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Überbrückungshilfen: Welche Corona-Unterstützung kannst Du beantragen?

Lesedauer: 6 Min. | Zuletzt aktualisiert: 8.14.2023
Sparschwein mit Mund-Nasen-Schutz Corona

Inzwischen werden November- und Dezemberhilfe (Überbrückungshilfe II) schrittweise ausgezahlt – doch die Coronakrise ist noch nicht überstanden. Hilfsangebote des Bundes werden daher mit der Überbrückungshilfe III verlängert und ausgedehnt; dasselbe gilt für Steuererleichterungen und Neustarthilfe. Außerdem gibt es je nach Bundesland weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Wir erklären, wo Du welche Hilfen für Dein Unternehmen beantragen kannst.

Bundesweite Überbrückungshilfe III für Solo-Selbstständige, kleine und mittelständische Unternehmen

Der Zugang zur Überbrückungshilfe III wurde vereinfacht: So steht mehr Unternehmen für den Förderzeitraum von November 2020 bis Juni 2021 nun ein erhöhtes Fördervolumen mit umfangreicheren Abschlagszahlungen zu.

Wer kann Überbrückungshilfe III beantragen?

Damit Du einen Antrag auf Fördermittel stellen kannst, muss Dein Unternehmen 

  • direkt von Schließungsanordungen betroffen sein
  • einen durch reguläre Geschäftstätigkeit erwirtschafteten Gewinn im Jahr 2019 vorweisen können (für erst 2020 gegründete Unternehmen gelten Sonderregelungen)
  • einen Umsatzrückgang von mind. 30 % in einem Monat im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorweisen
  • einen Jahresumsatz von unter 750 Mio. Euro haben

Wieviel Unterstützung gibt es?

Die Mittel der Coronahilfe wurden von der Bundesregierung aufgestockt. Für Dein Unternehmen kannst Du per Direktantrag nun Folgendes beantragen: 

  • Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro 
  • Überbrückungszahlungen von bis zu 1,5 Mio. Euro pro Monat

Erste Abschlagszahlungen sind im Februar, spätestens März zu erwarten.

Möglich sind auch nachträgliche Zahlungen für die letzten beiden Monate des Jahres 2020 – vorausgesetzt, Du hast noch keine November- bzw. Dezemberhilfe bezogen. 

Und es gibt eine weitere Neuerung: Durch Erweiterung des Katalogs förderfähiger Kosten kannst Du nun nicht nur Umbaukosten für Hygienemaßnahme, sondern auch Investitionen zur Digitalisierung abrechnen – dies gilt teils sogar für Maßnahmen, die Du bereits ab März 2020 vorgenommen hast.

Wichtige Veränderungen für besonders betroffene Branchen

Ob Unternehmen aus der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft oder Pyrotechnikbranche: Manche Betriebszweige trifft die Krise besonders hart. Hier hat die Bundesregierung spezielle Hilfspakete ausgearbeitet.   

  • Als Einzelhändler/in kannst Du Abschreibungen auf verderbliche Ware und Saisonware der Wintersaison 2020/21 zu 100 % als Fixkosten ansetzen. Generell ist die Fixkostenerstattung weiterhin an die Höhe des Umsatzrückgangs gekoppelt; bei der korrekten Abrechnung hilft Dir der Musterkatalog fixer Kosten, den Du hier unter Punkt 2.4 findest. 
  • In der Reisebranche kannst Du Kosten und Umsatzausfälle durch Absagen und Stornierungen umfassend geltend machen.
  • Für Solo-Selbstständige wird die maximale Betriebskostenpauschale auf 7.500 Euro erhöht.

Auch für andere besonders betroffenen Bereiche wurden teils spezielle Unterstützungen ausgearbeitet. Ausführliche Informationen zur Überbrückungshilfe IV findest Du auf der offiziellen Website überbrückungshilfe-unternehmen.de und beim Bundesfinanzministerium.

