Gründung

Marken schützen lassen: So wahrst Du Deinen guten Namen

Lesedauer: 8 Min. | Zuletzt aktualisiert: 11.8.2023
Freundliche Unternehmerin im Ladeneingang

Wer ein Unternehmen gründet, schafft etwas Wundersames: Wo vorher nur Ideen waren, sind jetzt auf einmal Dinge. Greifbare, reale Dinge. Manchmal werden Menschen dafür beschäftigt, Räumlichkeiten werden gemietet, gekauft oder sogar gebaut, Anschaffungen werden getätigt – es ist ein beinahe revolutionärer Prozess für alle Beteiligten. Nur wie nennt man so eine Revolution, wie nennt man die eigene Firma dann? Nach dem eigenen Namen? Vorname – Nachname? Oder soll es ein Fantasiewort sein? 

Die Möglichkeiten sind nur von der eigenen Fantasie begrenzt. Dem einen dienen Göttinnen und Götter als Inspirationsquellen, die anderen nutzen Akronyme, um schmissige Namen zu schaffen. Hauptsache catchy, d.h. der Name muss der künftigen Kundschaft gut über die Lippen gehen und, im Idealfall, in Erinnerung bleiben. Und dann? Ist der Name einmal gefunden, braucht es wiederum ein passendes Logo… 

Der Prozess der Markenfindung ist geprägt von verschiedenen Iterationen, d. h. Versuchen, die sich langsam, aber beharrlich einem finalen Ergebnis annähern, und Zwischenschritten. Sind aber der richtige Name, das passende Logo und die richtige Bildwelt fürs eigene Unternehmen gefunden, hat man ja alles erreicht, oder? Nicht ganz, nein. Du hast ein Etappenziel geschafft. Jetzt kommt der letzte Sprint! Und der dreht sich um den Markenschutz bzw. die Eintragung Deines Markennamens.

Was ist eine Marke überhaupt?

Moment mal. Haben wir nicht schon geklärt, was eine Marke ist? Ein Name, ein Logo, ein paar passende Farben, fertig? So einfach ist das leider nicht, nein. Obwohl das deutsche Markengesetz (§3 MarkenG) eine Marke nur als Objekt definiert, das “alle Zeichen umfasst, die geeignet sein können, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden”, können Marken wesentlich komplexer sein und in Varianten auftreten. Hier eine kleine Übersicht all dieser Markentypen, die wir unter anderem meinen, wenn wir das Wort “Marke” verwenden:

Was ist eine Marke überhaupt? Wir klären auf!

Warum sollten Unternehmen ihre Marke schützen lassen?

Sobald eine Marke Potenzial entwickelt, sollte sie auch rechtlich geschützt werden – und das ganz unabhängig davon, ob es sich dabei um Dein Logo, ein Jingle oder einfach Deinen Namen handelt. 

Wie sich Dein Markenpotential bemisst, ermittelst Du anhand verschiedener Faktoren, darunter: eine wachsende Popularität (Menschen erkennen die Marke), dynamische Assoziationsmechanismen (Menschen verbinden Qualität sowie positive Erfahrungen mit der Marke) sowie steigender Konkurrenzdruck (Markenkopien versuchen auf den Markt zu drängen).

Besonders Mitbewerber:innen stellen einen guten, wenn nicht sogar den besten Grund dar, Deine Marke schützen zu lassen – vor allem dann, wenn es um Deinen Namen geht. Das kann bereits ganz zu Anfang, bei der Existenzgründung, geschehen oder als wichtiges Etappenziel während einer entscheidenden Wachstumsphase. Daraus ergeben sich wiederum verschiedene Schutzmaßnahmen für Deinen Markennamen, deren Unterschiede sowie Vor- und Nachteile wir Dir im Folgenden erklären.

So schützt Du Deine Marke

Von Anfang an: Name schützen lassen bei Existenzgründung

Was Du als Existenzgründer:in als Erstes schützen lassen solltest, ist ganz eindeutig Dein Firmenname. Bevor Du aber gleich Himmel und Hölle in Bewegung setzt, um Deinen Namen schützen zu lassen, solltest Du erstmal überprüfen, ob ihn nicht andere Unternehmen bereits verwenden.

Neben einer allgemeinen Internetrecherche helfen Dir dabei offizielle Datenbanken – wie beispielsweise die Onlinesuche des Unternehmensregisters oder die Markensuche des Deutschen Marken- und Patentamts (DPMA); diese kannst Du innerhalb weniger Augenblicke durchforsten. 

