Rechtliches

Steuersätze in Österreich: Worauf Du achten musst & was sich ändert

Lesedauer: 3 Min. | Zuletzt aktualisiert: 12.5.2023
Welche Steuern sind wichtig in Österreich?

Was bedeuten Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer für Unternehmer? Wir erklären die Begriffe und fassen die aktuell geltenden Steuersätze in Österreich zusammen. So kannst Du Deine Preise korrekt kalkulieren.

Steuerliche Grundbegriffe

  • Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer ist ein Begriff, der heute umgangssprachlich anstelle von Umsatzsteuer verwendet wird. Tatsächlich bedeuten beide Begriffe das gleiche, und sind auch untereinander – zumindest umgangssprachlich – austauschbar.
  • Umsatzsteuer: Als Umsatzsteuer bezeichnet man die Steuer, die für einen Kunden oder Dienstleistungsnehmer im Kaufpreis inkludiert wird und auf den Rechnungen separat ausgewiesen werden muss. Grundsätzlich gilt, dass der Endverbraucher diese bezahlt. Die Umsatzsteuer gilt in Österreich laut § 1 Abs.1  UStG grundsätzlich für alle Leistungen, welche ein Unternehmen (oder eine selbständige Person) gegen Entgelt erbringt, darum wird sie auch von der Registrierkasse auf jedem Bon mit angegeben. Auch der Verkauf von Waren gilt als erbrachte Leistung. Dafür brauchst Du eine Umsatzsteuer-ID.
  • Vorsteuer: Die Vorsteuer wird von Unternehmen bezahlt, wenn sie selbst Waren und Dienstleistungen einkaufen oder beanspruchen. Obwohl auf der Rechnung hier auch von der Umsatzsteuer die Rede sein kann, gilt diese aus der Sicht des kaufenden Unternehmers als Vorsteuer, und kann von ihm bei der Steuererklärung vom Finanzamt zurückgeholt werden. 

Somit sprechen wir bei Umsatzsteuer und Vorsteuer von der gleichen Steuer, allerdings aus zwei verschiedenen Sichtweisen: Wenn Unternehmer von ihren eigenen Ausgaben sprechen, ist die Vorsteuer gemeint – wenn sie von ihrem Umsatz sprechen, dann ist die Umsatzsteuer gemeint. Für Unternehmen haben diese Steuern einen wesentlichen Einfluss auf Preisgestaltung und Ertrag.

Welche Steuersätze gelten in Österreich?

Der Normalsteuersatz beträgt in Österreich 20% des Waren- bzw. Leistungswerts. Darüber hinaus gibt es zwei ermäßigte Steuersätze mit 10% und 13%. Welche Produkte welchen Steuersätzen zuzuordnen sind, erfährst Du ganz einfach bei der Wirtschaftskammer oder bei Deinem Steuerberater.

Die Umsatzsteuer ist in Österreich im Leistungsverhältnis zwischen Kunde und Unternehmen (im Gegensatz zum Leistungsverhältnis zwischen zwei Unternehmen) üblicherweise schon im Preis inbegriffen.

In der Gastronomie für gilt Getränke grundsätzlich der Normalsteuersatz; Speisen werden mit 10% USt. verrechnet. Werden auf einer Rechnung sowohl Speisen als auch Getränke verrechnet, so sind beide Steuersätze in Österreich jeweils anzuführen.

Wieder gekippt: Steuersatz-Änderung wegen COVID-19

Durch die Umsatzausfälle der COVID-19-Krise wurden Gastronomie-Betriebe stark beansprucht. Um finanzielle Abhilfe zu leisten, wurde von der österreichischen Regierung beschlossen, die Umsatzsteuer teilweise zu senken. 

Bis zum 31. Dezember 2021 galt hier ein einheitlicher Steuersatz für Getränke und Speisen von 5%. Diese Regelung wird nun jedoch seit dem 01. Januar 2022 endgültig ausgesetzt: Denke also daran, Deine Steuersätze in der Kasse wieder umzustellen.

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Der Autor dieses Textes heißt Matthias Hauer. Er ist Produktmanager bei ready2order.

Matthias Hauer

Produktmanager Compliance

Als Produktmanager bei ready2order legt Matthias den Fokus auf Compliance. Er stellt sicher, dass in unserer Software sämtliche rechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden und das Zusammenspiel mit der Buchhaltung funktioniert. Ob RKSV in Österreich, oder GoBD, TSE und DSFinV-K in Deutschland - Matthias behält als ausgebildeter Steuerberater den Überblick. Wenn er nicht gerade mit rechtlichen Themen beschäftigt ist, verbringt er seine Zeit gerne in den Bergen und macht Sport.

Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.

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