So stellst Du Deinen Antrag auf Überbrückungshilfe III

Den Antrag kannst Du nicht allein stellen: Kontaktiere hierfür Deinen Steuerberater oder Rechtsanwalt, eine Wirtschaftsprüfer oder eine vereidigte Buchprüfer. Dieser registriert sich dann auf der bundesweiten Online-Plattform, stellt Deinen Antrag oder Änderungsanträge digital und reicht auch alle Unterlagen digital ein.

Zusätzliche Hilfsprogramme der Bundesländer

Je nach Bundesland kannst Du neben dem Überbrückungsgeld III weitere Hilfen beantragen. Außerdem findest hier eine Übersicht, welche Regeln jetzt in welchem Bundesland gelten .

  • Baden-Württemberg: Der “ Tilgungszuschuss Corona ” wird ebenso wie das Mezzanine-Hilfsprogramm verlängert. Anträge für den Tilgungszuschuss können bis zum 24. Februar eingereicht werden; das Mezzanine-Programm für junge und mittlere Unternehmen gilt bis zum 30. Juni 2021.
  • Bayern: Informationen zu Soforthilfen und sonstigen Unterstützungen können Kleinunternehmer und Freiberufler unter 089 / 122 220 einholen. Für gemeinnützige Organisationen existiert ein besonderes Kreditprogramm
  • Berlin : Für Schankwirtschaft und Spätverkaufsstellen ist die Frist zur Antragstellung seit dem 10. Januar 2021 abgelaufen. Allerdings werden Start-ups mit Wagnis- oder Nachrangkapital weiterhin Coronahilfen zur Verfügung gestellt. Kleine und mittlere Unternehmen sowie in der gewerblichen Wirtschaft tätige Freiberufler können über Soforthilfe V Zuschüsse beantragen. Hier findest Du weitere Infos zu den Corona-Förderungsprogrammen in Berlin
  • Brandenburg : Informationen über Unterstützung erhältst Du beim Telefonkontakt der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) unter 0331 / 730 61 222. Mittelständische Unternehmen und Start-ups fallen außerdem unter das Mezzanine-Programm Brandenburg .
  • Bremen : Das Land Bremen hat zahlreiche Regelungen für die Unterstützung von Handwerkern, Selbstständigen, Freiberuflern sowie für Unternehmen aus den Bereichen Veranstaltungswirtschaft, Kultur und Medien sowie die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen zusammengestellt. Hier findest Du Informationen und Anlaufstellen zur Coronahilfe in Bremen
  • Hamburg : Über die IFB Hamburg werden darlehensbasierte Förderprogramme angeboten, u. a. zur Überbrückung von finanziellen Engpässen durch Umsatzeinbußen. Informationen und Beratungsangebote findest Du hier .
  • Hessen: Für Gastronomiebetriebe existiert ein spezielles Kleinbeihilfeprogramm; außerdem gibt es verschiedene Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften für kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Neben diversen Unterstützungsmaßnahmen für Beherbergungsbetriebe und Gastronomie sowie ausbildende Unternehmen und Freiberufler soll hier vor allem der Einzelhandel mit Hilfe der Marktpräsenzprämie gestärkt werden. Außerdem wird die bundesweite Überbrückungshilfe II durch das landesspezifische Winter-Stabilisierungsprogramm aufgestockt; dieses gilt für Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler sowie u. a. für kulturell oder gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen.
  • Niedersachsen: Die KfW-Corona-Hilfe stellt Unternehmen Schnellkredite zur Überbrückung zur Verfügung. Die Handwerkskammern bieten außerdem Unterstützung bei der Antragstellung auf bundesweite Förderung an.
  • Nordrhein-Westfalen: Als eines der bevölkerungsreichsten Bundesländer hat NRW mit besonders starken Belastungen und den meisten Insolvenzen im Jahr 2020 zu kämpfen. Hier findest Du Informationen zur NRW-Soforthilfe 2020 und der NRW Überbrückungshilfe Plus .
  • Rheinland-Pfalz: Als zusätzliche Unterstützung für Unternehmen werden Programmdarlehen der ISB, Förderprogramme für Ausbildungsbetriebe; Beratungen etc. angeboten.
  • Saarland: Mit dem Programm “ Sofort-Kredit-Saarland ” soll die Liquidität kleiner und mittlerer Unternehmen während der Krise gesichert werden. Dazu kommen die Startup-Hilfe-Saarland für junge und kleine Unternehmen, Prämien und Förderungen für Ausbildungsbetriebe , ein Sonderkonjunkturprogramm für Gastronomiebetriebe sowie Billigkeitsleistungen im ÖPNV für den Bereich Verkehr. (Solo-)Selbstständige können sich außerdem über eine Hotline beraten lassen.
  • Sachsen: Das Bundesland mit dem härtesten Lockdown hat mit dem Stabilisierungsfonds Sachsen für mittelständische Unternehmen, dem Corona Start-up Hilfsfonds (CSH) für technologieorientierte junge Unternehmen, dem Technologiegründerfonds Sachsen (TGFS+) und Bürgschaftsprogrammen ein breites Angebot zusammengestellt. 
  • Sachsen-Anhalt: Das bisher größte Soforthilfe-Programm in der Geschichte des Bundeslandes umfasst Darlehen für kleine und Kleinstunternehmen (De-minimis ), Tilgungsdarlehen aus dem Mittelstands- und Gründerfonds zur Verfügung. Auch Stundungen und Tilgungsaussetzungen bei Kreditrückzahlungen sind möglich.
  • Schleswig-Holstein: Das Darlehensprogramm “Mittelstandssicherungsfonds” beinhaltet Darlehen für Beherbergungsbetriebe und Gastronomie, außerdem gibt es den Härtefallfonds für den Mittelstand mit Darlehen und Beteiligungskapital sowie das Sonder-Beteiligungsprogramm, Bürgschaften und das Sonder-Darlehensprogramm für gemeinnützige Organisationen. Dazu kommt die Förderung der dualen Ausbildung sowie Billigkeitsleistungen im ÖPNV. Hier findest Du eine Übersicht aller Hilfsleistungen sowie Kontaktdaten und Hotlines .
  • Thüringen: Der Schutzschirm für Unternehmen umfasst Hilfen der Thüringer Aufbaubank und der Bürgschaftsbank Thüringen . Hier sollen besonders Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Solo-Selbstständige, Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Kreativwirtschaft, Gastronomie und Hotellerie mit Soforthilfen, zinsgünstige und zinslose Darlehen ebenso wie Bürgschaften und Beteiligungen unterstützt werden.

