Die Technische Sicherheitseinrichtung (kurz TSE) ist ein Sicherheitsmodul, das in elektronischen Kassensystemen zum Einsatz kommt. Es sorgt für eine unveränderbare, manipulationssichere Aufzeichnung aller Kassenvorgänge und verhindert eine nachträgliche Bearbeitung von Kassendaten. Die entsprechende Ausstattung von Kassensystemen ist gesetzlich durch die KassenSichV vorgeschrieben.
Wichtiger Hinweis für ready2order Bestandskunden:
Nach Aktivierung der TSE ist das alte Kassenbuch nicht mehr in unserem Kassensystem verfügbar. Informiere Dich jetzt über das neue Kassenbuch.
Wichtig: Seit dem 31. März 2021 muss die TSE in allen neuen oder nachrüstbaren Kassensystemen aktiviert sein. Ab 2023 ist eine solche Vorrichtung dann für alle Betreiber elektronischer Kassensysteme verpflichtend. Die TSE-Kasse-Übergangsfrist für die Auf- bzw. Umrüstung endet am endgültig am 31. Dezember 2022.
Das erwartet Dich in diesem Beitrag:
Die TSE zeichnet zuverlässig jeden Geschäftsvorfall auf, der den Wert eines Unternehmens ändert. Dazu gehören z. B. alle Bestellungen, Rechnungen, Privatentnahmen und Eintragungen ins Kassenbuch.
Die Technische Sicherheitseinrichtung sorgt außerdem dafür, dass alle digitalen Aufzeichnungen aus Umsätzen mit Bargeld, Gutscheinen, EC- oder Kreditkarte manipulationssicher signiert werden: Löschungen oder Änderungen an Einträgen sind so nicht mehr möglich. Zudem garantiert die TSE die lückenlose und fehlerfreie Datenübertragung der digitalen Grundaufzeichnungen nach DSFinV-K an das Finanzamt.
Sie ist also neben Belegausgabepflicht und Kassenmeldepflicht ein wichtiges Mittel, um die Manipulation von Kassensystemen zu verhindern.
Die Vorschrift zur Nutzung einer Technischen Sicherheitseinrichtung betrifft alle Branchen einschließlich Gastronomie: Bereits seit dem 1. Januar 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme eine TSE integrieren können.
Ausnahmen gelten vorübergehend noch, wenn ein elektronisches Kassensystem
Treffen alle drei Voraussetzungen auf Deine Kasse zu, so kannst Du sie noch bis zum 31. Dezember 2022 nutzen: Danach endet die Übergangsfrist und es gilt für alle Unternehmer gleichermaßen die TSE-Kassenpflicht.
Übrigens: Ein Kassenprodukt von ready2order lässt sich ganz leicht zum TSE-Kassensystem aufrüsten. Als Cloud-Kassenanbieter integrieren wir die TSE ohne großen Aufwand in Deine vorhandene Hardware. Um weiterhin 100% finanzamtkonform zu arbeiten, benötigst Du lediglich eine TSE-Jahresabo – alles Weitere übernehmen wir bei ready2order.
Viele Unternehmer befürchten, dass die Technische Sicherheitseinrichtung vor allem Kosten verursacht. Doch tatsächlich bringt der Kauf eines TSE-Abos neben der erforderlichen Rechtskonformität auf Unternehmerseite auch bedeutende Vorteile:
Die Integration des TSE-Moduls übernimmt der Hersteller bzw. Kassenanbieter: Er stellt seinerseits die Voraussetzungen zur Verbindung mit dem TSE-Anbieter auf technischer Seite sicher, der für die Zertifizierung zuständig ist. Die Integration der TSE in ein elektronisches Kassensystem erfolgt entweder über eine hardwarebasierte odereine cloudbasierte Lösung.
Bei einer hardwarebasierten Lösung werden neue Komponenten zur Datenspeicherung (z. B. SD-Karten oder USB-Sticks) in das Kassensystem eingebunden.
ready2order integriert eine cloudbasierte TSE-Lösung: Hier werden die Daten nicht auf einem physischen Medium (wie z. B. einem USB-Stick) gespeichert, sondern ganz komfortabel in der Cloud – also via speziell abgesicherter Internet-Verbindung auf einem externen Server.
Die gespeicherten Daten können so jederzeit, ortsunabhängig und von verschiedenen Geräten abgerufen werden. Weitere Vorteile bei dieser Methode: Es entstehen keine Kosten für die Anschaffung neuer Hardware; auch zusätzlicher Speicherplatz auf Deinem Endgerät ist nicht erforderlich. Darüber hinaus können notwendige Software-Updates schnell und einfach direkt über die Cloud aufgespielt werden.
Das gesetzgeberische Rahmenwerk für die TSE reicht bereits einige Jahre zurück. Grundlage der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist das 2016 erlassene “Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen” (KassenG), mit dessen Verabschiedung die nachträgliche Veränderung elektronischer Aufzeichnungen deutlich erschwert werden sollte.