Tipp: Suche Deinen Namen sicherheitshalber auch in verschiedenen Schreibweisen und gegebenenfalls sogar mit Tippfehlern.

Dein Name erscheint nicht im Register? Toll, das ist ein gutes Zeichen! Jetzt hast Du die Wahl: Wie soll es weitergehen? Entweder lässt Du Dein Unternehmen ins Handelsregister eintragen (was übrigens für viele Unternehmen sowieso verpflichtend ist), was Dir zwar einen grundlegenden, dafür aber nur regional begrenzten Schutz Deines Namens verleiht. Oder Du lässt Deinen Namen als Marke registrieren.

Der Eintrag ins Handelsregister: Grundsätzlicher Schutz

Als Verzeichnis für alle angemeldeten Kaufleute und Unternehmen informiert das deutsche Handelsregister über rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse; darunter fallen beispielsweise Name und Rechtsform des Unternehmens, Unternehmenssitz sowie die Höhe der Kapitaleinlage. Insbesondere Kaufleute, aber auch Handelsgesellschaften (GmbH, oHG und AG) sind gesetzlich zu einem Eintrag im Handelsregister verpflichtet. Freiberufler:innen und Kleinunternehmer:innen hingegen haben die freie Wahl, ihre Aufnahme ins Handelsregister zu beantragen.

Sobald der Name eines Unternehmens im Handelsregister verzeichnet ist, ist dieser regional geschützt, d.h. der Firmenname genießt ausschließlich in der Gemeinde, in der er registriert wurde, rechtsgültigen Schutz. Eine Eintragung bringt für Deine Marke noch weitere Vorteile mit sich, allerdings auch einige Nachteile. Hier findest Du beides auf einen Blick:

Markenvorteile beim Eintrag ins Handelsregister

  • Lokaler Schutz: Im Amtsgericht vor Ort dürfen Unternehmen nicht den gleichen oder einen ähnlichen Namen haben wie Dein Unternehmen. Dein Firmenname ist somit einzigartig in der Umgebung und es droht keine Verwechslungsgefahr.
  • Seriöses Auftreten: Ein Unternehmen, das im Handelsregister verzeichnet ist, ist zugleich an diverse Pflichten aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) gebunden; das wiederum flößt Geschäftspartner:innen größeres Vertrauen ein. Dein Name wird mit Seriosität assoziiert.
  • Uneingeschränkte Fantasie: Deiner Fantasie sind hier bei der Namensgebung keine Grenzen gesetzt: Nenn Dein Unternehmen wie Du magst. Im Gegensatz zu Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind – diese müssen stets den Namen der vollhaftenden Inhaberin oder des vollhaftenden Inhabers in der Unternehmensbezeichnung tragen.

Markennachteile beim Eintrag ins Handelsregister

  • Begrenzter Schutz: Was auf regionaler Ebene ein großer Vorteil ist, verliert auf nationaler oder internationaler Ebene schnell seine Wirkkraft: Sobald sich ein anderes Unternehmen in das Handelsregister eines anderen Amtsgerichtsbezirk eintragen lässt, kann es sich hier mit dem gleichen oder einem ähnlichen Firmennamen wie Deinem registrieren. Ein deutschlandweiter Schutz ist also nicht gewährleistet.
  • Anfallende Kosten: Der Handelsregistereintrag ist nicht umsonst, sondern gebührenpflichtig. Es entstehen außerdem weitere Kosten im Notariat, das Du für eine Registrierung zusätzlich in Anspruch nehmen musst.
  • Weitere Pflichten: Mit der Eintragung ins Handelsregister sind diverse Pflichten verbunden, darunter eine jährliche Inventur, die doppelte Buchführung (ab einem gewissen Umsatz) sowie die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen.

Wie funktioniert eine Eintragung ins Handelsregister?

Um Dein Unternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen, kannst Du Dich ganz einfach auf der offiziellen Website des Handelsregisters anmelden. Alles, was Du dafür brauchst, sind Angaben zu Deinem Unternehmen wie die Anschrift, der Unternehmenszweck, die Rechtsform sowie Angaben zu Grund- bzw. Stammkapital. Die Eintragung muss außerdem notariell beglaubigt werden.

Brainstorming für den passenden Markennamen!

