In Deutschland wird die Wahl der geeigneten Kasse für kleine Unternehmen (noch) nicht von einer Registrierkassenpflicht geregelt: Wir prüfen, welche Möglichkeiten Du hast und wieso ein elektronisches Kassensystem oft die einfachste Lösung für Dein Unternehmen sein kann.
Entsprechend der Registrierkassenverordnung muss zwar jedes Unternehmen, das Bareinnahmen (Münzen/Scheine, Kartenzahlung) verbucht, eine Registrierkasse haben, doch noch ist auch eine offene Ladenkasse – auch bekannt als “Schubladenkasse” erlaubt.
Die “Schubladenkasse" wird von Hand bedient und zeichnet keine Daten auf. Wir sprechen also von einer Kasse ohne technische Funktionen, also z.B. einer abschließbaren Geldkassette oder einem Portemonnaie.
In vielen kleinen Unternehmen ist diese Kassenart beliebt: Besitzer:innen von kleinen Läden, Marktständen, kleinen Cafés oder kleinen Dienstleistungsbetrieben (Friseur, Tattoostudio) arbeiten mit einer offenen Ladenkasse.
Die einzelnen Kassenvorgänge werden hier nicht aufgezeichnet – Belege und Quittungen werden vom Unternehmer per Hand erstellt (oder gar nicht erst ausgegeben). Für den Gesetzgeber ist das in Ordnung: Eine Einzelaufzeichnungspflicht oder Bonpflicht wie bei Registrierkassen oder elektronischen Kassensystemen gibt es nicht.
Das klingt erst einmal entspannt. Doch nach Feierabend wird es komplizierter: Hier gibt es unabdingbare Voraussetzungen für den ordnungsgemäßen Kassenbericht am Ende des Geschäftstages. Darauf musst Du achten:
Eine “Abkürzung” gibt es hier nicht: Hat ein Geschäftsjahr 300 Geschäftstage, musst Du 300 dieser ausführlichen Kassenberichte erstellen – egal, ob Du wenig oder keinen Umsatz gemacht hast, und egal, ob Dein Arbeitstag bereits 8 oder 12 oder mehr Stunden dauerte.
Die manuelle Kassenführung birgt zahlreiche Fehlerquellen – ob menschlich, “absichtlich” oder unabsichtlich – und das weiß das Finanzamt. Die Behörde befürchtet daher, dass Umsätze an der Kasse vorbeigeschleust oder Bücher “frisiert” werden. Und das führt zu vermehrten Kassenprüfungen.
Dies kommt sogar häufiger vor als in Betrieben mit elektronischen Kassensystemen: Hier sorgt nämlich eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) dafür, dass die Angaben vom Finanzamt automatisch als wahr und richtig anerkannt werden – mit einer offenen Ladenkasse liegt die Beweispflicht dagegen bei Dir.
Ob es der Wunsch nach größtmöglicher Selbstbestimmung ist, eine ungewisse Technikangst oder Abneigung gegen die fortschreitende Digitalisierung: Viele Unternehmer:innen entscheiden sich lieber für eine Schubladenkasse.
Was viele nicht wissen: “Das” elektronische Kassensystem gibt es nicht. Deine Kasse kann digital arbeiten, und muss trotzdem weder unhandlich noch kompliziert in der Handhabung sein. So wie Du Dich bei der offenen Ladenkasse für Geldkassette oder Portemonnaie, Quittungsblock oder Kassenheft entscheiden kannst, kannst Du Dir auch ein elektronisches Kassensystem zusammenstellen, das genau zu Deinen Bedürfnissen passt:
Bevor Du Dich für ein Kassengerät entscheidest, solltest Du prüfen, ob der Kassenanbieter für ein geschlossenes, ein offenes oder ein cloudbasiertes Kassensystem wirbt. Nachfolgende Übersicht zeigt, welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Optionen mit sich bringen – warum wir von ready2order eindeutig ein Cloudsystem empfehlen, erfährst Du außerdem in unserem Blogbeitrag zu den Vorteilen eines Cloud-Kassensystems.
Wenig Platz, lange Arbeitstage, ständige Bewegung – dies prägt den Alltag vieler Kleinunternehmer:innen. Eine kleine Registrierkasse wie der readyGo oder eine auf Smartphone oder Tablet installierte Kassensoftware kann hier nicht nur Abhilfe schaffen, sondern die Arbeit deutlich erleichtern:
Wusstest Du, dass sich unser ready2order Jahresabo schon ab 7 Monaten lohnt? In unserem Blogbeitrag kalkulieren wir genau durch, warum Du im Vergleich zu einzelnen Monatslizenzen oft sogar noch mehr sparen kannst.
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Sabine Amler
Senior Content Manager
Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses Know-how verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich SEO und Marketing.
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