Was sind Anderskosten? Anderskosten nennt man die Aufwendungen, die in der externen Buchhaltung bereits erfasst wurden, in der internen KLR jedoch mit einem anderen Wert aufgeführt werden. Anders gesagt: Im Gegensatz zu den Grundkosten werden die Anderskosten intern und extern in abweichender Höhe – also: anders – angesetzt.
Sie gehören zusammen mit den Zusatzkosten zu den sogenannten “kalkulatorischen Kosten”. Um diese Kosten abzudecken, brauchst Du eine angemessene Marge als Grundlage.
Das externe Rechnungswesen – auch Buchhaltung oder Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) – ist die Grundlage für die Besteuerung eines Unternehmens durch die Finanzbehörden. Hier gilt das HGB und damit eine strikte Regelung, was in welcher Höhe bilanziert werden darf. Nur so kann die finanzielle Situation eines Unternehmens mit Gewinn und Verlusten nach außen vergleichbar dargestellt werden und als Grundlage für die Besteuerung herangezogen werden.
Im internen Rechnungswesen (auch: Kosten- und Leistungsrechnung) können dagegen fiktive bzw. kalkulatorische Kosten verwendet werden, um interne Vorgänge und Prozesse besser kalkulieren zu können bzw. die Performance oder Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu messen oder die Preisgestaltung zu optimieren. Hier spielen neben den Anderskosten auch die Grundkosten und die Zusatzkosten eine Rolle.
Zu den Anderskosten gehören z.B.
Für eine bestimmte Produktionsmaschine der Creamy Yoghurt GmbH sieht die Abschreibungstabelle eine Nutzungsdauer von 8 Jahren vor. Die Anschaffungskosten von 150.000 Euro schreibt Dein Finanzbuchhalter gemäß AfA über diese Zeit linear (also in gleichmäßig hohen Jahresraten) ab, denn dies ist die derzeit geltende steuerliche Abschreibungsmethode.
Allerdings ist die Maschine robust und wird gut gewartet: In der internen Kostenrechnung wird demnach erwartet, dass die Maschine 12 Jahre im Einsatz sein wird, bevor sie ersetzt werden muss.
Der steuerrechtlich vorgeschriebene Ausgangswert für die jährliche Abschreibung entspricht dem Anschaffungs- und Herstellkosten der Güter des Anlagevermögens. Allerdings decken diese Abschreibungen den Wiederbeschaffungspreis der Wirtschaftsgüter in der Praxis meist nicht: Technischer Fortschritt und allgemeine Preissteigerungen (Inflation) führen stattdessen zu deutlich höheren Anschaffungskosten und diese müssen erst verdient werden. Daher ist es sinnvoll, in der internen KLR höhere Abschreibungsraten anzusetzen und diese in die Preiskalkulation einfließen zu lassen.
Die Produktionsmaschine aus dem o.g. Beispiel etwa wird nach acht Jahren voraussichtlich nicht mehr für 150.000 Euro wiederzubeschaffen sein. Die Creamy Yoghurt GmbH rechnet vielmehr mit einer Preissteigerung von 10% und einem Wiederbeschaffungswert von 165.000 Euro.
Was Du bei Inflation in der Gastronomie tun kannst, erfährst Du in unserem Blogbeitrag.
Kalkulatorische Zinsen entstehen meist dann, wenn Darlehen von Kreditinstituten mit einem Disagio ausgegeben werden: Bei dieser Finanzierungsform wird die Darlehenssumme nicht vollständig ausgezahlt, sondern es verbleiben 5–10% als Teil der Kreditkosten direkt bei der Bank. Die Finanzbuchhaltung kann das Disagio im Jahr der Kreditaufnahme als Aufwand verbuchen: Damit steigen die Zinszahlungen im entsprechenden Jahr jedoch enorm an.
Dies lässt sich in der Preiskalkulation allerdings nicht adäquat darstellen: Ein Unternehmen kann seine Preise in der betreffenden Periode nicht deutlich erhöhen, nur um das Disagio zu decken. Daher werden die Disagiokosten in der internen Kosten- und Leistungsrechnung über die gesamt Kreditlaufzeit verteilt.
Zurück zum Beispiel: Die Creamy Yoghurt GmbH finanziert die o.g. Produktionsmaschine über einen Kredit. 10% des Anschaffungspreises von 150.000 Euro bringt das Unternehmen als Eigenkapital auf; für die verbleibenden 135.000 Euro wird ein Kredit mit 5% Disagio aufgenommen. Die Bank behält also 6.750 Euro ein: Diese Kosten werden von der Finanzbuchhaltung direkt als Aufwand verbucht. Die interne KLR jedoch verteilt den Betrag über die gesamte Laufzeit des Darlehens und bucht entsprechend.
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