Was bedeutet Gewerbeanmeldung? Die Gewerbeanmeldung ist nicht etwa eine Erlaubnisanfrage, um ein Unternehmen eröffnen zu dürfen, sondern eine formale Mitteilung an die zuständige Behörde: Mit der Gewerbeanmeldung teilst Du die Aufnahme eines haupt- oder nebenberuflichen Geschäftsbetriebs mit und erhältst daraufhin u. a. Deine Steuernummer. Der Begriff der Gewerbeanmeldung bezeichnet dabei außerdem auch das Formular, das für diesen Vorgang genutzt wird.
Achtung: Die Eröffnung mancher Betriebsarten setzt eine weitere Betriebserlaubnis voraus, z.B. in der Gastronomie in Form der → Gaststättenkonzession.
Eine Gewerbeanzeige ist erforderlich, wenn Du Folgendes planst:
Es sind sowohl haupt- als auch nebenberufliche Tätigkeiten anzeigepflichtig.
Angemeldet werden müssen |
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(handwerklich oder industriell) |
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= Niederlassung in einem Betrieb, Geschäft/Ladenlokal oder einem festen Verkaufsstand |
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= Vertretung an der Haustür oder Straßenhandel |
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= Teilnahme an Messen, Ausstellungen sowie Wochen- und Jahrmärkten |
Die Behörden musst Du auch dann benachrichtigen, wenn Du
Für alle Meldungen gibt es bei der zuständigen Behörde spezielle Formulare. Wer an Deinen Betriebsstandort der richtige Ansprechpartner ist, erklären wir im nächsten Abschnitt.
Das Gewerbeaufsichtsrecht ist Ländersache: Je nach Bundesland sind für die Gewerbeanzeige entweder die Gemeinde oder das Ordnungsamt Deiner Betriebsstätte bzw. Deines Geschäftssitzes zuständig.
Bundesland |
Zuständige Behörden |
Baden-Württemberg |
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Bayern |
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Berlin |
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Brandenburg |
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Bremen |
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Hamburg |
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Hessen |
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Mecklenburg-Vorpommern |
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Niedersachsen |
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Nordrhein-Westfalen |
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Rheinland-Pfalz |
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Saarland |
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Sachsen |
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Sachsen-Anhalt |
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Schleswig-Holstein |
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Thüringen |
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Der formale Ablauf ist in allen Bundesländern gleich:
Die Gewerbeanzeige kannst Du persönlich vor Ort, per Post, Fax oder E-Mail oder meist auch online vornehmen. Dafür kannst Du unsere obenstehende Tabelle nutzen oder Du suchst Dir mithilfe Deiner Postleitzahl und dem Stichwort “Gewerbeanmeldung” die für Deinen Geschäftssitz zuständige Behörde. Im jeweiligen Portal kannst Du alle geforderten Informationen eingeben, was meist nur wenige Minuten dauert.
Sobald Du Deine Anmeldungsunterlagen vollständig eingereicht hast, kannst Du loslegen und Deine angemeldete Tätigkeit offiziell ausführen.
Auch, wenn sich die Details von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können – so sieht das Muster für die Gewerbeanmeldung aus:
Die Kosten für die Gewerbeanzeige sind von den Gemeinden festgelegt und betragen 10 bis 60 Euro. Die Gewerbeummeldung kostet im Durchschnitt etwa 20 Euro, während die Gewerbeabmeldung meist kostenlos ist.
Diese Daten musst Du bei der Gewerbeanzeige u. a. angeben:
Immer erforderlich |
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Ohne deutsche Staatsbürgerschaft |
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Anmeldung eines Handwerksbetriebs |
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Anmeldung eines handwerksähnlichen Betriebs |
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in Ausnahmefällen |
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Die Dokumente für die Anmeldung bekommst Du entweder online oder bei den oben genannten zuständigen Ämtern.
Wichtig: Falls Du nicht genug Eigenkapital für die erfolgreiche Gründung aufbringen kannst, kann ein Gründerkredit helfen.
Um Berufliches und Privates zu trennen, solltest Du ein Geschäftskonto eröffnen. Und wenn Du es nicht längst getan hast, solltest Du auch einen Businessplan erstellen, damit Du erfolgreich Deine Firma gründen kannst. Wir haben außerdem Tipps gesammelt, damit Du Deine Buchhaltung ordnen und gute Bewerber erkennen kannst. Und last, but not least: Wenn Du eine Registrierkasse brauchst, stehen wir Dir natürlich auch zur Seite!
Nicht für alle Unternehmen gelten dieselben Regeln. Wir erklären, welche Tätigkeiten nicht beim Gewerbeamt angemeldet werden müssen – und in welchen Branchen Du zur Gewerbeanmeldung besondere Bestimmungen erfüllen musst.
Bestimmte Tätigkeiten gelten nicht als Gewerbe und müssen dementsprechend nicht beim Gewerbeamt angemeldet werden. Zu den sogenannten “nicht-gewerblichen Tätigkeiten” gehören
Allerdings muss hier eine Anmeldung beim Finanzamt erfolgen; außerdem ist möglicherweise eine Zulassung oder Erlaubnis nötig.
Interessant zu wissen: Auch die sogenannten “sozial unwertigen Tätigkeiten” gelten nicht als Gewerbe. Dazu zählen zum Beispiel Wahrsagerei, Hellsehen, Kartenlegen, Wünschelrutengang, geistiges Heilen und Astrologie.
Dank der sogenannten “Gewerbefreiheit” ist die gewerbliche Tätigkeit jeder Person erlaubt und nur wenige Branchen haben besondere Zulassungsvoraussetzungen. Dazu gehören u. a.
Besondere Erlaubnis sowie Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit, Fachkenntnis und gegebenenfalls bestimmter räumlicher Verhältnisse erfordern auch
Genaue Angaben zur jeweiligen Zulassungsvoraussetzung erfährst Du bei der zuständigen Behörde.
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