Buchführungspflicht

Synonyme: Rechnungslegungspflicht, Bilanzierungspflicht

Was bedeutet Buchführungspflicht? Auch “Rechnungslegungspflicht” oder “Bilanzierungspflicht” genannt, bezeichnet der Begriff die Pflicht eines Unternehmens, eine doppelte Buchführung zu führen und einen Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang mit Erläuterungen zu erstellen. Allerdings ist nicht jedes Unternehmen zur Bilanzerstellung verpflichtet: Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) stellt die gesetzliche Grundlage für alle Bestimmungen zur Rechnungslegungspflicht.

Was bedeutet bilanzierungspflichtig?

Unterliegt ein Unternehmen der Bilanzierungspflicht, muss es einen Jahresabschluss erstellen. Dazu gehören eine Eröffnungsbilanz bei Aufnahmen der Geschäftstätigkeit und eine Schlussbilanz am Ende des Geschäftsjahres.

Der Jahresabschluss besteht aus 

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  • Anhang mit Erläuterung und Lagebericht. 

Dabei werden jeweils Vermögen und Schulden bzw. Aktiva und Passiva gegenübergestellt.

Ab dem zweiten Jahr nach Existenzgründung ist die Schlussbilanz des Vorjahrs gleichzeitig die Eröffnungsbilanz des neuen Geschäftsjahres: Die entsprechende Bilanz erstellst Du dann also nur noch ein Mal jährlich.

Wie ist eine Bilanz aufgebaut?

In unserem Lexikonbeitrag erhältst Du weitere Informationen zum Aufbau der Bilanz.

Wer unterliegt der Bilanzierungspflicht?

Festgelegt ist die Bilanzierungspflicht in den für Dein Unternehmen geltenden Steuergesetzen sowie im UGB, welches die Grundsätze der ordnungsgemäßen Bilanz definiert. 

Ob Du als Unternehmer:in dieser Pflicht unterliegst, ist abhängig von der Rechtsform und der Größe Deines Unternehmens:

  • Freiberufler:innen (z.B. Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Journalisten oder Unternehmensberater) müssen keine Bilanz erstellen.
  • Einzelunternehmer:innen (voll haftende Kaufleute und Kleingewerbetreibende) und Personenhandelsgesellschaften (z.B. OG und KG) sind nur dann buchführungspflichtig, wenn zweimalig (hintereinander) mehr als 700.000 Euro Umsatz pro Jahr oder einmalig mehr als 1 Mio. Umsatz pro Jahr erzielt werden. 
  • Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften mit Haftungsbeschränkung (z.B. GmbH & Co. KG), sind unabhängig vom Umsatz immer rechnungslegungspflichtig. 

Welche Folgen hat die Bilanzierungspflicht?

Wer zur Bilanzführung verpflichtet ist, muss ab dem folgenden Geschäftsjahr eine doppelte Buchführung vornehmen. Diese ist mit viel Aufwand verbunden, da sie auf der Inventur basiert – also einer Bestandsaufnahme aller Vermögensteile (z.B. Waren) und Schulden an einem bestimmten Stichtag, die alle Bestände im Inventar schriftlich festhält.

Übrigens: In unserem Blogbeitrag findest Du Tipps für eine geordnete Buchhaltung sowie für die Inventur im Einzelhandel.

Freiwillig Bilanzieren oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Wer der gesetzlichen Bilanzierungspflicht nicht unterliegt, darf seinen Gewinn trotzdem freiwillig mithilfe einer doppelten Buchführung ermitteln. Allerdings sind damit deutlich mehr Zeitaufwand und Kosten verbunden. Daher lohnt es sich gerade für kleinere Unternehmen oft, bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu bleiben.

Vorteil bei der Bilanzierungspflicht: Transparenz

Auch wenn die Bilanzierung in erster Linie gesetzlich gefordert ist, hat sie auch einen klaren Vorteil: Mithilfe der Bilanzanalyse können sich nicht nur Unternehmer:innen, sondern auch potenzielle Kapitalgeber:innen und andere beteiligte Dritte einen transparenten Eindruck vom Unternehmenserfolg und möglichen Investitionsrisiken verschaffen. 

Je nach Fragestellung und Interesse kann die Bilanzanalyse durch reines Bilanzlesen, einen Zeitvergleich, bestimmte Kennzahlen oder einen Blick auf interne Umstrukturierungen erfolgen:

  • Bilanzlesen verschafft einen Eindruck von der Kapitaldeckung und den Verbindlichkeiten des Unternehmens. 
  • Im Zeitvergleich lässt sich erkennen, wie sich das Vermögen der Firma entwickelt.
  • Kennzahlen setzen bestimmte Werte in Relation, um detaillierte Einblicke in das wirtschaftliche Geschehen zu ermöglichen.
  • Interne Umstrukturierungen lassen sich man ebenfalls an der Bilanz ablesen, z.B. wenn Immobilien veräußert werden und das Anlagevermögen in diesem Bereich sinkt. Daraus lassen sich weitergehende Fragestellungen ablesen, z.B. nach den Beweggründen für die Umstrukturierung, um das Unternehmen weitergehend zu analysieren.

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