1. Businessplan schreiben
Hier brauchst Du ausreichend Zeit, denn der Businessplan ist Dein “Fahrplan” bei der Gründung. Hier geht es darum, Deine Geschäftsidee genau zu formulieren, zu überprüfen und für mögliche Kreditgeber überzeugend darzustellen. Dabei kannst Du selbst Deinen Businessplan erstellen, oder mithilfe einer professionellen Beratung u.a. Antworten auf die folgenden Fragen zusammenstellen:
- Wer gründet?
- Was wird angeboten?
- Wie sehen Markt- und Wettbewerbssituation aus?
- Was ist die Zielgruppe?
- Was sind Deine Strategie und Unternehmensziele?
- Wie sehen Unternehmensfinanzierung und Finanzplanung aus?
2. Gewerbe anmelden
Ein Einzelunternehmen entsteht grundsätzlich mit der Gewerbeanmeldung bzw. durch den rechtskräftigen Feststellungsbescheid. Diesen erhältst Du durch die Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde Deines Standortes (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft).
Als Einzelunternehmer benötigst Du für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit die entsprechende Gewerbeberechtigung.
Mit der erstmaligen Gewerbeanmeldung begründest Du die Gewerbelizenz. Diese fasst alle Gewerbeberechtigungen zusammen. Für bisherige Gewerbeinhaber besteht kein Handlungsbedarf: Sie müssen nur bei reglementierten Gewerben persönlich die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erlangung der Gewerbeberechtigung erfüllen.
Kannst Du hier weder den Befähigungsnachweis erbringen, noch eine individuelle Befähigung erlangen, kannst Du stattdessen einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen.
3. Eintrag ins Firmenbuch und Firma
Ab einem Jahresumsatz von 1 Mio. Euro in einem Jahr oder mehr als jeweils 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren bist Du als Einzelunternehmer rechnungslegungspflichtig und musst Dein Unternehmen ins Firmenbuch eintragen lassen.
Unterhalb dieser Schwelle kannst Du Dich – ohne Bilanzierungspflicht – freiwillig eintragen lassen. Der Eintrag ins Firmenbuch spielt auch bei der Wahl des Firmennamens eine Rolle:
- Einzelunternehmer, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind, müssen zur äußeren Bezeichnung des Unternehmens und auf den Geschäftsurkunden ihren Familiennamen in Verbindung mit mind. einem ausgeschriebenen Vornamen verwenden.
- Ins Firmenbuch eingetragene (protokollierte) Einzelunternehmer haben die Bezeichnung „eingetragene:r Unternehmer“ (oder als Abkürzung “e.U.”) zu führen.
- Der eingetragene „e.U.“ kann zwischen einer Namen-, Sach- oder Fantasiebezeichnung als Firma wählen und unter diesem Firmennamen nach außen auftreten. Zusätzliche Angaben können ebenfalls eingetragen werden, sofern sie nicht täuschend sind. Auf Homepage, Geschäftspapieren und Bestellscheinen muss der Name des eingetragenen Einzelunternehmers angegeben werden.
4. Sozialversicherungen
Ein Einzelunternehmer muss Mitglied der Wirtschaftskammer sein und ist daher immer bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (GSVG) versichert. Es gelten folgende Versicherungssätze:
- 6,8% für die Krankenversicherung
- 18,5% für die Pensionsversicherung
- 1,53% für die Selbstständigenvorsorge
Unabhängig vom Einkommen muss ein festgelegter Betrag von 10,64 EUR pro Monat für die Unfallversicherung (Stand 2022) bezahlt werden.
Jungunternehmer, die sich zum ersten Mal selbstständig machen, werden in den ersten zwei Jahren ihrer Tätigkeit bei der Krankenversicherung begünstigt.
Ab einem Jahresumsatz von 35.000 EUR und einen Jahresgewinn von unter 5830,20 EUR (Stand 2022) können sich Einzelunternehmer auf Antrag von den Zahlungen in der Pensions- und Krankenversicherung befreien lassen. Dafür darf er in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung nicht mehr als 12 Monate nach dem GSVG versichert gewesen sein. Der Beitrag für die Unfallversicherung muss in jedem Fall gezahlt werden.
5. Anmeldung beim Finanzamt
Innerhalb eines Monats nach Tätigkeitseröffnung musst Du Dein Unternehmen beim Finanzamt anmelden. Dort wirst Du zur Einkommenssteuer veranschlagt. Ab einem jährlichen Umsatz von 35.000 Euro musst Du auf Deine Rechnungen Umsatzsteuer verlangen und kannst Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen; darunter gilt die Kleinunternehmerregelung.