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Gewerbe anmelden: Das musst Du beachten

Lesedauer: 3 Min. | Zuletzt aktualisiert: 11.8.2023
Ein Unternehmer meldet sein Gewerbe an

Du möchtest Dich mit einer gewerblichen Tätigkeit selbstständig machen? Nach §14 GewO (Gewerbeordnung) musst Du das vorher den zuständigen Behörden anzeigen. Hier findest Du alle wichtigen Informationen zur Gewerbeanmeldung. 

Wer kann ein Gewerbe anmelden?

Als Gewerbe gilt jede dauerhaft, in Eigenverantwortung und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit, die auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet ist.

Gewerbetreibende können sein:

  • volljährige und geschäftsfähige Personen (Sonderregelungen für Minderjährige)
  • im Handelsregister eingetragene Kaufleute 
  • Gesellschafter (GbR, oHG)
  • voll haftende Komplementäre einer Kommanditgesellschaft (KG)
  • juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit (GmbH, AG, Limited (Ltd.), Vereine, Genossenschaften u.a.m.)
  • die GmbH einer GmbH & Co. KG 

Ausnahme Freiberuflichkeit: Keine Anmeldung erforderlich 

Personen, die einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, müssen kein Gewerbe anmelden und brauchen keine Erlaubnis, um tätig zu werden. Freie Berufe können folgende Tätigkeiten umfassen:

  • Kulturberufe (Schriftsteller, Künstler, Erzieher, Lehrer u.a.)
  • Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker u.a.)
  • Technische und naturwissenschaftliche Berufe
  • Rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe

Freiberufler müssen keine Gewerbesteuern zahlen. 

Solltest Du teils gewerblichen, teils freiberuflichen Tätigkeiten nachgehen (z.B. als Heilpraktikerin, die auch Naturheilmittel verkauft), müssen Deine Einnahmen steuerlich streng voneinander getrennt werden. Im Zweifelsfall entscheidet außerdem das Finanzamt, ob eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit vorliegt.

Geringe Umsätze? Kleingewerbe als Lösung 

Als Kleingewerbetreibende:r hast Du die Möglichkeit, Dich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Das gilt dann, wenn Dein Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird und Du im Jahr zuvor nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erzielt hast. Gleichzeitig erstellst Du alle Rechnungen ohne Mehrwertsteuer. 

Achtung: Da Du als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bist, erstattet Dir das Finanzamt auch nicht die Vorsteuer, wie es bei größeren Betrieben der Fall ist. Die Vorsteuer fällt beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen an und wird mit der Umsatzsteuer verrechnet (Vorsteuerabzug).    

Gewerbe anmelden aus der Arbeitslosigkeit

Gewerbe anmelden mit Arbeitslosengeld I 

Als Arbeitssuchender kannst Du ein Nebengewerbe anmelden. 

  • Verdienstgrenze: bis 165 Euro (ohne Anrechnung auf ALG I) und bis 400 Euro (bei Anrechnung)
  • Max. Zeitaufwand: bis zu 15 Stunden pro Woche

Von der Sozialversicherungspflicht befreit ist, wer unter 15 Stunden in der Woche arbeitet. Ab dieser Grenze verlierst Du den Status “Arbeitssuchender” und das Arbeitslosengeld entfällt. 

Gewerbe anmelden mit Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Hinsichtlich des Zuverdienstes bei Arbeitslosengeld II gelten die folgenden Freibeträge:

  • die ersten 100 Euro werden vom Erwerbseinkommen abgezogen

von dem verbleibenden Bruttoeinkommen werden weitere Beträge abgezogen: 

  • bei 100 Euro bis einschließlich 1000 Euro: 20% des verbleibenden Bruttoeinkommens 
  • ab 1000 Euro bis zur Verdienstobergrenze: 10% des verbleibenden Bruttoeinkommens

(Verdienstobergrenze ohne Kind: Bruttoeinkommen von 1.200 Euro, mit mind. einem Kind: Bruttoeinkommen von 1.500 Euro)

Tipp: Als Zusatzleistung können Hartz-IV-Empfänger den Investitionszuschuss beantragen. Sie erhalten bis zu 5.000 Euro zusätzlich für die Beschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Wo kann ich mein Gewerbe anmelden?

Die Anmeldung eines Gewerbes erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt oder Ordnungsamt. Bei Fragen nach Zuständigkeiten hilft Dir auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) weiter.

Welche Unterlagen brauche ich für die Gewerbeanmeldung?

Antragsteller müssen immer den Antrag zur Gewerbeanmeldung und einen gültigen Personalausweis vorlegen. Ausländische Existenzgründer benötigen zudem einen gültigen Reisepass, eine Meldebescheinigung sowie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung. 

Für erlaubnispflichtige Gewerbe sind weitere Unterlagen nötig, um zu belegen, dass der Antragstellende seinen Beruf ausüben darf. Je nach Branche sind folgende Unterlagen als Nachweis zulässig:

  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Handelsregisterauszug
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Amtsärztliche Bescheinigungen
  • Gaststättenkonzession 

Du willst eine Gastronomie gründen? Erfahre, was sonst noch zu beachten ist, wenn Du ein Restaurant eröffnen möchtest.

Wann muss die Gewerbeanzeige spätestens erfolgen?

Ab dem Zeitpunkt, an dem Du Deine Tätigkeit aufnimmst, ist ein Gewerbeschein zwingend notwendig. Um Rechts- und Handlungssicherheit für Dich und Deine Kunden zu garantieren, solltest Du ihn aber schon vor dem eigentlichen Start erwirkt haben.

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dies außerdem binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Unternehmer einiger Branchen sind kraft Gesetz oder kraft Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers versichert. Dies gilt zum Beispiel, wenn die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft Dein zuständiger Träger ist.

Achtung: Solltest Du einen Gründerzuschuss beantragen, ist es wichtig, dass Du Dein Gewerbe erst nach Beantragung des Gründerzuschusses anmeldest.

Was kostet eine Gewerbeanmeldung? 

Die Kosten für den Gewerbeschein betragen im Durchschnitt zwischen 10 und 65 Euro. Die Höhe der exakten Gebühren ist abhängig vom zuständigen Gewerbeamt und der Rechtsform Deines Unternehmens. 

Tipp: Businessplan erstellen

Um klug durchdacht mit Deinem neuen Unternehmen durchzustarten, solltest Du noch vor dem Start einen Businessplan erstellen. Ein Businessplan kann Dir dabei helfen, das Marktumfeld, Deine Chancen und Risiken besser vorab einzuschätzen. 

Ob Unternehmensnachfolge, GbR gründen oder Kleinunternehmen gründen: In unserem Blog findest Du viele hilfreiche Beiträge rund um die Themen Firma gründen und Unternehmensfinanzierung.

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Marlene Schulze, ready2order

Marlene Schulze

Content Redakteurin

Die Philosophiestudentin ist seit Januar 2021 Teil der Content-Redaktion von ready2order in Berlin. 

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