Als Gewerbe gilt jede dauerhaft, in Eigenverantwortung und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit, die auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet ist.
Gewerbetreibende können sein:
- volljährige und geschäftsfähige Personen (Sonderregelungen für Minderjährige)
- im Handelsregister eingetragene Kaufleute
- Gesellschafter (GbR, oHG)
- voll haftende Komplementäre einer Kommanditgesellschaft (KG)
- juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit (GmbH, AG, Limited (Ltd.), Vereine, Genossenschaften u.a.m.)
- die GmbH einer GmbH & Co. KG
Ausnahme Freiberuflichkeit: Keine Anmeldung erforderlich
Personen, die einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, müssen kein Gewerbe anmelden und brauchen keine Erlaubnis, um tätig zu werden. Freie Berufe können folgende Tätigkeiten umfassen:
- Kulturberufe (Schriftsteller, Künstler, Erzieher, Lehrer u.a.)
- Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker u.a.)
- Technische und naturwissenschaftliche Berufe
- Rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe
Freiberufler müssen keine Gewerbesteuern zahlen.
Solltest Du teils gewerblichen, teils freiberuflichen Tätigkeiten nachgehen (z.B. als Heilpraktikerin, die auch Naturheilmittel verkauft), müssen Deine Einnahmen steuerlich streng voneinander getrennt werden. Im Zweifelsfall entscheidet außerdem das Finanzamt, ob eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit vorliegt.