Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verzögert den Zertifizierungsprozess der Cloud-TSE Anbieter – die Nichtbeanstandungsfrist wurde jedoch nicht entsprechend verlängert. Was das für Deinen Kassenbetrieb bedeutet und wie Du trotzdem rechtskonform weiterarbeiten kannst, haben wir hier für Dich zusammengetragen.
Wir von ready2order haben unser Bestes getan, um Dir die TSE-Integration leicht zu machen, und bisher sah es so aus als könnte dieser Plan aufgehen: TSE gekauft – TSE aktiviert – alles richtig gemacht.
Doch durch die ungeplante Verzögerung der Zertifizierung kommt nun ein neuer Faktor hinzu, der bei der gesetzeskonformen TSE-Integration beachtet werden muss.
Für Dich als Unternehmer und Nutzer einer cloudbasierten Kassenlösung bedeutet die Verzögerung über die Nichtbeanstandungsfrist hinaus, dass Dir ab dem 1. April 2021 trotz TSE-Aktivierung ohne Eigenverschulden die notwendige Zertifizierung fehlt – obwohl Deine Belege signiert werden.
Du hast jedoch die Möglichkeit, die Frist zur Implementierung der TSE bei Deinem zuständigen Finanzamt aktiv verlängern zu lassen - mit einem Antrag nach § 148 AO.
Dabei möchten wir Dich unterstützen, indem Du über ready2order mit möglichst wenig Aufwand und automatisch den Antrag beim Finanzamt einreichen kannst. Hier gelangst Du zur Antragstellung über unsere Verwaltungsoberfläche oder erfahre mehr in unserem Hilfe-Center.
Leider sind an der TSE-Bereitstellung nicht wir als Kassenanbieter und Du als Unternehmer beteiligt:
An der Bereitstellung einer rechtskonformen TSE sind mehrere Parteien beteiligt:
Dies wäre der ideale Ablauf gewesen. Doch seit Inkraftreten des Gesetzes zum “Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen” hat sich ein komplizierter Prozess entwickelt, den wir im Folgenden veranschaulichen.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Zertifizierung der TSE stattfinden wird. Der konkrete Zeitpunkt dafür ist allerdings unklar.
Ja. Die Signatur Deiner Belege funktioniert ab Aktivierung auch ohne die Zertifizierung. Der Kauf der TSE war in jedem Fall richtig.
Das Ende der Nichtbeanstandungsfrist am 31. März 2021 und die Zertifizierungsverzögerung über dieses Datum hinaus bedeuten, dass Dir ohne weitere Maßnahmen ab dem 1. April im schlimmsten Fall Umsatzschätzungen sowie die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens drohen.
Darum solltest Du umgehend die Möglichkeit nutzen, die Frist zur Implementierung der TSE bei Deinem zuständigen Finanzamt durch einen Antrag mit Bezug auf § 148 AO aktiv verlängern zu lassen.
Dabei wirst Du von ready2order unterstützt: Über unsere Plattform kannst Du mit möglichst geringem Aufwand Deinen Antrag beim Finanzamt einreichen. Hier gelangst Du zur Antragstellung über unsere Verwaltungsoberfläche. Mehr dazu erfährst Du in unserem Hilfe-Center.
Um Dich doppelt abzusichern, empfehlen wir Dir, den Antrag als Brief nochmal an Dein Finanzamt zu schicken. Den Musterantrag dafür kannst Du hier herunterladen.
Nach erfolgreicher Zertifizierung wirst Du automatisch auf die zertifizierte TSE umgestellt und musst nichts weiter tun.
Sabine Amler
Senior Content Manager
Als Copywriterin mit Leib und Seele kümmert sich Sabine bei ready2order um alles, was man mit 26 Buchstaben plus Umlaute ausdrücken kann. Dabei trägt sie nahezu ständig Kopfhörer und hört jede Menge Rock’n’Roll – natürlich mit guten Texten.