Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Sie bestimmt u.a., dass alle elektronischen Kassensysteme mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen, die eine nachträgliche Manipulation der Kassendaten unmöglich macht.
Deine elektronische Kasse arbeitet noch nicht TSE-konform? Für Nachzügler:innen gilt noch eine Übergangsfrist – doch diese läuft zum Jahresende 2022 definitiv aus. Wir erklären, was zu tun ist, wenn Deine elektronische Kasse noch nicht TSE-konform ist, und was hinter dem Sicherheitsmodul steckt.
Seit dem 01. Januar 2023 müssen alle elektronischen Registrierkassen mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung arbeiten – dies betrifft alle Branchen, einschließlich Gastronomie.
Die Regelung gilt auch für bisherige Ausnahmen, d.h. auch dann
Treffen alle Voraussetzungen auf Deine Kasse zu, so konntest Du sie noch bis zum 31. Dezember 2022 nutzen: Danach endet die Übergangsfrist und es gilt für alle Unternehmer gleichermaßen die TSE-Kassenpflicht. Seit dem 01. Januar 2023 steht also entweder eine Aufrüstung mit dem TSE-Modul oder ein Kassen-Neukauf an.
Wir von ready2order haben alles, was Du brauchst. Was im Einzelnen dazugehört, kommt auf Deine aktuelle Kasse an:
Was für Dein Unternehmen zutrifft, erklären Dir unsere Experten in einem persönlichen Beratungsgespräch: Du erreichst uns telefonisch und kostenlos unter 0800 72 24 555 – oder buche online einen Beratungstermin nach Wunsch.
Du hast bereits eine Kasse von ready2order? Dann jetzt einfach TSE-Abo zukaufen, aktivieren und sorgenfrei weiterarbeiten!
Die sogenannte Technische Sicherheitseinrichtung (kurz: TSE) ist ein Sicherheitsmodul, das nachträgliche Löschungen oder Änderungen von Kassendaten verhindert.
Mithilfe der TSE werden alle digitalen Aufzeichnungen aus Umsätzen mit Bargeld, Gutscheinen, Debit- oder Kreditkarte fortlaufend signiert: Manipulationen sind demnach nicht mehr möglich. Außerdem sorgt die TSE für die lückenlose und fehlerfreie Datenübertragung der Daten nach DSFinV-K an das Finanzamt.
Seit dem 01. Januar 2020 ist durch die KassenSichV gesetzlich vorgeschrieben, dass elektronische Kassensysteme mit diesem Sicherheitsmodul ausgestattet sein müssen.
Die TSE ist neben Belegausgabepflicht und Kassenmeldepflicht ein wichtiges Mittel, um die Manipulation von Kassensystemen zu verhindern. Sie zeichnet zuverlässig jeden Geschäftsvorfall auf, der den Wert eines Unternehmens ändert. Dazu gehören z. B. alle Bestellungen, Rechnungen, Privatentnahmen und Eintragungen ins Kassenbuch.
Um die TSE in Deiner Kasse zu implementieren, kannst Du entweder eine entsprechende Hardware-Komponente bzw. bei einer cloudbasierten Kasse – wie von ready2order – ein entsprechendes Update Deines Kassen-Abos dazukaufen.
Viele Unternehmer:innen befürchten, dass die Technische Sicherheitseinrichtung vor allem Kosten verursacht. Doch abgesehen davon, dass Du rechtlich gesehen um die TSE seit dem 01. Januar 2023 nicht mehr herumkommst, hat das Sicherheitsmodul auf Unternehmerseite auch einige Vorteile:
Wer die TSE verweigert, handelt sich unweigerlich Ärger ein: Die TSE ist laut Gesetz seit dem 01. Januar 2023 für alle elektronischen Registrierkassen Pflicht. Und es drohen empfindliche Strafen bei Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben – dies kann bis zu 25.000 Euro kosten.
Ausnahmen gibt es hier leider keine: Die geltende Rechtslage ist diesbezüglich eindeutig und die Finanzverwaltungen haben nun damit begonnen, diese Gesetze gegen bisher säumige Kassenanwender durchzusetzen.
Dem Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V. (DFKA) liegen hier bereits erste Fälle vor: Den Beschuldigten wird eine Steuerordnungswidrigkeit nach §§ 377, 379 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. 146 a Abs. 1 Satz 1 – 3 AO zur Last gelegt, für die ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 25.000 Euro erhoben werden kann.
