Trinkgelder sind in vielen Branchen ein Ausdruck der Kundenzufriedenheit. In der Gastronomie und im Dienstleistungsbereich – z. B. bei Friseuren oder Taxifahrern – ist das Trinkgeld als "Zusatzverdienst" sogar eine wichtige Ergänzung des eigentlichen Gehalts. Doch wann muss dieser Zusatzverdienst versteuert werden und wann ist Trinkgeld steuerfrei? Wir erklären – und geben auch ein Update über die neue Pauschalregelung für Sozialversicherungsabgaben.
Trinkgeld ist zwar generell steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Für den SV-Beitrag gab es bisher eine Pauschale, die je nach Tätigkeit, Branche und Bundesland variierte. Diese wurde nun laut WKO von der Regierung am 24. Juli 2025 nach langen Gesprächen vereinheitlicht:
Dazu kommen die sozialversicherungs- und steuerrechtliche Absicherung von Troncsystemen für die Trinkgeldaufteilung unter den Mitarbeitern. Auch wird eine Transparenzregelung bei Troncsystemen und unbaren Trinkgeldern geschaffen, sofern Arbeitgeber Trinkgeldverteilung selbst vornimmt. Bei Abwesenheiten über einem Monat oder Teilzeitarbeit wird die Pauschale entsprechend angepasst bzw. fällt weg.
Bessere Absicherung, einheitliche Regeln: Die neue Trinkgeldregelung sorgt dafür, dass Arbeitgeber demnächst bundeseinheitlich und fair einen angemessenen Beitrag zur sozialen Absicherung ihrer Beschäftigten leisten. In Zahlen bedeutet dies, dass der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von 22,5% für die Trinkgeldpauschale von 65 Euro einem monatlichen Beitrag von 14,60 € entspricht. Dazu zahlen Arbeitnehmer – abhängig vom Einkommen – zwischen 9,80 und 11,75 € monatlich.
Die neue Regelung führt dazu, dass Beschäftigte insgesamt höhere Leistungen aus der Sozialversicherung erhalten – darunter eine höhere Pension, mehr Krankengeld und, besonders für Saisonkräfte relevant, ein höheres Arbeitslosengeld.
Kurz gesagt: Trinkgeldzahlungen sind dann steuerfrei, wenn es freiwillig und direkt an angestellte Trinkgeldempfänger gezahlt wird.
Arbeitnehmer oder Arbeitgeber müssen erhaltene Trinkgelder nicht zusätzlich zum Arbeitslohn versteuern, wenn der Trinkgeldgeber es ohne Rechtsanspruch und zusätzlich zum vereinbarten Entgelt der Dienstleistung oder des Produktes zahlt.
Besteht ein Rechtsanspruch auf ein Trinkgeld, ist es steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Hinweis auf Trinkgeld und dessen Höhe auf einer Speisekarte stehen.
Auch, wenn es für alle Angestellten eine gemeinsame Trinkgeldkasse gibt, muss das Trinkgeld versteuert werden, bevor die Mitarbeiter ihre Anteile erhalten.
Gleiches gilt für selbstständige Unternehmer: Hier wird Trinkgeld vom Kunden als Einnahme gesehen. Es muss entsprechend ordnungsgemäß dokumentiert und versteuert werden.
Ja, es geht – auch steuerfrei. Hier kannst Du alles zum Thema "Trinkgeld bei Kartenzahlung" nachlesen.
Ab sofort stehen in Deinem ready2order Kassensystem zwei Trinkgeld-Optionen zur Verfügung:
Auch bei der Auswahl am Kartenterminal gibt es wieder zwei Möglichkeiten:
In diesem Hilfe-Artikel erfährst Du, wie Du die Flexible Trinkgeldfunktion für readyPay aktivieren kannst, wenn Du unseren readyGo oder readyMini im Zahlungsterminal-Modus verwendest.
Wenn Du SumUp für bargeldlose Zahlungen einsetzt, findest Du hier alle Informationen zu den Trinkgeld-Einstellungen.
Betriebsprüfer achten besonders in Trinkgeld relevanten Branchen wie der Gastronomie auf die ordnungsgemäße Dokumentation. Mit der richtigen Kassensoftware für Deine Registrierkasse kannst Du Dir hier eine Menge Arbeit sparen.
So gehst Du bei den oben beschriebenen Szenarien vor:
Szenario |
Versteuerung |
Aktion im Kassensystem |
“steuerfrei” |
Erfasstes Trinkgeld für Angestellte wird als durchlaufender Posten behandelt und am Ende des Tages steuerfrei ausgezahlt. |
Aktiviere die automatische Trinkgeldabfrage. |
“Tronc” |
Auf zu gleichen Teilen unter den Angestellten aufgeteiltes Trinkgeld muss Umsatzsteuer gezahlt werden. |
Deaktiviere die automatische Trinkgeldabfrage. |
“selbstständig” |
Erfasstes Trinkgeld für Unternehmer gilt als gewinnerhöhende Einnahme und ist umsatzsteuerpflichtig. |
Deaktiviere die automatische Trinkgeldabfrage. |
Wie Du diese Trinkgeldabfrage ganz einfach einstellst und damit auch für Zahlung per Kartenterminal aktivierst, erfährst Du auf unserer Supportseite. Denke außerdem daran, bei deaktivierter Abfrage für steuerpflichtige Trinkgelder auch Deine Steuerberatung zu informieren.
Hier haben wir zudem einige Tipps zusammengestellt, wie Du mit etwas mehr Service auch mehr Trinkgeld bekommen kannst.
Übrigens: Wenn Du als Unternehmer selbst Trinkgeld gezahlt hast (z. B. bei einem Geschäftsessen), kannst Du dies mit einem Eigenbeleg steuerlich geltend machen. Dafür notierst Du die Trinkgeldhöhe handschriftlich auf dem Beleg und fügst als zusätzliche Angabe den Namen des Kellners bzw. der Kellnerin hinzu.
Die Höhe des Trinkgeldes ist abhängig von der Zufriedenheit des Kunden mit der Arbeitsleistung oder Dienstleistung. Er belohnt einen freundlichen Kellner-Service, leckeres Essen, schneller Transport oder die Freude über die gelungene Frisur in der Regel mit einem ortsüblichen Trinkgeld in Höhe von 5–10% der Rechnungssumme. Dabei gilt nicht immer, dass das Trinkgeld umso größer, je höher der Rechnungsbetrag ausfällt.
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Markus Bernhart
CEO & Co-Founder ready2order
Markus kombiniert unternehmerische Expertise mit einer klaren Vision für schnelles Kassensystem und Payment. Seine rechts- und betriebswirtschaftliche Ausbildung sowie seine Erfahrung als Geschäftsführer ermöglichen ihm, praxisnahe und maßgeschneiderte Lösungen für kleine Unternehmen zu entwickeln – insbesondere bei der Digitalisierung ihrer Prozesse.
Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.
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