Was bedeutet doppelte Buchführung? Die sogenannte “doppelte” Buchhaltung (oder Doppik) ist das System der kaufmännischen Buchführung. Dabei wird jeder Geschäftsvorfall doppelt gebucht, nämlich auf Konto und Gegenkonto bzw. sowohl auf der Soll- als auch auf der Haben-Seite. Die doppelte Buchführung erlaubt Unternehmen mit Buchführungspflicht den wirtschaftlichen Erfolg einer bestimmten Zeitspanne durch Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu ermitteln.
Wer unter die Buchführungspflicht und alle damit einhergehenden Anforderungen fällt, regelt das Handelsgesetzbuch (HGB). Ausschlaggebend sind dabei
Zur doppelten Buchführung verpflichtet sind:
Hier erfährst Du, welche Gesellschaftsformen der Bilanzierungspflicht unterliegen.
Nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet (EÜR reicht aus):
Zu den Vorteilen gehören folgende Aspekte:
Zu den Nachteilen gehören diese Faktoren:
Die doppelte Buchhaltung ist wesentlich aufwändiger als die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Doch sie hat den Vorteil, dass sie Dir einen tieferen Einblick in die aktuelle Lage Deines Unternehmens ermöglicht und den Vergleich mit Vorjahreswerten ermöglicht: So kannst Du zukunftsorientierte Entscheidungen auf einer fundierten Basis treffen.
Eine freiwillige doppelte Buchführung lohnt sich also, …
Die grundsätzliche Methodik der doppelten Buchhaltung lautet, dass bei jedem Geschäftsvorfall stets mindestens zwei Konten betroffen sind, nämlich Konto und Gegenkonto. Der allgemeine Buchungssatz bzw. das Buchungsprinzip lautet dabei stets „Soll an Haben“.
Am Ende des Geschäftsjahres werden die unterschiedlichen Kontenarten wie folgt abgeschlossen:
Die doppelte Buchführung hat drei Aufgaben:
Dazu gehören zum einen Bilanz und GuV sowie die verschiedenen Konten der Buchführung.
Die Bilanz stellt Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) eines Unternehmens zum Jahresabschluss so gegenüber, dass sich beides im Gleichgewicht befindet. Dabei bezieht sich die Bilanz immer auf einen bestimmten Zeitpunkt, den sogenannten Bilanzstichtag.
Sie liefert Antworten auf diese beiden Fragen:
Hier findest Du detaillierte Informationen zur Bilanz.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) besteht ebenfalls aus zwei Elementen. Hier wenden Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt. So kann der Gewinn bzw. Verlust des Unternehmens ermittelt werden.
Die GuV liefert also Aufschluss über folgende Fragen:
Hier findest Du detaillierte Informationen zur GuV.
Konten sind die kleinste Einheit und die Grundlage der doppelten Buchhaltung. Jeder Geschäftsvorfall wird auf Konto und Gegenkonto – also quasi doppelt – erfasst. Daher stammt auch der Begriff der “doppelten” Buchführung. Dabei wird einmal die Soll- und einmal die Haben-Seite gebucht; daher spricht man auch von der “Soll- und Haben-Buchführung”.
Grundsätzlich lassen sich die Kontenarten in mehrere Ebenen einteilen, die entweder in die Bilanz oder in die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) einfließen:
Jedes Konto besitzt dabei zwei Seiten: Soll und Haben. Die beiden Begriffe haben allerdings nichts mit der üblichen Bedeutung von “sollte da sein” bzw. “gehört mir” zu tun. Vielmehr beschreiben “Soll” und “Haben” die Buchungslogik, d.h. die Art und Weise, auf welcher Seite des Kontos eine Buchung auszuführen ist.
Wichtig: Bei der Buchung eines Geschäftsvorfalls muss immer ein Konto im Soll und ein Konto im Haben belastet werden. Nur so bleiben Aktiv- und Passiv-Seite im Gleichgewicht.
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