Steuerliche Hilfsmaßnahmen

Je nach Bundesland werden besondere steuerliche Erleichterungen für Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige gewährt, die durch Corona in die Krise geraten sind. Genaue Informationen dazu erhältst Du auf den Websites der jeweils zuständigen Finanzministerien oder bei Deinem Steuerberater.

Generell möglich sind 

  • frühere Erstattung von Steuervorauszahlungen
  • Verringerung von Steuervorauszahlungen
  • unbürokratische Teilabschreibung von Waren und anderen Wirtschaftsgütern
  • Ausbuchung zu inventarisierender Güter im Handel
  • Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie: Hier findest Du alle Infos zu den geltenden Umsatzsteuersätzen 2021
  • Steuerfreistellung von Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes
  • zinslose Stundung von Steuerzahlungen und Steuerschulden
  • Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen

Hier findest Du detaillierte Informationen zu den Corona-Steuervergünstigungen auf Bundesebene.

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung für Selbstständige

Auch für Solo-Selbstständige: Wenn Dein Einkommen oder Deine Existenz durch die Krise bedroht ist, hast Du Anspruch auf Grundsicherung. Nach einem Kabinettsbeschluss hast Du erleichterten Zugang zu den SGB-II-Leistungen (z. B. Hartz IV), wenn Du Deinen Antrag bis zum 31. März 2021 stellst. Mit der Grundsicherung erhältst Du eine Pauschale für Lebensunterhaltskosten und Mietzahlungen; dabei werden Deine Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten sechs Monaten in tatsächlicher Höhe anerkannt. 