Außerdem kann es sein, dass das Finanzamt die Steuerzahlungen schätzt, wenn die TSE verweigert wurde. Wird dabei ein höherer Gewinn angesetzt als tatsächlich erwirtschaftet wurde, werden ungleich höhere Steuern fällig als mit einer ordnungsgemäß geführten Kasse.
Taxameter und Wegstreckenzähler: Aufschub bis 2025
Gute Nachrichten für Taxi- und Mietwagenunternehmen: Obwohl Taxameter und Wegstreckenzähler seit 01.01.2024 offiziell TSE-pflichtig sind, gibt es eine Übergangsfrist. Du hast bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, Deine Systeme umzurüsten.
Die Meldepflicht für TSE-zertifizierte Aufzeichnungssysteme kommt!
Lange waren die technischen Voraussetzungen für die theoretisch längst bestehende Meldepflicht von behördlicher Seite nicht erfüllt, doch das ändert sich nun zum 1. Januar 2025: Ab diesem Zeitpunkt musst Du Deine elektronischen Aufzeichnungssysteme bei der Finanzbehörde melden. Wie das geht, erfährst Du in diesem Blog-Artikel.
Neue Angaben auf dem Kassenbon
Ab 1. Januar 2024 musst Du auf Deinen Kassenbons zusätzlich die Seriennummer Deines Kassensystems und der TSE angeben. Keine Panik: Wenn Du schon einen QR-Code auf Deinen Belegen hast, ist alles gut. Falls nicht, solltest Du jetzt umstellen – das spart Platz und Ressourcen!
Was muss auf den Kassenbon?
Hier die Checkliste für Deinen Kassenbon 2024:
Ladesäulen für E-Autos
Betreibst Du Ladesäulen für Elektroautos? Dann musst Du ab jetzt nach Kilowattstunden (kWh) abrechnen und TSE-konforme Belege ausstellen. Deine Ladesäulen brauchen also:
Finanzamt-Meldung: Es wird digital!
Bald kannst Du Deine Kasse digital beim Finanzamt melden. Das Pilotprojekt läuft gerade, und ab Herbst 2024 soll's für alle verfügbar sein. Wir informieren Dich natürlich rechtzeitig.
Nachfolgend findest Du alle Antworten auf häufige Fragen rund um die TSE.
Bei ready2order kostet das TSE-Jahresabo 150 Euro*. Eine Aktivierungsgebühr oder Kosten für neue Hardware fallen bei unserer cloudbasierten Lösung nicht an.
Ja: Die fiskaly Germany GmbH, deren Cloud-TSE in das Kassensystem von ready2order integriert ist, wurde am 28. Mai 2021 vollständig und abschließend zertifiziert. Die Zertifizierung ist gültig bis 2029.
Die gesamte Zertifizierung der Cloud-TSE besteht aus drei Teilzertifizierungen, welche vom deutschen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestätigt wurden:
Hier kannst du die offiziellen Prüfungszertifikate auf der Seite von fiskaly einsehen und herunterladen.
Die Integration des TSE-Moduls übernimmt der Hersteller bzw. Kassenanbieter: Er stellt sicher, dass ein zertifiziertes Sicherheitsmodul bereitgestellt wird, das entweder über eine hardwarebasierte oder eine cloudbasierte Lösung in das Kassensystem des Kassennutzers integriert wird.
Wir von ready2order integrieren eine cloudbasierte TSE-Lösung. Bei uns geht also alles digital: Nach dem Kauf und der Aktivierung des TSE-Jahresabos erfolgt das entsprechende Update Deiner Kassensoftware – und alles läuft!
Da Deine Kassensoftware bei uns nicht auf einem physischen Medium (z. B. USB-Stick) gespeichert ist, sondern via speziell abgesicherter Internet-Verbindung auf einem externen Server über die Cloud aufgespielt wird, finden alle Updates ebenfalls digital statt. Du brauchst also keinen Techniker, sondern nur ein paar Klicks: Kaufen, aktivieren – finanzamtkonform arbeiten!
Weitere Vorteile bei dieser Methode: Es entstehen keine Kosten für die Anschaffung neuer Hardware; auch zusätzlicher Speicherplatz auf Deinem Endgerät ist nicht erforderlich.
Bei einer hardwarebasierten Lösung werden neue Komponenten zur Datenspeicherung (z. B. SD-Karten oder USB-Sticks) in das Kassensystem eingebunden.
Nach dem Kauf Deines TSE-Jahresabo erhältst Du von ready2order eine E-Mail mit allen Schritten zur erfolgreichen Aktivierung Deiner TSE-Signierung. Alle notwendigen Einstellungen kannst Du dabei ganz einfach auf der Verwaltungsoberfläche Deines Kassensystems vornehmen.