Seit 2020 gilt die KassenSichV damit für alle deutschen Unternehmen, die eine elektronische Kasse verwenden. Die Verordnung schreibt vor, dass
Bei der schrittweisen Einführung der TSE sind verschiedene Fristen und Stichtage zu beachten.
Die Belegausgabepflicht bei elektronischen Aufzeichnungssystemen tritt in Kraft. Außerdem müssen seither alle elektronischen Kassen technisch eine TSE integrieren können: Dafür hat der Kassenbieter zu sorgen. Anders gesagt: Wer ab dem 20. Januar 2020 ein ganz neues elektronisches Kassensystem anschafft, erhält automatisch eine finanzamtkonforme TSE-Kasse und ist auf der sicheren Seite.
Jeder Kassenbetreiber muss nun seinem Kassenhersteller oder einem anderen Anbieter den verbindlichen Auftrag zur Ausstattung seiner Kasse mit einer TSE erteilt haben.
Achtung: Die finalen TSE-Regelungen und Daten variieren in den einzelnen Bundesländern. Welche Frist für Dein Unternehmen gilt, weiß Dein Steuerberater.
Ausnahme: Kassen, die zwischen dem 25. November 2010 und dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden und nicht nachgerüstet werden können, sind von dieser Frist ausgenommen.
Die TSE muss aktiviert sein, damit alle Kassenbelege wie vorgeschrieben automatisch signiert werden: Die offizielle Nichtbeanstandungsregelung für den Einbau einer zertifizierten TSE endete mit dem 31. März 2021.
Allerdings lief dabei nicht alles wie geplant: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den Zertifizierungsprozess der Cloud-TSE Anbieter verzögert – die bis Ende März geltende Nichtbeanstandungsfrist jedoch wurde nicht entsprechend verlängert.
Mehr Infos und den aktuellen Stand der Zertifizierung für ready2order-Kunden findest Du in unserem Hilfe-Center.
Mit Beginn des Jahres 2023 dürfen keine elektronischen Kassensysteme ohne TSE mehr verwendet werden – ab diesem Zeitpunkt müssen alle Unternehmer eine TSE-Kasse betreiben bzw. neu kaufen. Damit endet auch die bisherige Ausnahmeregelung für Kassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft worden sind und nicht nachgerüstet werden können.
Achtung: Auch hier variieren die Regelungen und Daten in den Bundesländern. Welche Frist für Dein Unternehmen gilt, weiß Dein Steuerberater.
Wer seine Kasse mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung aufrüsten kann, sollte dies unverzüglich tun: Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen – und das kann teuer werden.
Dem Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V. (DFKA) liegen hier bereits erste Fälle vor: Den Beschuldigten wird eine Steuerordnungswidrigkeit nach §§ 377 , 379 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. 146 a Abs. 1 Satz 1 – 3 AO zur Last gelegt, für die ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 25.000 Euro erhoben werden kann.
Ausnahmen gibt es hier leider keine: Die geltende Rechtslage ist diesbezüglich eindeutig und die Finanzverwaltungen haben nun damit begonnen, diese Gesetze gegen bisher säumige Kassenanwender durchzusetzen. Falls Du also noch eine TSE installiert hast, setze Dich unverzüglich mit Deinem Kassenanbieter in Verbindung.
Die Technische Sicherheitseinrichtung ist ein komplexes Zusammenspiel von drei Modulen. Dazu gehören das Speichermedium, das Sicherheitsmodul und eine einheitliche digitale Schnittstelle, die ihrerseits aus zwei Bereichen besteht.
So kannst Du Dir den Aufbau vorstellen:
Hier werden alle aufgezeichneten Anwendungsdaten und die zugehörigen Protokolldaten archiviert, d. h. alle Deine Daten gespeichert. Bei TSE-Lösungen mit physischem Speicher kommen dabei zertifizierte USB-Sticks oder SD-Karten zum Einsatz. Bei der Lösung von ready2order handelt es sich um einen Cloud-Speicher, d. h. es ist keine zusätzliche Hardware zur Speicherung nötig.
Hier erfolgt die technische Absicherung bzw. Signierung der gespeicherten Daten. Das Modul gewährleistet die sichere Aufnahme der aufzuzeichnenden Vorgänge, indem es zusätzlich zu den Anwendungsdaten jedes Vorgangs auch zugehörige Protokolldaten generiert.
Die EDS ermöglicht die Integration der TSE und ist dafür zuständig, dass die Daten abschließend ordnungsgemäß an das Finanzamt übertragen werden können. Zwei Komponenten sorgen dabei dafür, dass alle Grundaufzeichnungen sowohl unveränderbar als auch unlöschbar sind:
3.1. Die Exportschnittstelle besteht aus einer einheitlichen Datensatzbeschreibung für den standardisierten Export der gespeicherten, abgesicherten Grundaufzeichnungen aus der TSE (DSFinV-K) wie sie etwa für Prüfungszwecke und/oder die Aufbewahrung außerhalb der TSE nötig ist.
