Du möchtest Dich selbstständig machen und willst wissen, was Du dabei beachten musst? Hier findest Du alle wichtigen Informationen zur Gewerbeanmeldung.
Als Gewerbe gilt jede dauerhaft, in Eigenverantwortung und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit, die auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet ist.
Gewerbetreibende können sein:
Ausnahme Freiberuflichkeit: Keine Anmeldung nötig
Personen, die einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, müssen kein Gewerbe anmelden. Freie Berufe können folgende Tätigkeiten umfassen:
Freiberufler müssen keine Gewerbesteuern zahlen.
Solltest Du teils gewerblichen, teils freiberuflichen Tätigkeiten nachgehen (z.B. als Heilpraktikerin, die auch Naturheilmittel verkauft), müssen Deine Einnahmen steuerlich streng voneinander getrennt werden. Im Zweifelsfall entscheidet außerdem das Finanzamt, ob eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit vorliegt.
Geringe Umsätze? Kleingewerbe als Lösung
Als Kleinunternehmer hast Du die Möglichkeit, Dich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Das gilt dann, wenn Dein Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird und Du im Jahr zuvor nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erzielt hast. Gleichzeitig erstellst Du alle Rechnungen ohne Mehrwertsteuer.
Achtung: Da Du als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bist, erstattet Dir das Finanzamt auch nicht die Vorsteuer wie es bei größeren Betrieben der Fall ist. Die Vorsteuer fällt beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen an und wird mit der Umsatzsteuer verrechnet.
Gewerbe anmelden mit Arbeitslosengeld I
Als Arbeitssuchender kannst Du ein Nebengewerbe anmelden.
Von der Sozialversicherungspflicht befreit bist du nur, solange du unter 15 Stunden in der Woche arbeitest. Ab dieser Grenze verlierst du den Status “Arbeitssuchender” und das Arbeitslosengeld entfällt.
Gewerbe anmelden mit Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Hinsichtlich des Zuverdienstes bei Arbeitslosengeld II gelten die folgenden Freibeträge:
von dem verbleibenden Bruttoeinkommen werden weitere Beträge abgezogen:
(Verdienstobergrenze ohne Kind: Bruttoeinkommen von 1.200 Euro, mit mind. einem Kind: Bruttoeinkommen von 1.500 Euro)
Tipp: Als Zusatzleistung können Hartz-IV-Empfänger den Investitionszuschuss beantragen. Sie erhalten bis zu 5.000 Euro zusätzlich für die Beschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Die Anmeldung eines Gewerbes erfolgt bei den zuständigen Gewerbeämtern oder Ordnungsämtern.
Antragsteller müssen immer den Antrag zur Gewerbeanmeldung und einen gültigen Personalausweis vorlegen. Ausländische Existenzgründer benötigen zudem einen gültigen Reisepass, eine Meldebescheinigung sowie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung.
Für erlaubnispflichtige Gewerbe sind weitere Unterlagen nötig, um zu belegen, dass der Antragstellende seinen Beruf ausüben darf. Je nach Branche sind folgende Unterlagen als Nachweis zulässig:
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Ab dem Zeitpunkt, an dem Du Deine Tätigkeit aufnimmst, ist ein Gewerbeschein zwingend notwendig. Um Rechts- und Handlungssicherheit für Dich und Deine Kunden zu garantieren, solltest Du ihn aber schon vor dem eigentlichen Start erwirkt haben.
Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dies außerdem binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Unternehmer einiger Branchen sind kraft Gesetz oder kraft Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers versichert. Dies gilt zum Beispiel, wenn die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft Dein zuständiger Träger ist.
Achtung: Solltest Du einen Gründerzuschuss beantragen, ist es wichtig, dass Du Dein Gewerbe erst nach Beantragung des Gründerzuschusses anmeldest.
Die Beantragung des Gewerbescheines kostet im Durchschnitt zwischen 10 und 65 Euro. Die Höhe der exakten Gebühren ist abhängig vom zuständigen Gewerbeamt und der Betriebsart.
Marlene Schulze
Content Marketing
Marlene ist seit Januar 2021 Teil des Content-Teams von ready2order in Berlin. In ihrer Freizeit spielt sie Gitarre und arbeitet mit Freunden an Theaterprojekten