Rechtliches

So frei wie möglich: Was bedeutet 2G für Gastro, Handel und Dienstleistung?

Lesedauer: 3 Min. | Zuletzt aktualisiert: 8.14.2023
2G-Regelung in der Gastro

Während weltweit die Sorge vor der neuen My-Variante des Corona-Virus wächst – und sich die Delta-Version weiter munter verbreitet –, gibt man sich in Deutschland recht zuversichtlich, die Pandemie im Griff zu behalten. Zumindest, soweit dies zum gegenwärtigen Zeitraum möglich ist. 

So hat das Bundesministerium für Gesundheit kürzlich eine Strategie erarbeitet, um das Land sicher und wohlbehalten durch Herbst und Winter zu bringen. Wichtigstes Element zur Eindämmung ist dabei die 2G-Regel. Worum es sich dabei handelt, welche Maßnahmen auf Gastronomie, Einzelhandel und Handwerk zukommen können und welche Tipps Dir bei der Umsetzung helfen, erklären wir Dir hier auf einen Blick.

Geimpft und genesen – die 2G-Regel

Um es vorweg zu klären: 2G steht für 1x Geimpft bzw. 1x Genesen. Demnach können Gastronomen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und selbst entscheiden, ob sie nur geimpfte oder genesene Personen in ihre Räumlichkeiten lassen und bewirtschaften wollen. Gäste müssen dementsprechend einen Nachweis über ihre Corona-Historie erbringen – ein freier Test für ungeimpfte Personen ist somit nicht mehr relevant.

Sinn der Sache ist aus Sicht von Politiker:innen, den indirekten Druck auf Ungeimpfte zu erhöhen und sie so zur Impfung zu bewegen. Außerdem besteht der Theorie nach ein wesentlich kleineres Infektionsrisiko durch die 2G-Regel, sodass damit weitere Lockerungen – vor allem in der Veranstaltungsbranche – möglich sein können.

Wann ist die 2G-Regel sinnvoll?

Obwohl sich Expertinnen und Experten derzeit noch immer nicht hundertprozentig sicher sind, welche Richtwerte (Inzidenz oder Hospitalisierungsrate) nun die verbindlichsten und damit die geeignetsten Richtlinien für Prognosen sind, mehren sich die Stimmen, die sich positiv für das 2G-Modell aussprechen. 

So bringt diese Regel für Ungeimpfte zwar weiterhin erhebliche Einschränkungen – ungeimpfte Personen haben unter der 2G-Regel beispielsweise nur eingeschränkt Zugang zu Restaurants, Bars oder Cafés und die Teilnahme an (Kultur-)Veranstaltungen und auch der Besuch im Fitnessstudio kann verweigert werden. Dafür gewinne die (geimpfte oder genesene) Mehrheit der Menschen neben einer versuchsweisen Sicherheit auch ein großes Maß an Normalität zurück. Ob dies auf Dauer in Relation zu den zum Teil harschen Konsequenzen steht, ist nicht abzusehen.

Wer beispielsweise einen Blick nach Hamburg wirft, wo die 2G-Regel Ende August 2021 im Senat der Stadt beschlossen wurde, sieht auch, wie groß die Unsicherheit und insbesondere auch die Sorgen in der Gastronomie sind. Viele wollen ihre Kundschaft nicht vergraulen. Entscheidend ist dabei aber eigentlich nur eine Frage: 

Wie kannst Du die 2G-Regel umsetzen?

Wenn Du folgende drei Regeln beachtest, kannst Du Dich (aber auch Deine Kundschaft) behutsam an die 2G-Regel heranführen, ohne dabei für Unfrieden bzw. Unzufriedenheit zu sorgen. Bedenke immer: Sowohl Deine Mitarbeiter:innen als auch Deine Kundschaft ist vor allem eins – verunsichert. Diese Verunsicherung gilt es zu beseitigen.

1. Sorge für Transparenz

Eine klare Kommunikation hilft. Immer. Ob auf Deinen Social-Media-Kanälen, Deiner Website oder als Aushang direkt vor Ort – wichtig ist, klar und rechtzeitig auf eine neue Regelung hinzuweisen. Es empfiehlt sich dabei ein eher entspannterer Tonfall statt des Oberlehrer-Zeigefingers. Nur wer mit den richtigen Worten aufklärt, kann auf Verständnis hoffen. Biete Deiner Kundschaften auch, wenn möglich, eine Chance, mit Dir ins Gespräch zu kommen; oft hilft nämlich der direkte Kontakt am allermeisten.

2. Sei immer informiert

Neben den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit und des Robert-Koch-Instituts helfen auch offizielle (und seriöse) Medien dabei, stets informiert zu bleiben. Falls sich etwas an grundlegenden Informationen oder Regeln in Deinem Bundesland ändern sollte, nimm Dir hier und da eine Minute Zeit, um diese miteinander abzugleichen. 

Wichtig: Nicht den Kopf verlieren, wenn die Flut an Meldungen überwältigend wird. Du kannst die meisten Nachrichtenportale entsprechend Deines Suchverhaltens filtern, bspw. sind Stichworte wie Corona oder Innenpolitik hier besonders hilfreich. 

3. Technische Vorbereitung ist alles

Ob Smartphone, Tablet oder Laptop – das Medium ist im Grunde ganz egal, solange Du weißt, wie die Apps funktionieren. Zur Wahl stehen Dir u. a. CovPass oder die Corona-Warn-App. Lade Dir am besten beide runter und mach Dich mit ihrer Funktionalität vertraut. Wo kannst Du einsehen, ob eine Person geimpft wurde, wie viele Swipes sind dafür nötig? Kannst Du Dir eventuell einen Scanner besorgen, um den QR-Code schnell und ohne Wartezeit einzuscannen?

Wichtig: Begleite Deine Mitarbeiter:innen anfänglich bei jedem Schritt und ermögliche Ihnen ein Training, damit sie sich mit den jeweiligen Apps vertraut machen können. So sicherst Du einen geschmeidigen Arbeitsprozess beim Einlass der Personen.

Gibt es Ausnahmen für die 2G-Regel?

Kurz gesagt? Nein. Aufgrund eines möglichen Infektionsrisikos sind derzeit im Wesentlichen alle ungeimpften Personen – d. h. auch Schwangere, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können – von Veranstaltungen mit 2G-Regel ausgeschlossen.

Alexander Popowitsch, Content Marketing Manager

Alexander Popowitsch

Content Marketing Manager

Für Alexander steht als Content Marketing Manager bei ready2order alles im Zeichen der Inhalte. Ob wissenswert, spannend oder neu – er findet immer etwas Wichtiges, über das er schreiben kann.

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