Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Synonyme: BGB-Gesellschaft, GdbR

Was bedeutet Gesellschaft bürgerlichen Rechts? Für die Unternehmensform – auch bekannt als BGB-Gesellschaft, GbR oder GdbR – schließen sich zur Unternehmensgründung mindestens zwei Personen zusammen. Der Vorteil einer GbR ist, dass jeder Gesellschafter gleichberechtigt mitbestimmen kann und (bei Gründung und im Geschäftsalltag) wenig bürokratischer Aufwand betrieben werden muss. Umgangssprachlich wird die GbR auch oft als "Kleingewerbe" bezeichnet.

GbR (Infografik)

Rahmenbedingungen der GbR

Daran musst Du Dich bei Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts halten:

Umsatzrahmen

Die GbR ist eine Art des Kleingewerbes, d. h. Du darfst

  • max. 260.000 Euro Umsatz pro Jahr
  • max. 25.000 Euro Gewinn pro Jahr

erwirtschaften.

Werden diese Einnahmen überschritten oder handelt es sich bei dem Gewerbe um eine kaufmännische Tätigkeit, muss das Unternehmen als oHG im Handelsregister eingetragen werden und ist keine GbR.

Gesellschafter

Mind. zwei gleichberechtigte Personen; möglich sind

Kapital

Es ist kein Startkapital erforderlich.

Ein gewisses Grundkapital ist aber sinnvoll: Die Gesellschafter müssen keine Mindesteinlage einzahlen, sondern entscheiden selbst über die Höhe des eingebrachten Kapitals

Haftung

Jeder Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen. Möglich sind diese Varianten:

  • Alle Gesellschafter haften zu gleichen Teilen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
  • Der Gesellschaftsvertrag bestimmt für jeden Gesellschafter eine eigene Haftungshöhe (anteiliges Haftungsverhältnis).

Gründungsschritte der GbR

Die Gründung der GbR erfolgt einfach und schnell:

Anmeldung

  1. Abschließen des Gesellschaftsvertrags (mündlich oder schriftlich)
  2. Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt
  3. Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt (Beantragen der Steuernummer)
  4. Anmeldung bei der IHK oder HWK
  5. Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
  6. je nach Tätigkeitsfeld: ggf. Anmeldung beim Bauamt oder Ordnungsamt

Gründungsdauer

ca. 1 Woche

Gründungskosten

je nach Region 15–60 Euro

Inhalte des Gesellschaftsvertrags

Der Vertrag für die Gründung der GbR muss keine besondere Form einhalten (formfrei) und kann sogar mündlich geschlossen werden. Aus rechtlichen Gründen und um Streitigkeiten vorzubeugen, empfiehlt sich aber die schriftliche Form. Die Beglaubigung durch einen Notar ist dabei nicht nötig.

Der Vertrag sollte folgende Elemente enthalten:

  • Gesellschaftszweck
  • Höhe des jeweils eingebrachten Kapitals, d. h. welcher Gesellschafter bringt wie viel Kapital ein?
  • Name der Geschäftsführung und Vertretung
  • Interne Haftungsverteilung, d. h. wie hoch ist der Anteil, den jeder Gesellschafter im Haftungsfall übernimmt?
  • Tätigkeitsvergütung und Entnahmerechte, d. h. wer erhält wie viel Lohn für seine Arbeit und wer darf darüber hinaus Geld aus der Kasse entnehmen?
  • Gewinn- und Verlustverteilung 
  • Informations- und Kontrollrechte, d. h. wer darf was wissen und wer darf was prüfen?
  • Wettbewerbsverbot, d. h. welche Tätigkeiten dürfen die Gesellschafter nicht parallel ausführen?
  • Abtretung von Geschäftsanteilen, d. h. wem dürfen Gesellschafter ihre Anteile übergeben?
  • Regelungen zum Ausscheiden eines Gesellschafters sowie Abfindungen
  • Regelungen zum Tod eines Gesellschafters (nur nötig ab drei Gesellschaftern)

Pro & Contra zur Gründung einer GbR

Die GbR hat wie jede Unternehmensform Vor- und Nachteile. Wenn Du mehr Umsatz generieren oder nach anderen Haftungsoptionen suchst, können z. B. die oHG, die GmbH oder die PartG Alternativen für Deine Geschäftsgründung sein. 

1) Vorteile der GbR

Formlose, günstige und schnelle Gründung

Es ist kein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag (Satzung) nötig.

Kaufmannseigenschaft entfällt

Die umfangreichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) müssen nicht angewendet werden: Es gilt allein das BGB.

Einfacher Bilanzausgleich

Verluste können mit anderen privaten Einkünften der Gesellschafter verrechnet werden. Das ist besonders bei Startschwierigkeiten hilfreich.

Einfache Buchhaltung

  • keine Buchführungspflicht
  • keine Bilanzierungspflicht
  • freie Buchführung nach EÜR

Viel Mitspracherecht

Die Gesellschafter sind gleichberechtigt und bringen meist selbst ihre Arbeitskraft ein.

2) Nachteile der GbR

Nicht geeignet für Start-ups

Mit einer GbR kannst Du keine Investoren an Bord holen. Dafür muss die GbR erst zeitaufwändig in eine GmbH umgewandelt werden, sodass diese Gesellschaftsform am besten gleich gewählt werden sollte, wenn Du Finanzbeteiligungen durch Dritte planst.

Nicht geeignet, wenn Du wachsen willst

Bei starkem Wachstum über die Umsatz-/Gewinngrenze hinaus muss die GbR in eine andere Rechtsform umgewandelt werden. (Die Umwandlung in einer oHG erfolgt automatisch).

Kein kreativer Firmenname möglich

Für GbRs sind keine Fantasienamen möglich. Stattdessen muss der Firmenname mind. die Nachnamen der Gesellschafter und die Rechtsform enthalten.

D. h. Namen wie “Bilder-Feen GbR” sind im Gegensatz zu “Kramer & Müller GbR, Illustrationen” nicht erlaubt.

Persönliche, unbeschränkte und solidarische Haftung

Bei Verlusten oder Fehltritten der anderen Gesellschafter haftet nicht nur das Firmenvermögen, sondern auch jeder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen.

Gemeinsame Abstimmung

Alle Entscheidungen müssen von allen Gesellschaftern gemeinsam beschlossen werden; Alleingänge einzelner Gesellschafter sind nicht möglich.

Hier erfährst Du generell alles zum Thema GbR gründen: Welche Vorteile hat die Gesellschaft bürgerlichen Rechts?

Wichtig: Falls Du nicht genug Eigenkapital für die erfolgreiche Gründung aufbringen kannst, können ein Gründerkredit oder andere Optionen zur Unternehmensfinanzierung helfen.

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