Trinkgelder sind in vielen Branchen ein Ausdruck der Kundenzufriedenheit. In der Gastronomie und im Dienstleistungsbereich – z. B. bei Friseuren oder Taxifahrern – ist das Trinkgeld als "Zusatzverdienst" sogar eine wichtige Ergänzung des eigentlichen Gehalts. Doch wann muss dieser Zusatzverdienst versteuert werden und wann ist Trinkgeld steuerfrei? Wir erklären.
Die Höhe des Trinkgeldes ist abhängig von der Zufriedenheit des Kunden mit der Arbeitsleistung oder Dienstleistung. Er belohnt einen freundlichen Kellner-Service, leckeres Essen, schneller Transport oder die Freude über die gelungene Frisur in der Regel mit einem ortsüblichen Trinkgeld in Höhe von 5–10% der Rechnungssumme. Dabei gilt nicht immer, dass das Trinkgeld umso größer, je höher der Rechnungsbetrag ausfällt.
Kurz gesagt: Trinkgeldzahlungen sind dann steuerfrei, wenn es freiwillig und direkt an angestellte Trinkgeldempfänger gezahlt wird.
Arbeitnehmer oder Arbeitgeber müssen erhaltene Trinkgelder nicht zusätzlich zum Arbeitslohn versteuern, wenn der Trinkgeldgeber es ohne Rechtsanspruch und zusätzlich zum vereinbarten Entgelt der Dienstleistung oder des Produktes zahlt.
Besteht ein Rechtsanspruch auf ein Trinkgeld, ist es steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Hinweis auf Trinkgeld und dessen Höhe auf einer Speisekarte stehen.
Auch, wenn es für alle Angestellten eine gemeinsame Trinkgeldkasse gibt, muss das Trinkgeld versteuert werden, bevor die Mitarbeiter ihre Anteile erhalten.
Gleiches gilt für selbstständige Unternehmer: Hier wird Trinkgeld vom Kunden als Einnahme gesehen. Es muss entsprechend ordnungsgemäß dokumentiert und versteuert werden.
Ja, es geht – auch steuerfrei. Hier kannst Du alles zum Thema "Trinkgeld bei Kartenzahlung" nachlesen.
Betriebsprüfer achten besonders in Trinkgeld relevanten Branchen wie der Gastronomie auf die ordnungsgemäße Dokumentation. Mit der richtigen Kassensoftware für Deine Registrierkasse kannst Du Dir hier eine Menge Arbeit sparen.
So gehst Du bei den oben beschriebenen Szenarien vor:
Szenario |
Versteuerung |
Aktion im Kassensystem |
“steuerfrei” |
Erfasstes Trinkgeld für Angestellte wird als durchlaufender Posten behandelt und am Ende des Tages steuerfrei ausgezahlt. |
Aktiviere die automatische Trinkgeldabfrage. |
“Spielbanktronc” |
Auf zu gleichen Teilen unter den Angestellten aufgeteiltes Trinkgeld muss Umsatzsteuer gezahlt werden. |
Deaktiviere die automatische Trinkgeldabfrage. |
“selbstständig” |
Erfasstes Trinkgeld für Unternehmer gilt als gewinnerhöhende Einnahme und ist umsatzsteuerpflichtig. |
Deaktiviere die automatische Trinkgeldabfrage. |
Wie Du diese Trinkgeldabfrage ganz einfach einstellst und damit auch für Zahlung per Kartenterminal aktivierst, erfährst Du auf unserer Supportseite. Denke außerdem daran, bei deaktivierter Abfrage für steuerpflichtige Trinkgelder auch Deine Steuerberatung zu informieren.
Hier haben wir zudem einige Tipps zusammengestellt, wie Du mit etwas mehr Service auch mehr Trinkgeld bekommen kannst.
Übrigens: Wenn Du als Unternehmer selbst Trinkgeld gezahlt hast (z. B. bei einem Geschäftsessen), kannst Du dies mit einem Eigenbeleg steuerlich geltend machen. Dafür notierst Du die Trinkgeldhöhe handschriftlich auf dem Beleg und fügst als zusätzliche Angabe den Namen des Kellners bzw. der Kellnerin hinzu.
Für jede erfolgreiche Empfehlung erhältst Du 100€! Und Deine Freunde? Bekommen sogar 200€, wenn sie mit Deinem Tipp einsteigen!
Sabine Amler
Senior Content Manager
Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses Know-how verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich SEO und Marketing.
Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.
Zum Thema passende Artikel
Mehr anzeigen