Ein Name als Marke: Umfassender Schutz

Wer mehr als regionalen Schutz für sich beanspruchen möchte, sollte sich mit der Registrierung des Firmennamens als Marke beschäftigen. Auch wenn diese Anmeldung teurer ist als ein Eintrag im Handelsregister, so empfiehlt sie sich vor allem aufgrund der damit verbundenen exklusiven Markenrechte. Ob also irgendwo in Deutschland oder auf den Kanaren – wer Deinen Markennamen widerrechtlich (und ohne Deine Zustimmung) verwendet, macht sich nicht nur strafbar, sondern muss auch mit Unterlassungsklagen und teilweise recht hohen Schadensersatzansprüchen rechnen. Wie aber schützt Du Deinen guten (Marken-)Namen auf internationalem Niveau? Wir erklären es Dir.

Deutschlandweiter Markenschutz mit der DPMA

Du willst Deinen Firmennamen als Wortmarke eintragen lassen – mit deutschlandweitem Schutz? Dann wende Dich an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Nach der Registrierung Deiner Marke darf Dein Name nur noch für die registrierten Waren bzw. Dienstleistungen in Deutschland und nur von Dir selbst verwendet werden. Eine Markenregistrierung geht übrigens ganz leicht online, und zwar mithilfe der online Anmeldung via DPMA.

Vorsicht: Die DPMA prüft nicht, ob die von Dir gewünschte Marke bereits unter diesem oder einem ähnlichen Namen existiert. Falls dies der Fall ist, ist eine Anmeldung nicht nur unzulässig; sie wird nachträglich ungültig erklärt. Umso wichtiger ist es also, dass Du gut im Vorfeld recherchierst. 

Mögliche Kosten: Für eine sogenannte “gewöhnliche Markenanmeldung” kommt eine Anmeldungsgebühr von circa 300 Euro auf Dich zu; diese Anmeldung beinhaltet eine Registrierung von bis zu drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Insgesamt steht Dir ein geschütztes Einsatzgebiet von bis zu 45 verschiedenen Klassen zur Verfügung, wobei Dich hier jede weitere Klasse 100 Euro zusätzlich kostet. Weitere Informationen zu den Markengebühren findest Du auf der Homepage der DPMA. 

Europäischer Markenschutz mit der EUIPO

Gerade als europäisch agierendes Unternehmen ergibt es absolut Sinn, einen Markennamen auf europäischem Niveau zu schützen. Dafür reicht eine Anmeldung im DPMA-Markenregister aber leider nicht aus. Hier hilft Dir das EUIPO (European Union Intellectual Property Office), das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Sobald Du Deinen Markenname auf der Seite der EUIPO anmeldest bzw. Deinen Firmennamen registrierst, schützt Du Deine Marke in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Der europäische Schutz ist dabei mit dem deutschen Markenschutz vergleichbar und unterscheidet sich nur minimal vom deutschen Pendant. 

Kosten: Aufgrund der Komplexität und Reichweite dieses Markenschutzes, fallen bei der EUIPO-Registrierung wesentlich höhere Gebühren an; diese können zum Teil im oberen, dreistelligen Bereich liegen und erhöhen sich je nach Anzahl der ausgewählten Klassen. Mehr Informationen und eine große Übersicht der verschiedenen Gebühren findest Du auf der Website der EUIPO.

Internationaler Markenschutz

Heute die eigene Region, morgen die ganze Welt? Nichts leichter als das – zumindest, was den Markenschutz angeht. Wenn Du Deinen Firmennamen außerhalb der EU und auf internationalem Niveau als Marke schützen willst, benötigst Du eine sogenannte “IR-Marke”. Dafür solltest Du zuerst Deine Marke via DPMA anmelden. Anschließend übersendest Du dem DPMA einen Antrag auf internationale Registrierung, welche den Antrag wiederum an die WIPO (World Intellectual Property Organization) weiterleitet, die Weltorganisation für geistiges Eigentum. Ist der Antrag erfolgreich genehmigt, kannst Du Dir das Namensrecht in einzelnen, von Dir ausgewählten Ländern sichern.

Wichtig: Die IR-Marke gilt nur für Staaten, die dem Madrider Markenabkommen (MMA) und/oder dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) beigetreten sind. Es handelt sich dabei um über 150 verschiedene Staaten.

Lassen sich alle Firmennamen als Marken schützen?

