Juristische Person

Was ist eine juristische Person? Im Gegensatz zur natürlichen Person ist eine juristische Person kein Mensch. Sie entsteht laut der Definition in §§21 ff. BGB durch einen Rechtsakt wie z. B. eine Gründung. 

Als juristische Person besitzen Vereine oder bestimmte Unternehmen (insbesondere Kapitalgesellschaften) eine eigene Rechts- und Geschäftsfähigkeit. Sprich, sie haben Rechte und Pflichten, besitzen Vermögen, können als Erbe eingesetzt werden und in eigenem Namen klagen bzw. verklagt werden.

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