Inzwischen werden November- und Dezemberhilfe (Überbrückungshilfe II) schrittweise ausgezahlt – doch die Coronakrise ist noch nicht überstanden. Hilfsangebote des Bundes werden daher mit der Überbrückungshilfe III verlängert und ausgedehnt; dasselbe gilt für Steuererleichterungen und Neustarthilfe. Außerdem gibt es je nach Bundesland weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Wir erklären, wo Du welche Hilfen für Dein Unternehmen beantragen kannst.
Der Zugang zur Überbrückungshilfe III wurde vereinfacht: So steht mehr Unternehmen für den Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 nun ein erhöhtes Fördervolumen mit umfangreicheren Abschlagszahlungen zu.
Damit Du einen Antrag auf Fördermittel stellen kannst, muss Dein Unternehmen
Die Mittel der Coronahilfe wurden von der Bundesregierung aufgestockt. Für Dein Unternehmen kannst Du nun Folgendes beantragen:
Erste Abschlagszahlungen sind im Februar, spätestens März zu erwarten.
Möglich sind auch nachträgliche Zahlungen für die letzten beiden Monate des Jahres 2020 – vorausgesetzt, Du hast noch keine November- bzw. Dezemberhilfe bezogen.
Und es gibt eine weitere Neuerung: Durch Erweiterung des Katalogs förderfähiger Kosten kannst Du nun nicht nur Umbaukosten für Hygienemaßnahme, sondern auch Investitionen zur Digitalisierung abrechnen – dies gilt teils sogar für Maßnahmen, die Du bereits ab März 2020 vorgenommen hast.
Ob Unternehmen aus der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft oder Pyrotechnikbranche: Manche Betriebszweige trifft die Krise besonders hart. Hier hat die Bundesregierung spezielle Hilfspakete ausgearbeitet.
Auch für andere besonders betroffenen Bereiche wurden teils spezielle Unterstützungen ausgearbeitet. Ausführliche Informationen zur Überbrückungshilfe III findest Du hier und hier.
Den Antrag kannst Du nicht allein stellen: Kontaktiere hierfür Deinen Steuerberater oder Rechtsanwalt, eine Wirtschaftsprüfer oder eine vereidigte Buchprüfer. Dieser registriert sich dann auf der bundesweiten Online-Plattform, stellt Deinen Antrag digital und reicht auch alle Unterlagen digital ein.
Je nach Bundesland kannst Du neben dem Überbrückungsgeld III weitere Hilfen beantragen. Außerdem findest hier eine Übersicht, welche Regeln jetzt in welchem Bundesland gelten.
Je nach Bundesland werden besondere steuerliche Erleichterungen für Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige gewährt, die durch Corona in die Krise geraten sind. Genaue Informationen dazu erhältst Du auf den Websites der jeweils zuständigen Finanzministerien oder bei Deinem Steuerberater.
Generell möglich sind
Hier findest Du detaillierte Informationen zu den Corona-Steuervergünstigungen auf Bundesebene.
Wenn Dein Einkommen oder Deine Existenz durch die Krise bedroht ist, hast Du Anspruch auf Grundsicherung. Nach einem Kabinettsbeschluss hast Du erleichterten Zugang zu den SGB-II-Leistungen (z. B. Hartz IV), wenn Du Deinen Antrag bis zum 31. März 2021 stellst. Mit der Grundsicherung erhältst Du eine Pauschale für Lebensunterhaltskosten und Mietzahlungen; dabei werden Deine Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten sechs Monaten in tatsächlicher Höhe anerkannt.
Für den Neuantrag bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter brauchst Du (bei nicht erheblichen Vermögenswerten) nur eine Eigenerklärung abgeben: Die übliche Bedürftigkeitserklärung musst Du erst leisten, wenn Du nach sechs Monaten immer noch auf Grundsicherung angewiesen bist. Allerdings werden auch Folgeanträge unbürokratisch für 12 Monate bewilligt.
Den Antrag auf ALG II kannst Du hier stellen.
Damit Du Dein Unternehmen oder Deine Selbstständigkeit nach der Krise wieder in Fahrt bringen kannst, gibt es ebenfalls Unterstützung von der Bundesregierung.
Statt einer Einzelerstattung von Fixkosten kannst Du eine einmalige Betriebskostenpauschale (die sogenannte “Neustarthilfe”) beantragen. Der Unterstützungsbetrag wurde dabei auf einmalig 50 % des Referenzumsatzes verdoppelt.
Bezugsberechtigt sind
Die volle Betriebskostenpauschale erhältst Du, wenn Dein Umsatz zwischen Januar 2021 und Juni 2021 im Vergleich zu einem sechsmonatigen Referenzumsatz im Jahr 2019 um mindestens 60 % zurückgegangen ist. Die maximale Höhe beträgt 7.500 Euro.
Neustarthilfe wird zudem als Vorschuss ausgezahlt, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen bis Juni 2021 noch nicht feststehen: Sollte Dein Umsatz während des Förderzeitraumes bei über 40 % des Referenzumsatzes liegen, musst Du erhaltene Unterstützung anteilig zurückzahlen.
Hier findest Du umfangreiche FAQ mit allen Informationen zur Neustarthilfe.
Berechtigt sind Unternehmen, die
Solo-Selbstständige, Start-ups und Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern können einen KfW-Schnellkredit beantragen. Hier findest Du alle Infos zur KfW-Corona-Hilfe.
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds vergibt Bürgschaften und Darlehen zur Stärkung von Unternehmenskapital und zur Überwindung von Liquiditätsengpässen. Antragsberechtigt sind hier allerdings nur größere Unternehmen, Familienunternehmen und Mittelständler aus der Realwirtschaft, deren erfolgreicher Bestand Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort bzw. den Arbeitsmarkt in Deutschland hat.
Aber auch landwirtschaftliche Unternehmen, die unter der Coronakrise leiden und nicht über ausreichend Sicherheiten verfügen, können Darlehen in Anspruch nehmen. Hier hilft Dir das Bürgschaftsprogramm für Landwirte weiter.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Übersicht der verschiedenen, bundesweiten Hilfsmaßnahmen für alle Unternehmenstypen, Selbstständige, Freiberufler und auch für indirekt Betroffene zusammengestellt; außerdem werden hier weitergehende Informationen über alle Corona-Hilfspakete auf aktuellem Stand veröffentlicht.
Senior Content Manager
Als Copywriterin mit Leib und Seele kümmert sich Sabine bei ready2order um alles, was man mit 26 Buchstaben plus Umlaute ausdrücken kann. Dabei trägt sie nahezu ständig Kopfhörer und hört jede Menge Rock’n’Roll – natürlich mit guten Texten.