänderung vorbereitet und mit Deinem elektronischen Kassensystem vertraut.
  • Rechtssicherheit: Als Inhaber eines elektronischen Kassensystems mit zertifizierter Technischer Sicherheitseinrichtung inklusive DSFinV-K-Schnittstelle musst Du nicht mehr beweisen, dass Deine Aufzeichnungen stimmen. Das Finanzamt geht bei diesen Voraussetzungen vielmehr davon aus, dass Deine Aufzeichnungen vollständig und korrekt sind. 
  • Arbeitserleichterung: Mit dem neuen Datenstandard lassen sich die aufgezeichneten Daten viel einfacher lesen und interpretieren. Bei einer Kassennachschau kannst Du dank einheitlichen DSFinV-K-Export mit wenigen Klicks jederzeit sämtliche Deiner Aufzeichnungen konform bereitstellen und dem Prüfer erläutern.

Seit wann gibt es die DSFinV-K?

Im Juli 2019 wurden die Anforderungen an diese Struktur mit der DSFinV-K 2.0 standardisiert. Umfangreiche Informationen zur DSFinV-K findest Du auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern.

Umsetzung durch die Kassenhersteller

Die Anforderungen mussten von allen Kassenanbietern bis zum 30. September 2020 umgesetzt werden, um weiterhin finanzamtkonforme Kassen anzubieten.

Um sicher zu sein, dass auch Deine Kasse dem einheitlichen Datenstandard entspricht, solltest Du Deinem Anbieter folgende Fragen stellen:

  1. TSE: Welche Form der Technischen Sicherheitseinrichtung wird angeboten? Abhängig von der verwendeten Kassensoftware kann es eine hardware- oder cloudbasierte Lösung sein.
  2. DSFinV-K: In welchem Format werden Daten exportiert? Hier sollte die Antwort “CSV-Format” lauten. 
  3. Meldepflicht: Wie läuft die Anmeldung beim Finanzamt ab? Welche Unterstützung gibt es vom Kassenanbieter?  
  4. Belegausgabepflicht: Werden auf dem Kassenbon alle vorgeschriebenen Angaben ausgewiesen?

Wie ist die DSFinV-K aufgebaut?

Die DSFinV-K ist in drei Bereiche aufgeteilt:

  • Einzelaufzeichnungsmodul
  • Stammdatenmodul
  • Kassenabschlussmodul

1. Das Einzelaufzeichnungsmodul

Die Einzelaufzeichnungen – d. h. die einzelnen Geschäftsfälle oder Transaktionen – bilden die Grundlage der DSFinV-K. Sie werden grundlegend in zwei Datenbereiche unterteilt:

  1. Bonpos
  2. Bonkopf

Die Datei „Bonpos“ beinhaltet alle einzelnen Positionen eines Vorganges mit 

  • Umsatzsteuersatz
  • Menge des gelieferten Gegenstandes bzw. der Leistung
  • Art des gelieferten Gegenstandes bzw. der Leistung
  • Berechnungsmethode der Umsatzsteuer (Brutto- oder Nettomethode) 

Zusätzlich müssen die jeweiligen Detail-Dateien erstellt werden (Bonpus_USt, Bonpos_Preisfindung, Bonpos_Zusatzinfo).

Bei der Datei „Bonkopf” handelt es sich im Regelfall um die gesammelten Zahlen der einzelnen Bonpositionen. Sie stellt also quasi ein elektronisches „Rechnungsdoppel“ dar, bei dem alle Werte exakt den auf dem Bon aufgedruckten Werten entsprechen müssen.

2. Das Stammdatenmodul

Deine Stammdaten werden prinzipiell für jeden Kassenabschluss neu im Stammdatenmodul gespeichert. Änderungen können nur dann vorgenommen werden, wenn vorher ein Kassenabschluss vorgenommen wird. Zu den Stammdaten gehören einzelne Dateien, die folgende Informationen enthalten:

  • Stamm_Abschluss

Erfasst Datum und Uhrzeit des Kassenabschlusses sowie die erste und letzte Transaktion des Einzelaufzeichnungsmoduls (Start- und End-ID) sowie Unternehmensnummer inkl. Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-ID.

  • Stamm_Orte

Erfasst Namen und Orte der Betriebsstätten mit Kassen.

  • Stamm_Kassen

Erfasst die Stammdaten der einzelnen Kassen.

  • Stamm_Terminals

Erfasst die Stammdaten der einzelnen Terminals, über die nicht der Kassenabschluss erfolgt.

  • Stamm_Agenturen

Erfasst Beträge für Rechnungen Dritter. Dieser ist hier für die korrekte Erfassung der Umsatzsteuer verantwortlich.

  • Stamm_USt

Erfasst die Stammdaten zur Umsatzsteuer-ID, Umsatzsteuersatz und Beschreibung.

  • Stamm_TSE

Erfasst die Stammdaten der eingesetzten Technischen Sicherheitseinrichtung.

3. Das Kassenabschlussmodul

Das Kassenabschlussmodul übernimmt die Buchungsbeleg-Funktion und speichert die Daten des jeweiligen Kassenabschlusses digital. Diese Speicherung erfolgt wiederum in drei separaten Dateien:

  • Datei „Z_GV_Typ“
  • Datei „Z-Zahlart”
  • Datei „Z_Waehrungen“

DSFinV-K Beispiele

Hier sind einige Geschäftsfälle aus dem Tagesgeschäft einer Bäckerei und ihre beispielhafte Darstellung gemäß der DSFinV-K:

1.

Dein Kunde kauft bei Dir in Deiner Bäckerei zwei Brötchen für je 0,90 Euro und einen Coffee-to-Go für 2,70 Euro. Er zahlt sofort in bar.

2.

Eine weitere Kundin kommt und kauft im Laden fünf Brötchen für je 0,90 Euro und zwei Coffee-to-Go für 2,70 Euro. Sie zahlt mit Visa.

3.

Du gibst Deiner Tochter etwas Taschengeld und entnimmst dafür aus Deiner Kasse 5 Euro.

4.

Ein weiterer Kunde bestellt für den Nachmittag neun Brötchen (9 × 0,45 Euro), und zahlt den kompletten Betrag im Voraus.

5.

Der Kunde aus Beispiel 4 kommt und holt seine Brötchen ab.

6.

Ein Kunde bestellt 15 Brötchen (15 × 0,25 Euro) und zahlt 1 Euro an.

7.

Der Kunde aus Beispiel 6 holt seine Brötchen ab und zahlt den Rest in bar.

DSFinV-K: Beispiele

Weitere Informationen im Detail findest Du auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern.

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Matthias Hauer

Matthias Hauer

Produktmanager Compliance

Als Produktmanager bei ready2order legt Matthias den Fokus auf Compliance. Er stellt sicher, dass in unserer Software sämtliche rechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden und das Zusammenspiel mit der Buchhaltung funktioniert. Ob RKSV in Österreich, oder GoBD, TSE und DSFinV-K in Deutschland - Matthias behält als ausgebildeter Steuerberater den Überblick. Wenn er nicht gerade mit rechtlichen Themen beschäftigt ist, verbringt er seine Zeit gerne in den Bergen und macht Sport.

Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.

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