Mehr Fragen? In unserem Hilfe-Artikel kannst Du alles genau nachlesen.
Ab dem 1. Januar 2025 musst Du Deine TSE anmelden. Die Art der Meldung ist davon abhängig, ob Du ein oder mehrere elektronische Aufzeichnungssysteme nutzt.
In diesem Blog-Artikel erfährst Du noch einmal im Detail, was Du bei der Meldung Deiner TSE-zertifizierten Kasse bei der Finanzbehörde beachten musst.
Nachdem Du die TSE aktiviert hast, ändert sich im Tagesgeschäft sonst grundsätzlich nichts: Die TSE arbeitet im Hintergrund und nimmt keinerlei Einfluss auf die Kassenvorgänge. Sie sorgt lediglich dafür, dass Deine Belege eine automatische Signierung erhalten. Außerdem hast Du den Vorteil, dass Deine Daten dem Finanzamt immer korrekt und vollständig zur Verfügung stehen – so bist Du ideal auf eine eventuelle Kassenprüfung vorbereitet.
Auf jedem mit TSE erstellten Beleg (d.h. Kassenbon, Rechnung) werden folgende Daten festgehalten:
Mithilfe des Signaturzählers lassen sich später Lücken in der Transaktionskette erkennen, falls ein Beleg entfernt werden sollte: So sind alle Transaktionen optimal nachvollziehbar.
Sämtliche TSE-Daten können anstatt als Klartext auch in einen QR-Code gefasst werden. Das führt zu kürzeren Bons und beschleunigt die formale Belegprüfung durch das Finanzamt im Falle einer Kassennachschau.
Die Technische Sicherheitseinrichtung ist ein komplexes Zusammenspiel von drei Modulen. Dazu gehören das Speichermedium, das Sicherheitsmodul und eine einheitliche digitale Schnittstelle, die ihrerseits aus zwei Bereichen besteht. Sie sind für die Aufbereitung und Speicherung der Daten bei jeder Kassentransaktion zuständig.
Und so funktioniert es genau:
Das Speichermedium archiviert alle aufgezeichneten Anwendungsdaten und die zugehörigen Protokolldaten. Bei TSE-Lösungen mit physischem Speicher kommen dafür zertifizierte USB-Sticks oder SD-Karten zum Einsatz – bei einer Cloud-Lösung wie von ready2order werden die Daten sicher und jederzeit griffbereit auf einem externen Speicher abgelegt. Hier ist also keine zusätzliche Hardware zur Speicherung nötig.
Dieses Modul sorgt für die technische Absicherung bzw. Signierung der gespeicherten Daten. Die sichere Aufnahme der aufzuzeichnenden Vorgänge ist gewährleistet, indem zusätzlich zu den Anwendungsdaten jedes Vorgangs auch zugehörige Protokolldaten generiert werden.
Die EDS ermöglicht die Integration der TSE und ist dafür zuständig, dass die Daten abschließend ordnungsgemäß an das Finanzamt übertragen werden können. Folgende Komponenten sorgen dabei dafür, dass alle Grundaufzeichnungen sowohl unveränderbar als auch unlöschbar sind:
3.1. Die Exportschnittstelle besteht aus einer einheitlichen Datensatzbeschreibung für den standardisierten Export der gespeicherten, abgesicherten Grundaufzeichnungen aus der TSE (DSFinV-K) wie sie etwa für Prüfungszwecke und/oder die Aufbewahrung außerhalb der TSE nötig ist.
3.2. Die Einbindungsschnittstelle dient zur Integration der TSE in das elektronische Aufzeichnungssystem und gewährleistet die Kommunikation zwischen TSE und Registrierkasse.
Nein, wenn Du die Kassensoftware von ready2order verwendest, brauchst Du keinen zusätzlichen USB-Stick o.ä.: Wir setzen auf eine cloudbasierte Lösung, bei der die TSE automatisch in Dein Kassensystem eingebunden wird.
Für Dich als Unternehmer:in entstehen auf diese Weise weder Mehraufwand, noch Kosten: Nach Kauf und Aktivierung der TSE kannst Du ready2order auf Deinem gewohnten Gerät wie üblich verwenden.