Für den Neuantrag bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter brauchst Du (bei nicht erheblichen Vermögenswerten) nur eine Eigenerklärung abgeben: Die übliche Bedürftigkeitserklärung musst Du erst leisten, wenn Du nach sechs Monaten immer noch auf Grundsicherung angewiesen bist. Allerdings werden auch Folgeanträge unbürokratisch für 12 Monate bewilligt.

Den Antrag auf ALG II kannst Du hier stellen.

Neustarthlfe: Hilfe für den Wiederaufbau

Damit Du Dein Unternehmen oder Deine Selbstständigkeit nach der Krise wieder in Fahrt bringen kannst, gibt es ebenfalls Unterstützung von der Bundesregierung.

Neustarthilfe für Solo-Selbstständige

Statt einer Einzelerstattung von Fixkosten kannst Du eine einmalige Betriebskostenpauschale (die sogenannte “Neustarthilfe”) beantragen. Der Unterstützungsbetrag wurde dabei auf einmalig 50 % des Referenzumsatzes verdoppelt. 

Bezugsberechtigt sind

  • Solo-Selbstständige, die im Jahr 2019 mindestens 51 % Einkommen mithilfe ihrer selbstständigen Tätigkeit erzielt haben
  • sogenannte “unständige Beschäftigte” wie Schauspielerinnen und Schauspieler, deren Einkünfte nun den Umsätzen aus Solo-Selbstständigkeit gleichgestellt werden

Die volle Betriebskostenpauschale erhältst Du, wenn Dein Umsatz zwischen Januar 2021 und Juni 2021 im Vergleich zu einem sechsmonatigen Referenzumsatz im Jahr 2019 um mindestens 60 % zurückgegangen ist. Die maximale Höhe beträgt 7.500 Euro.

Neustarthilfe wird zudem als Vorschuss ausgezahlt, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen bis Juni 2021 noch nicht feststehen: Sollte Dein Umsatz während des Förderzeitraumes bei über 40 % des Referenzumsatzes liegen, musst Du erhaltene Unterstützung anteilig zurückzahlen.

Hier findest Du umfangreiche FAQ mit allen Informationen zur Neustarthilfe.

Kredite für den Wiederaufbau von Unternehmen 

Berechtigt sind Unternehmen, die

  • länger als fünf Jahre bestehen
  • mindestens drei Jahre bestehen bzw. zwei Jahresabschlüsse vorweisen können
  • die mit 11–249 Mitarbeitern seit mindestens 2019 bestehen

Solo-Selbstständige, Start-ups und Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern können einen KfW-Schnellkredit beantragen. Hier findest Du alle Infos zur KfW-Corona-Hilfe.

Hilfe für die ganz Großen & Landwirtschaft

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds vergibt Bürgschaften und Darlehen zur Stärkung von Unternehmenskapital und zur Überwindung von Liquiditätsengpässen. Antragsberechtigt sind hier allerdings nur größere Unternehmen, Familienunternehmen und Mittelständler aus der Realwirtschaft, deren erfolgreicher Bestand Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort bzw. den Arbeitsmarkt in Deutschland hat.

Aber auch landwirtschaftliche Unternehmen, die unter der Coronakrise leiden und nicht über ausreichend Sicherheiten verfügen, können Darlehen in Anspruch nehmen. Hier hilft Dir das Bürgschaftsprogramm für Landwirte weiter.

Alle Förderinstrumente auf einen Blick

Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Übersicht der verschiedenen, bundesweiten Hilfsmaßnahmen für alle Unternehmenstypen, Selbstständige, Freiberufler und auch für indirekt Betroffene zusammengestellt; außerdem werden hier weitergehende Informationen über alle Corona-Hilfspakete auf aktuellem Stand veröffentlicht. 

Du planst Digitalisierungsmaßnahmen? Dann kannst Du unabhängig von Coronageldern auf Bund- und Länderebene verschiedene Digitalisierungs-Unterstützungen beantragen.

Sabine Amler

Sabine Amler

Senior Content Manager

Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses Know-how verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich SEO und Marketing.

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