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Registrierkassenpflicht
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Registrierkassenpflicht - Ratgeber

Eines gleich vorweg: Mit ready2order betreibst Du eine 100% finanzamtkonforme Registrierkasse die sowohl die Registrierkassenpflicht als auch die Registrierkassensicherheitsverordnung erfüllt. Folgende Grenzen gelten für die Registrierkassenpflicht:

  • Nettojahresumsatz von 15.000 Euro
  • davon mindestens 7.500 Euro Barumsätze
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MANIPULATIONSSCHUTZ

Bei ready2order brauchst Du keine zusätzliche Hardware für die technische Sicherheitseinrichtung: Mit unserem RKSV-Zertifikat bist Du in wenigen Minuten finanzamtkonform.

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Was bedeutet die Registrierkassenpflicht?

Die Registrierkassenpflicht gilt seit dem 1. Mai 2016. Sie legt fest, welche Unternehmen ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zur Einzelerfassung der Barumsätze verwenden müssen.

Jede Registrierkasse muss über ein Datenerfassungsprotokoll (Kassenjournal) und eine Möglichkeit zur Bonausgabe verfügen (Belegausgabepflicht). 

Seit dem 1. April 2017 müssen Registrierkassen laut RKSV zusätzlich über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die ein dem Unternehmen eindeutig zugeordnetes Zertifikat besitzt (Signatur). Außerdem muss jedes Unternehmen seine Registrierkasse(n) über FinanzOnline anmelden.

Warum? Die Registrierkassensicherungsverordnung dient der Bargelderfassung und soll Steuerhinterziehung bekämpfen. 

Diagramm zur Registrierkassenpflicht in Österreich

Wer ist von der Registrierkassenpflicht betroffen?

Folgende Grenzen gelten für die Registrierkassenpflicht:

  • Nettojahresumsatz von 15.000 Euro 
  • davon mindestens 7.500 Euro Barumsätze 
Kalte-Hände-Regelung

Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht: Kalte-Hände-Regelung

Für Unternehmen, deren Geschäftsbetrieb auf öffentlichen Plätzen stattfindet und deren jährliche Umsätze unter 30.000 Euro liegen, gilt die Ausnahme der Kalte-Hände-Regelung.

Unternehmen, welche die Umsatzgrenzen nicht überschreiten, sind sowohl von der Registrierkassen- als auch von der Belegerteilungspflicht und den damit verbundenen Steuern ausgenommen

In unserem Blogbeitrag erfährst Du mehr über Voraussetzungen und Vorteile der Kalte-Hände-Regelung.

Erfolgreiches Team legt die Hände zusammen

Ausnahme: Vereine

Erleichterungen der Registrierkassenpflicht gelten für Vereine (etwa für Feuerwehren), deren Veranstaltungen als kleines Vereinsfest gelten, nicht länger als 72 Stunden (drei Tage) pro Jahr dauern und deren Organisation und Planung von den Vereinsmitgliedern getragen wird. Diese sind von der Registrierkassenpflicht ausgenommen.

Wenn ein Verein (auch wenn er gemeinnützig ist) jedoch eine wirtschaftliche Aktivität verfolgt und die Umsatzgrenzen überschreitet, fällt er unter die Registrierkassenpflicht.

Masseur auf Liege

Ausnahmen für "mobile Gruppen"

Sogenannte mobile Gruppen, die ihre Leistungen außerhalb ihrer Betriebsstätten erbringen, müssen keine Registrierkasse mit sich führen. Es muss jedoch bei der Leistungserstellung ein handschriftlicher Beleg (Paragon) ausgestellt und die Durchschrift unmittelbar beim Zurückkommen in die Betriebsstätte in die Registrierkasse aufgenommen werden. Darunter fallen beispielsweise Masseur:innen, Friseur:innen oder Ärzt:innen.

Auch Kleinunternehmer fallen seit 2016 unter die Registrierkassenpflicht, wenn sie mehr als 15.000 Euro Umsatz pro Jahr machen und davon mindestens 7.500 Euro in bar eingenommen wird. 

Arzthelferin am Empfang

Ausnahme: Ärzte und Gesundheitsdienstleister

Als medizinischer Dienstleister bist Du oft von der Registrierkassenpflicht für Deine medizinischen Leistungen befreit. Allerdings könnten Verkäufe von Gesundheitsprodukten oder der Betrieb einer angeschlossenen Apotheke separate Registrierkassenpflichten nach sich ziehen.

Buchhalter am Schreibtisch

Ausnahme: Rechtsanwälte und Notare

Anwälte und Notare sind normalerweise von der Registrierkassenpflicht befreit, solange ihre Tätigkeit hauptsächlich aus Rechtsberatung und juristischen Dienstleistungen besteht. Zusätzliche wirtschaftliche Tätigkeiten könnten jedoch unter die Registrierkassenpflicht fallen.

Christbaumverkäufer am Stand

Ausnahme: Land- und Forstwirtschaft

Es gibt spezielle Regelungen, die von der Art der Tätigkeit und den damit verbundenen Einnahmen in der Land- und Forstwirtschaft abhängen. Kleinere Betriebe könnten von der Registrierkassenpflicht befreit sein, während größere spezifische Aufzeichnungen führen müssen

Kartenzahlung mit dem readyMini Pay

Ausnahme: Soziale Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen

Gemeinnützige Organisationen, Kirchen und ähnliche Einrichtungen sind normalerweise nicht von der Registrierkassenpflicht betroffen, solange ihre Einnahmen gemeinnützigen Zwecken dienen. Kommerzielle Aktivitäten könnten jedoch unter die Registrierkassenpflicht fallen.

Was passiert, wenn man trotz Registrierkassenpflicht keine Registrierkasse nutzt?

Wenn ein Unternehmen über der genannten Umsatzgrenze liegt und keine Registrierkasse bzw. eine Registrierkasse ohne technische Sicherheitseinrichtung nutzt, stellt dies eine Finanzordnungswidrigkeit dar. Dies kann mit einer Geldstrafe bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Außerdem läuft das Unternehmen Gefahr, dass die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen angezweifelt wird: Das hätte die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Behörde zur Folge und kann empfindliche Nachzahlungen zur Folge haben. 

Weitere Informationen dazu findest du auf dem Portal der Wirtschaftskammern.

FAQ zur Registrierkassenpflicht

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