Gewerbeschein

Was ist der Gewerbeschein? Mit dem Gewerbeschein bestätigt die zuständige Behörde Deine Gewerbeberechtigung. Die Ausstellung des Gewerbescheins ist in Österreich kostenlos. Für einzelne Branchen, z.B. in der Gastronomie, ist darüber hinaus aber evtl. eine weitere Betriebserlaubnis wie die Gastgewerbeberechtigung notwendig. 

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbeschein und Gewerbelizenz?

Die Gewerbelizenz bezeichnet das Recht, ein Gewerbe auszuüben. Der Gewerbeschein dagegen bestätigt die erfolgreiche Anmeldung des Gewerbes durch die Gewerbeberechtigung.

Wo kannst Du den Gewerbeschein beantragen?

Die Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeberechtigung nimmst Du bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat der Gemeinde vor, in der sich der Geschäftssitz Deines Betriebs befindet. In Wien ist dafür das Magistratische Bezirksamt zuständig. 

In der Regel ist es auch möglich, den Gewerbeschein innerhalb weniger Minuten online zu beantragen. Alle Informationen zur Anmeldung findest Du im Beitrag zur Gewerbeberechtigung

Gibt es einen Gewerbeschein für Kleingewerbe?

Umgangssprachlich existiert im deutschen Sprachraum ein “kleiner Gewerbeschein”, aber praktisch gibt es diesen Gewerbeschein für Kleinunternehmen oder Kleingewerbe nicht. Denn grundsätzlich existiert bei der reinen Anmeldung kein Unterschied zwischen kleinen, mittleren und großen Betrieben: Wer die Voraussetzungen für ein Gewerbe erfüllt, braucht einen Gewerbeschein, um es auszuführen.

Erfüllt Dein Gewerbe diese Voraussetzungen? Das ermittelst Du mithilfe der folgenden Merkmale, die im Beitrag zur Gewerbeberechtigung ausführlicher erklärt werden:

Was ist ein Gewerbe?

Wichtig: Der Unterschied für Kleinunternehmen besteht auf steuerlicher Ebene: Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 35.000 Euro müssen weder Umsatz-, noch Gewerbesteuer zahlen.

Kann ich meinen Gewerbeschein selbst ausdrucken?

Obwohl die Gewerbeanmeldung online bereits reibungslos funktioniert, wird der Gewerbeschein als Bestätigung einer erfolgreichen Anmeldung weiterhin per Post versendet. Du kannst ihn also (noch) nicht selbst ausdrucken.

Das steht auf dem Gewerbeschein

Auf dem Gewerbeschein findest Du folgende Angaben:

  • Name und Adresse der ausstellenden Behörde
  • Kennnummern
  • Nennung der gesetzlichen Grundlage (Gewerbeordnung)
  • Name des Gewerbeinhabenden
  • Persönliche Angaben (Sozialversicherungsnummer, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit)
  • Genaue Gewerbebezeichnung*
  • Standortbezeichnung
  • Tag und Ort der Gewerbeanmeldung
  • Offizieller Amtsstempel mit Zuständigkeit und Unterschrift

Reihenfolge und Einzelheiten können je nach Behörde, Tätigkeit und Bundesland unterschiedlich ausfallen.

* Die Formulierung der angemeldeten Tätigkeiten wird aus Deiner Gewerbeanmeldung übernommen: Diesen sogenannten “Gegenstand des Betriebs” solltest Du möglichst zutreffend, umfassend genau beschreiben. Sehr allgemeine Angaben wie etwa “Handel mit Waren” oder “Dienstleistungen aller Art” werden in der Regel nicht akzeptiert.

Gleichzeitig ist es wichtig, Deine Tätigkeit nicht zu sehr einzugrenzen: Wenn sich der beschriebene “Handel mit gebrauchten iPhones” zum Beispiel als wenig rentabel herausstellt, ist es schwierig, das angemeldete Gewerbe im Nachhinein auf “Handel mit gebrauchten Telekommunikationsgeräten” zu erweitern – hier wäre eine Gewerbeummeldung nötig. Um Schwierigkeiten empfiehlt es sich, so genau wie nötig und so allgemein wie möglich zu formulieren. Lass Dich hier am besten von Deiner Steuerberatung oder dem zuständigen Berufs- und Branchenverband unterstützen.

So sieht der Gewerbeschein aus (Muster)

Die Bestätigung der Gewerbeanmeldung fällt nicht in allen Bundesländern gleich aus. So in etwa könnte der Gewerbeschein aber aussehen, der Dir zugestellt wird:

Gewerbeschein (Muster)

.. und wie geht es danach weiter?

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Dafür brauchst Du keinen Gewerbeschein

Nicht für jede Beschäftigung brauchst Du eine Gewerbeberechtigung: Für gewisse Tätigkeiten gelten laut Gesetz gelten andere Regeln und diese müssen dementsprechend nicht angemeldet werden. Dazu zählen etwa

  • Durchführung von Trainings, Unterricht, Seminaren, Vorträgen, Workshops, Lehrveranstaltungen u. ä. (nicht: Beratung)
  • Betrieb von Schulen, Kindergärten, Kindertagesheimen sowie Tagesmütter und Babysitter
  • Künstler:innen (Malerei, Musik, Schauspielerei, Tanz, Schriftstellerei, Journalismus etc.; nicht: Kunsthandwerk)
  • Heilkunde (Human- und Veterinärmedizin, Apotheken, Hebammen, Pflege, Kurbetriebe)
  • Anbau landwirtschaftlicher Produkte und Verarbeitung eigener Naturprodukte
  • Tieraufzucht und Vermehrung
  • Herausgabe periodischer Druckwerke und Online-Medien
  • Einfache Tätigkeiten ohne technische Hilfsmittel und besondere Fachkenntnisse
  • Häusliche Nebenbeschäftigungen wie z. B. Privatzimmervermietung

Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.