In Österreich ist eine Prüfung des Jahresbelegs seit der Einführung der Registrierkassenpflicht und Registrierkassensicherheitsverordnung (kurz: RKSV) gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Prüfung wird festgestellt, ob Deine Kasse die wesentlichen Vorschriften der RKSV erfüllt. Wir erklären, wie Du den Jahresbeleg mit unserem Kassensystem erstellst und wie wir Dich dabei unterstützen.
Als Jahresbeleg wird der letzte Monatsbeleg aus dem Kalenderjahr bezeichnet (im Normalfall vom Dezember). Wie jeder Monatsbeleg ist auch der Jahresbeleg ein Nullbeleg. Dieser weist einen Betrag von 0,00 Euro aus und muss die verpflichtende Signatur z.B. in Form des QR-Codes enthalten. Er muss ausgedruckt, aufbewahrt und mit der BMF Prüf-App überprüft werden.
Die Jahresbelegprüfung muss bis zum 15. Februar des Folgejahres erfolgen.
Der Jahresbeleg muss also nach dem letzten Barumsatz des laufenden Geschäftsjahres, also in diesem Jahr in der Regel am 31. Dezember 2021 erstellt werden. Die Prüfung des Belegs sollte bis spätestens zum 15. Februar im Folgejahr – in diesem Fall also 2022 – erfolgen.
Ausnahme: Gastronomiebetriebe u.a. Unternehmen, die am 31.12. für Silvesterfeiern etc. geöffnet haben, müssen den Jahresbeleg nicht um 0:00 Uhr, sondern erst unmittelbar vor Beginn des folgenden Geschäftstages erstellen.
Falls Du vergessen haben solltest, den letzten Beleg des Jahres prüfen zu lassen, können wir von ready2order dies für Dich übernehmen. Mit unserem Kassensystem kannst Du Dir einfach den entsprechenden Nullbeleg erstellen:
… oder Du entscheidest Dich direkt für eine automatische Jahresbelegprüfung: Dann übernehmen wir von ready2order alle notwendigen Schritte – und das spart Dir jede Menge Zeit und Nerven.
Wichtig: Die automatische Jahresbelegprüfung geschieht über eine zusätzliche Lizenz. Diese erneuert sich jährlich, wenn Du sie nicht fristgemäß kündigst. Sprich: Du musst Dich nie mehr um die Jahresbelegprüfung kümmern, sondern wir übernehmen alles automatisch für Dich.
Die Vorteile der automatischen Jahresbelegprüfung gegenüber der manuellen Prüfung sind:
Das Finanzamt führt im neuen Jahr häufiger als üblich eine Kassennachschau durch. Deshalb empfehlen wir Dir, die verpflichtende Überprüfung des Jahresbelegs so früh wie möglich erledigen. Nachfolgend erklären wir Dir, welche Verfahren zur Auswahl stehen und welche Schritte Du dafür durchführen musst.
Für welche Variante Du Dich auch entscheidest: Wir begleiten Dich Schritt für Schritt.
Wichtig: Wenn Du Dich für die automatische Jahresbelegprüfung durch Deine ready2order Kasse entscheidest, musst Du Dich im Echtbetrieb befinden. Nähere Informationen dazu, wie die automatische Jahresbelegprüfung durch ready2order funktioniert, findest Du in unserem Hilfe-Center.
Um, die automatische Jahresbelegprüfung zu aktivieren, logge Dich in Deiner Verwaltungsoberfläche ein und gehe wie folgt vor:
4. Setze einen Haken bei „Hiermit stimme ich den AGB der ready2order GmbH zu.“ Klicke anschließend auf „Aktivieren.“
5. Nun erfolgt die Bestätigung über den geprüften Jahresbeleg.
Für die manuelle Prüfung des Jahresbelegs benötigst Du die BMF Prüf-App.
In unserem Hilfe-Center erfährst Du, wie die manuelle Überprüfung mit der BMF Belegcheck-App funktioniert.
Ein Fehler bei der Jahresbelegprüfung kann folgende Ursachen haben:
Außerdem findest Du in unserem Hilfe-Center einen ausführlichen Beitrag mit allen Informationen und Anforderungen, wenn die automatische Übermittlung des Jahresbelegs nicht erfolgreich war.
Deine Kasse kann Dir nicht nur den Jahresabschluss, sondern auch viele weitere Aufgaben erleichtern. Hier erfährst Du mehr zum Thema Zeit sparen: Diese Aufgaben kann Dir Dein Kassensystem abnehmen.
Kristin Köck
ehem. Social Media & Content Manager
Bis 2019 war Kristin als Social Media Manager und Content Creator bei ready2order für alle Social Media-Kanäle zuständig.
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