Zusatzkosten

Was sind Zusatzkosten? Zusatzkosten zählen gemeinsam mit den Anderskosten zu den kalkulatorischen Kosten, die nur intern in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) erfasst werden: Sie tauchen in der externen Finanzbuchhaltung nicht auf, da ihnen keine Aufwandsbuchung gegenübersteht. 

Hierbei handelt es sich oft um sogenannte “Opportunitätskosten”, die entstehen wenn ein:e Unternehmer:in z.B. eigenes Vermögen als Eigenkapital verwendet statt es verzinst anzulegen. Diese Kosten spielen etwa bei der Preisgestaltung eine wichtige Rolle – auch wenn sie bei der steuerlichen Erfassung in der externen Buchhaltung nicht auftauchen dürfen.

Beispiele für Zusatzkosten

Zu den Zusatzkosten gehören z.B.

  • kalkulatorische Zinsen für Eigenkapital
  • kalkulatorische Miete
  • kalkulatorischer Unternehmerlohn

Beispiel 1: Kalkulatorische Zinsen für Eigenkapital

Kalkulatorische Zinsen entstehen beispielsweise dann, wenn ein:e Unternehmer:in einen Teil seines Vermögens als Eigenkapital in das Unternehmen investiert. Denn würde dieses Geld bei einer Bank angelegt werden, bekäme man dafür Zinsen in einer bestimmte Höhe. Um diesen “Verlust” auszugleichen ist es üblich, dass das eingesetzte Kapital in der KLR angemessen verzinst wird.

Nehmen wir also an, eine Gesellschafterin der Creamy Yoghurt GmbH hat 10.000 Euro Eigenkapital eingebracht. Verrechnet man dieses mit dem marktüblichen Zinssatz von z.B. 4%, entstehen kalkulatorische Zinsen in einer Höhe von 400 Euro. 

Diese Eigenkapitalverzinsung ist allerdings in der GuV für das externe Rechnungswesen nicht vorgesehen und wird daher nicht als Zinsaufwand verbucht: Den Zinskosten der KLR steht also kein Zinsaufwand gegenüber.

Beispiel 2: Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Der kalkulatorische Unternehmerlohn taucht in der GuV ebenfalls nicht auf: Ein Einzelunternehmer etwa bekommt kein monatliches Gehalt, welches als Aufwand in der GuV inkludiert ist. Um den Einsatz des Unternehmers dennoch in Kalkulationen zu berücksichtigen, wird in der KLR ein kalkulatorischer Unternehmerlohn nach dem Gehalt eines Angestellten in einer vergleichbaren Position berechnet. 

Beispiel 3: Kalkulatorische Miete

Die kalkulatorische Miete entsteht, wenn ein Unternehmen Räume und Gebäude kostenlos nutzen kann. Sie berechnet sich nach dem ortsüblichen Mietsatz und taucht ebenfalls nur in der KLR auf.

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