3.2. Die Einbindungsschnittstelle dient zur Integration der TSE in das elektronische Aufzeichnungssystem und gewährleistet die Kommunikation zwischen TSE und Registrierkasse.
Die fiskaly Germany GmbH, dessen Cloud-TSE in das Kassensystem von ready2order integriert ist, wurde am 28. Mai 2021 vollständig und abschließend zertifiziert. Die Zertifizierung ist gültig bis 2029.
Die gesamte Zertifizierung der Cloud-TSE besteht aus drei Teilzertifizierungen, welche vom deutschen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestätigt wurden:
Die offiziellen Prüfungszertifikate können auf der Seite von fiskaly eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.fiskaly.com/zertifikate/
Hier findest Du häufige Fragen und Antworten rund um die Technische Sicherheitseinrichtung.
Grundsätzlich arbeitet die TSE im Hintergrund und nimmt keinerlei Einfluss auf das Dein Tagesgeschäft. Sie sorgt nach Aktivierung dafür, dass Deine Belege eine automatische Signierung erhalten. Außerdem hast Du den Vorteil, dass Deine Daten beim Finanzamt immer korrekt und vollständig eingereicht werden.
Bei ready2order kostet die TSE-Jahresabo 129€. Eine Aktivierungsgebühr oder Kosten für neue Hardware fallen bei unserer cloudbasierten Lösung nicht an.
Bei ready2order setzen wir auf eine cloudbasierte TSE-Lösung. Die TSE wird also ohne zusätzlichen USB-Stick oder andere Hardware direkt in unser Produkt eingebunden. Für Dich als Unternehmer entsteht auf diese Weise keinerlei Mehraufwand.
Außerdem ist die Einrichtung so unabhängig davon, auf welchem Gerät Du arbeitest: Du kannst daher Smartphone, Tablet, PC und Deine bekannte Hardware von ready2order problemlos wie gewohnt verwenden.
Eine persönliche Anmeldung ist noch nicht notwendig, da das Bundesministerium der Finanzen (BMF) noch keine entsprechenden Richtlinien veröffentlicht hat. Auch ist noch unklar, was im Einzelnen gemeldet werden muss – sicher ist nur, dass die Anmeldung digital erfolgen soll. Daher plant ready2order, diesen Schritt für Dich zu übernehmen.
Nach dem Kauf Deiner TSE-Jahresabo erhältst Du von ready2order eine E-Mail mit allen Schritten bis zur erfolgreichen Aktivierung Deiner TSE-Signierung. Alle der notwendigen Einstellungen kannst Du ganz einfach auf der Verwaltungsoberfläche Deines Kassensystems vornehmen.
Mit einem TSE-Kassensystem von ready2order hast Du bei Internetausfall nichts zu befürchten, denn alle Bedingungen der TSE werden auch im integrierten Notfallbetrieb erfüllt:
Wichtig: Längerfristige Störungen bzw. dauerhafter Offline-Betrieb des ready2order Kassensystems sind trotzdem zu vermeiden. Diese Fälle könnten bei einer finanzamtlichen Überprüfung weitere Untersuchungen zur Folge haben.
Auf jedem mit TSE erstellten Kassenbon bzw. jeder Rechnung werden folgende Daten festgehalten:
Mithilfe des Signaturzählers lassen sich später Lücken in der Transaktionskette erkennen, falls ein Beleg entfernt wird. So sind alle Transaktionen optimal nachvollziehbar.
Sämtliche TSE-Daten können auch anstatt als Klartext in einen QR-Code gefasst werden. Das führt zu kürzeren Bons und Beschleunigt die formale Belegprüfung durch das Finanzamt im Zuge einer Kassennachschau.
Nach geltendem Recht gibt es keine TSE-Kassenpflicht und es ist auch niemand zur Nutzung einer elektronischen Registrierkasse verpflichtet. Anders gesagt: Wer eine offene Ladenkasse führt oder zur Führung einer offenen Ladenkasse wechseln möchte, kann vom Finanzamt nicht daran gehindert oder zur elektronischen Kassenführung verpflichtet werden.
Mit einer offenen Ladenkasse fällst Du nicht in den Anwendungsbereich der KassenSichV und musst daher auch keine TSE integrieren. Allerdings sprechen drei Gründe für die Umstellung auf ein elektronisches Kassensystem:
Hier geht's zu unserer Support-Seite, wo Du neben weiteren Informationen für ready2order Kunden auch Videos zur KassenSichV, TSE & DSFinV-K findest.
*Preis exkl. USt. Dein Abonnement verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern Du nicht spätestens einen Monat vor Ende der aktuellen Laufzeit kündigst.
Sabine Amler
Senior Content Manager
Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Bei ready2order kümmert sie sich im Bereich SEO und Marketing vor allem um Online-Inhalte wie Blog und Lexikon.
Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.
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