Prinzipiell – ja. Voraussetzung dafür ist, dass der Firmenname nicht schon bereits als Marke eingetragen und somit vor Missbrauch bzw. einer erneuten Verwendung geschützt ist. Das bedeutet vor allem, dass der Markenname nicht in identischer (oder ähnlicher!) Weise in derselben Branche für gleichartige Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen vergeben werden darf. 

Achtung: Dies wird nicht extern, also beispielsweise durch Ämter wie die DPMA, im Vorfeld gecheckt; für Prüfung und Recherche bist Du selbst zuständig – bitte bedenke das vor der Markenanmeldung.

Es empfiehlt sich außerdem, die Markenregister der jeweiligen Märkte zu studieren, solltest Du Deinen Firmennamen auf europäischer oder internationaler Ebene anmelden wollen. Die EUIPO bietet Dir für den europäischen Raum zwei Datenbanken, um die Verfügbarkeit von Marken zu überprüfen und die WIPO liefert mit der Global Brand Database eine umfangreiche Recherchemöglichkeit für den internationalen Markt.

Sind Markennamen also beliebig auswählbar?

Um es kurz und schmerzlos zu machen: Nein. Wenn Du als Automechanikerin Dein Unternehmen “Auto” oder als Eigentümer Dein Bekleidungsgeschäft “Hose” nennen willst, stößt Du leider auf diverse Einschränkungen. Branchenumfassende und beschreibende Begriffe sind beispielsweise tabu. Ganz anders sieht es aus, wenn Du als Unternehmer:in branchenfremde Bezeichnungen nutzt. Um also bei den vorherigen Beispielen zu bleiben, könntest Du als Automechanikerin Dein Unternehmen “Kiwi” nennen oder als Eigentümer eines Bekleidungsgeschäfts die Marke “Bratwurst” prägen. Ob das allerdings Erfolg verspricht, ist natürlich eine ganz andere Sache.

Wie lange hält der Markenschutz meines Namens?

Wie lange Dein Markenname geschützt ist, entscheidet die Reichweite oder genauer gesagt: der jeweilige Markt, für den Du Deine Marke registriert hast. Die Schutzdauer beginnt jedoch immer schon ab der offiziellen Markeneintragung.

Schutzdauer bei deutschen Markennamen

  • Sobald Deine Registrierung beim DPMA eingeht, ist Dein Markenname für 10 Jahre geschützt.
  • Nähern sich diese 10 Jahre ihrem Ende, wird das DPMA Dich nicht daran erinnern. Trage Dir also am besten eine Erinnerung ein bzw. stelle einen Timer für den Ablauf der Schutzdauer.
  • Die Schutzdauer kann beliebig oft verlängert werden – sofern Du dafür die entsprechenden Gebühren entrichtest; diese können sich bei bis zu drei Klassen auf 750 Euro, bei weiteren Klassen auf 260 Euro belaufen. Eine zusätzliche Verlängerung umfasst weitere 10 Jahre.

Schutzdauer bei europäischen Markennamen

  • Die Schutzdauer europäischer Markennamen ist genauso lang wie die Schutzdauer deutscher Markennamen – 10 Jahre – und gilt ab Tag der Anmeldung.
  • Das EUIPO weist Dich allerdings rechtzeitig auf den Ablauf der Schutzdauer hin.
  • Ähnlich wie bei deutschen Markennamen ist auch der Verlängerungszeitraum bei europäischen Markennamen: 10 Jahre. Dieser Zeitraum ist gegen eine Gebühr beliebig oft zu verlängern; die Höhe der Gebühren entspricht den Gebühren der Registrierung.

Schutzdauer bei internationalen Markennamen

  • Die Schutzdauer bei Marken, die für den internationalen Markt (via PMMA) registriert sind, beläuft sich auf 10 Jahre; für Staaten, die Teil des MMAs sind, gelten grundsätzlich 20 Jahre – allerdings werden hier nach den ersten 10 Jahren Verlängerungsgebühren fällig. Wie hoch diese Gebühren sind, entscheiden die jeweiligen Länder selbst.
  • Die WIPO erinnert Dich circa 6 Monate vor Ablauf der Schutzdauer an eine mögliche Verlängerung.
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Alexander Popowitsch, Content Marketing Manager

Alexander Popowitsch

Content Marketing Manager

Für Alexander steht als Content Marketing Manager bei ready2order alles im Zeichen der Inhalte. Ob wissenswert, spannend oder neu – er findet immer etwas Wichtiges, über das er schreiben kann.

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