In Österreich wird die Wahl der geeigneten Kasse für kleine Unternehmen größtenteils von der Registrierkassenpflicht geregelt: Wir prüfen, für wen diese Regelung zutrifft, welche Ausnahmen es gibt und wie Du Kasse und Buchhaltung für Dich am einfachsten erledigst.
Grundsätzlich gilt die Registrierkassenpflicht für alle Unternehmen
Das trifft auf Dich zu? Dann findest Du in unseren Blogbeitrag zur Registrierkassenpflicht alle weiteren Informationen. Bei der Umsetzung der Registrierkassenpflicht hast Du relativ wenig Spielraum: Du bist gesetzlich verpflichtet, ein elektronisches Aufzeichnungssystem in Form einer Registrierkasse zur Einzelerfassung der Barumsätze einzusetzen, welches die Bestimmungen der RKSV inkl. Signaturpflicht erfüllt. Bei der Kassenführung ist auch ein digitales Kassenbuch Pflicht – handschriftliche Buchführung oder ein Kassenbuch in Excel ist nicht mehr zulässig.
Eine freie Wahl hast Du jedoch bei der Wahl Deines Kassensystems: Hier kannst Du Dich für ein geschlossenes, ein offenes oder ein cloudbasiertes Kassensystem entscheiden.
Nachfolgende Übersicht zeigt, welche Optionen möglich sind – warum wir von ready2order eindeutig ein Cloudsystem empfehlen, erfährst Du in unserem Blogbeitrag zu den Vorteilen eines Cloud-Kassensystems.
Ja, das geht: Diese Ausnahmeregelung stammt noch aus Zeiten als Registrierkassen schwer und unhandlich waren – doch noch heute profitieren Betriebe, die unter die sogenannte “mobile Gruppe” fallen, davon. Denn wer nicht dauerhaft bzw. regelmäßig an einem bestimmten Ort tätig ist, muss seine Registrierkasse nicht dabei haben.
Hier geht die Kassenführung so:
In jedem Fall ist hier eine ordentliche Sammlung der relevanten Unterlagen vonnöten – ein Aufwand, die Du mit einer mobilen Cloud-Kasse in Form von Smartphone oder Tablet vermeiden kannst: So kannst Du Transaktionen direkt ordnungsgemäß dokumentieren – ganz handlich und platzsparend, sogar ohne ständige Internetverbindung und vor allem ohne lästige Nacharbeit zu Hause.
Keine elektronische Registrierkasse benötigen Unternehmen
Die Tabelle hat es schon gezeigt: Hier kommt es auf die Art des Umsatzes und des Unternehmens an.
Wenn Dein Jahres-Netto-Umsatz unter 15.000 Euro oder Dein Barumsatz unter 7.500 Euro liegt, hast Du es wohl am leichtesten: Als Unternehmer:in brauchst Du hier keine Belege ausstellen und für den Tagesabschluss genügt der Kassensturz. Auch für den Hüttenbetrieb und Buschenschank gelten diese Regeln, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind:
Bei Online-Shops, die keinen Barumsatz tätigen, werden Rechnungen und Kontoauszüge für die Buchführung benötigt. Ein elektronisches Kassensystem scheint hier erst einmal nicht vonnöten, doch in Form eines Rechners oder Laptops kann es hilfreich sein. Es erstellt Rechnungen nach Vorgabe und ermöglicht es, alle relevanten Unterlagen per Klick an die Steuerberatung weiterzuleiten. Außerdem sind mit einem Kassensystem wie dem von ready2order häufig auch Funktionen zur Lagerhaltung und statistischen Auswertung verbunden, die den Verkauf wirkungsvoll optimieren.
Wenig Platz, lange Arbeitstage, ständige Bewegung – dies prägt den Alltag vieler Kleinunternehmer:innen. Eine kleine Registrierkasse wie der readyGo oder eine auf Smartphone oder Tablet installierte Kassensoftware kann Büroarbeit und Verwaltung deutlich erleichtern:
Du betreibst ein Saisongeschäft? Unser ready2order Jahresabo lohnt sich schon ab 7 Monaten. In unserem Blogbeitrag kalkulieren wir genau durch, warum Du im Vergleich zu einzelnen Monatslizenzen oft sogar noch mehr sparen kannst.
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Sabine Amler
Senior Content Manager
Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses Know-how verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich SEO und Marketing.
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