Mit einem TSE-Kassensystem von ready2order hast Du bei Internetausfall nichts zu befürchten. Die TSE läuft auch im integrierten Notfallbetrieb vorschriftsmäßig:
Wichtig: Längerfristige Störungen bzw. dauerhafter Offline-Betrieb des ready2order Kassensystems sind trotzdem zu vermeiden. Kommt dies öfter vor, könnte bei einer finanzamtlichen Überprüfung unangenehme Fragen auftauchen.m
Das gesetzgeberische Rahmenwerk für die TSE reicht bereits einige Jahre zurück.
Die KassenSichV schreibt vor, dass
Bei der schrittweisen Einführung der TSE gab es verschiedene Fristen und Stichtage zu beachten.
Bei der schrittweisen Einführung der TSE gab es verschiedene Fristen und Stichtage zu beachten.
Elektronischen Kassen unterliegen nun der Belegausgabepflicht. Neue Kassenmodelle müssen außerdem technisch eine TSE integrieren können: Dafür hat der Kassenbieter zu sorgen. Anders gesagt: Wer ab dem 20. Januar 2020 ein ganz neues elektronisches Kassensystem anschafft, erhält automatisch eine finanzamtkonforme TSE-Kasse und ist auf der sicheren Seite.
Nun muss jeder Kassenbetreiber seinem Kassenhersteller (oder einem anderen Anbieter) den verbindlichen Auftrag zur Ausstattung seiner Kasse mit einer TSE erteilt haben. Ausgenommen sind vorerst Kassen, die zwischen dem 25. November 2010 und dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden und nicht nachgerüstet werden können.
Achtung: Die finalen TSE-Regelungen und Daten variieren in den einzelnen Bundesländern. Welche Frist für Dein Unternehmen gilt, weiß Deine Steuerberatung.
Die offizielle Nichtbeanstandungsregelung für den Einbau einer zertifizierten TSE endet: Die TSE soll nun aktiviert sein, damit alle Kassenbelege wie vorgeschrieben automatisch signiert werden.
Allerdings lief hier nicht alles wie geplant: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verzögerte den Zertifizierungsprozess der Cloud-TSE Anbieter – die bis Ende März geltende Nichtbeanstandungsfrist jedoch wurde nicht entsprechend verlängert.
Auch die fiskaly Germany GmbH, deren Cloud-TSE in das Kassensystem von ready2order integriert ist, wird an diesem Datum vollständig und abschließend zertifiziert.
Die Übergangsfrist endet: Ab Jahresbeginn dürfen keine elektronischen Kassensysteme ohne TSE mehr verwendet werden – ab diesem Zeitpunkt müssen also alle Unternehmer eine TSE-Kasse betreiben bzw. neu kaufen. Damit endet auch die bisherige Ausnahmeregelung für Kassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft worden sind und nicht nachgerüstet werden können.
Achtung: Auch hier variieren die Regelungen und Daten in den Bundesländern. Welche Frist für Dein Unternehmen gilt, weiß Deine Steuerberatung.
Ja, denn bisher gibt es keine Registrierkassenpflicht in Deutschland. Mit einer offenen Ladenkasse fällst Du auch nicht in den Anwendungsbereich der KassenSichV und musst daher keine TSE integrieren.
Grundsätzlich gilt, dass Betriebe in Deutschland nicht dazu verpflichtet sind, eine elektronische Registrierkasse zu verwenden. Anders gesagt: Wer eine offene Ladenkasse führt oder zur Führung einer offenen Ladenkasse wechseln möchte, kann vom Finanzamt nicht daran gehindert oder zur elektronischen Kassenführung verpflichtet werden.
Allerdings sprechen drei Gründe für die Umstellung auf ein elektronisches Kassensystem:
Weitere Infos, warum es zeitsparender und sicherer ist, eine elektronische Kasse zu betreiben, findest Du in unserem Blogbeitrag zur Registrierkassenpflicht in Deutschland.
Alle Infos zum Jahressteuergesetz und wie ready2order als Cloudkassen-Anbieter die entsprechenden Anforderungen bequem für Dich umsetzt, findest Du hier.
Du brauchst ein neues Kassensystem? Wir beraten Dich zu Kassen-Abo und TSE – damit Du sicher & finanzamtkonform durchstarten kannst!
* Wichtiger Hinweis für ready2order Bestandskunden: Nach Aktivierung der TSE ist das alte Kassenbuch nicht mehr in unserem Kassensystem verfügbar. Informiere Dich jetzt über das neue Kassenbuch.
Preis exkl. USt.: Dein Abonnement verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern Du nicht spätestens einen Monat vor Ende der aktuellen Laufzeit kündigst.
Sabine Amler
Senior Content Manager
Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses Know-how verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich SEO und Marketing.
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