Ab dem 1. Jänner 2025 gilt in Österreich die neue Regelung für Einwegpfand. Das bedeutet: Für alle geschlossenen Getränkeverpackungen, die aus Kunststoff oder Metall bestehen und eine Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter haben, muss ein einheitliches Pfand von 25 Cent gezahlt werden. Grundlage ist die Pfandverordnung für Einweggetränke-Verpackungen – wir erklären Dir im Folgenden die wichtigsten Punkte.
Einwegpfandprodukte sind durch das österreichische Pfandlogo gekennzeichnet – zu sehen auch in unserem obigen Beitragsbild.
Folgende Produkte sind von der Pfandpflicht ausgenommen:
Grundsätzliche gilt die Pfandpflicht für alle Getränkearten, ausgenommen
In unserem Hilfe-Center erfährst Du, wie Du über die ready2order Kassenoberfläche ganz einfach Pfand anlegen, mit einem Produkt verknüpfen, beim Verkauf verrechnen und retour nehmen kannst.
Beim Verkauf einer Einweggetränkeverpackung kassierst Du zusätzlich 25 Cent. Auch über Getränkeautomaten können weiterhin Einweggetränkeverpackung verkauft werden, natürlich auch hier zuzüglich Pfand. Verpackungen mit Pfandlogo müssen außerdem überall zurückgenommen werden, wo sie verkauft werden. Das bedeutet, dass leere Verpackungen auch bei Dir zurückgegeben werden können, wenn sie nicht bei Dir gekauft wurden.
Um Dir in der Kasse die Arbeit mit dem neuen Pfandsystem zu erleichtern, haben wir von ready2order unsere Pfandfunktion optimiert: Das Pfand kannst Du bei den betroffenen Produkten direkt hinterlegen – auch als Massenfunktion. Legst Du eines dieser Produkte dann in den Warenkorb, wird das Pfand direkt inkludiert – oder bei Storno wieder abgezogen. Auch manuelle Pfandanpassung ist möglich. So sparst Du Dir unnötige Arbeitsschritte und minimierst die Fehlerquote bei der Verrechnung.
In Österreich wird das Pfand auf Einweggetränkeverpackungen nicht der Umsatzsteuer unterworfen und daher in der Kasse als "nicht steuerbar" ausgewiesen.
Die Rückzahlung des Pfandes erfolgt im Namen und auf Rechnung einer zentralen Stelle, nämlich der WP Recycling Pfand Österreich gGmbH. In diesem Artikel erklärt das Bundesministerium für Finanzen noch einmal genau, wie die Verrechnung von Pfandeinnahmen und -ausgaben erfolgt. Die genauen Abläufe kannst Du Dir hier auch noch einmal genauer anschauen.
Wenn Du selbst Speisen und Getränke auslieferst bzw. dafür einen Lieferdienst beauftragst, zahlt Deine Kundschaft regulär Pfand für bestellte Einweggetränkeverpackungen.
Auch beim Onlineverkauf von Getränken in Einwegverpackungen muss Pfand gezahlt werden. Wichtig: Als Onlinehändler:in musst Du die Rücknahme und Pfanderstattung sicherstellen.
Gibst Du in Deinem Gastgewerbebetrieb (z.B. Restaurant, Kaffeehaus, Catering, Beherbergungsbetrieb oder Imbiss) ein Getränk in Einwegverpackung für den Verzehr vor Ort aus, musst Du kein Pfand erheben und auch keines ausbezahlen. Außerdem besteht hier keine Rücknahmepflicht.
Als Verkaufsstelle, die mit dem Pfandlogo gekennzeichnete Einwegpfandverpackungen ausgibt, musst Du diese auch wieder zurücknehmen – ganz unabhängig davon, ob die Getränke auch bei Dir gekauft wurden oder nicht.
Die Rücknahme kann entweder manuell über eine Person oder automatisch über einen Rücknahmeautomaten erfolgen.
Für die Rücknahme können sich auch mehrere Verkaufsstellen zusammenschließen und eine gemeinsame Rücknahmestelle betreiben. Voraussetzung ist, dass diese Stelle sich in unmittelbarer Nähe zu den Verkaufsorten befindet. Auch Pfandbons, die an dieser Rücknahmestelle ausgegeben werden, müssen in unmittelbarer Nähe eingelöst werden können.
In unserem Hilfe-Center erfährst Du, wie Du über die ready2order Kassenoberfläche ganz einfach Pfandverpackungen retour nehmen kannst.
Bei manueller Rücknahme (z.B. in einer Bäckerei) bist Du verpflichtet, Getränkeverpackungen in der üblichen Verkaufs- und Füllmenge zurückzunehmen – aber nicht darüber hinaus.
Außerdem muss die Flasche oder Dose bei Rückgabe leer und unzerdrückt sowie das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass es sich um eine Flasche oder Dose handelt, die im Pfandkreislauf geführt wird.
Im Ausland erworbene Verpackungen ohne österreichisches Pfandlogo müssen im herkömmlichen Sammelsystem entsorgt werden (z.B. über gelbe Tonne oder gelben Sack).
Bis Ende des Jahres 2025 gilt eine Übergangsfrist: Bis zum 31. Dezember 2025 kannst Du also auch noch Getränke in Einwegverpackungen und ohne Pfandlogo und ohne Einhebung eines Pfandes verkaufen – vorausgesetzt, sie wurden vor dem 1. April 2025 abgefüllt.
Kunststoff und Aluminium sind wertvolle Rohstoffe. Derzeit werden in Österreich aber nur rund 70% aller Einwegkunststoffflaschen nach dem Gebrauch gesammelt, um dem Recyclingkreislauf wieder zugeführt zu werden.
Mit dem neuen Geld-zurück-Pfandsystem soll diese Quote erhöht werden:
Die Pfandhöhe von 25 Cent soll als Anreiz dafür sorgen, dass Flaschen und Dosen von den Konsument:innen selbstständig wieder zurückgebracht werden.
Das System wird zentral über die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH organisiert und betrieben. Eigentümer ist der Trägerverein Einwegpfand, dem alle Produzent:innen und Rücknehmer:innen beitreten können. Außerdem besitzt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) umfassende Mitwirkungs- und Kontrollrechte.
Sabine Amler
Senior Content Manager
Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses Know-how verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich SEO und Marketing.
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