Quittung

Was ist eine Quittung? Diese Form des Belegs bestätigt den Erhalt einer Lieferung oder Leistung. Meistens wird dabei der Empfang einer Geldleistung dokumentiert. 

Umgangssprachlich wird der Begriff synonym mit dem Kassenbon verwendet: Dieser wird allerdings vom Leistungserbringenden erstellt, während die Quittung vom Empfänger bzw. von der Empfängerin ausgestellt wird. 

Im Gegensatz zur Rechnung wiederum dokumentiert die Quittung keine Forderung, sondern (meist) einen Zahlungseingang. Eine Rechnung oder Kleinbetragsrechnung mit dem Vermerk “Betrag dankend erhalten am [Datum]” kann allerdings als Quittung fungieren.

Wann werden Quittungen ausgestellt?

Als Lieferant:in (oder Gläubiger:in) hast Du laut §368 BGB immer das Recht vom Empfänger oder der Empfängerin eine Quittung zu verlangen, um den Empfang einer Leistung zu bestätigen.

Meist werden Quittungen bei Barzahlungen ausgestellt. Anders als bei der Zahlung per Überweisung kann die Zahlung hier nicht einfach per Kontoauszug oder sonstiger Bankunterlage belegt werden. Durch eine Quittung ist der Nachweis der Zahlung gegenüber Gläubiger:in und Finanzamt jedoch eindeutig erbracht.

Häufig werden Quittungen handschriftlich mithilfe eines selbstdurchschreibenden Quittungsblocks erstellt. So erhält auch der Ausstellende eine Kopie des Belegs.

Was muss eine Quittung enthalten?

Im Gegensatz zur Rechnung muss eine Quittung deutlich weniger Angaben enthalten. Bei Quittierung von Zahlungseingängen gehören dazu:

  • Name des Empfängers bzw. der Empfängerin
  • Ausstellungsdatum und -ort
  • Art und Menge des Produkts bzw. der Dienstleistung
  • Steuersatz und Betrag der gezahlten Umsatzsteuer 
  • Bruttopreis (in Zahlen und Worten)

Als Dokument fällt die Quittung unter den Oberbegriff "Faktur"; der dazugehörige Bereich in der Buchhaltung ist die sogenannte "Fakturierung".

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