Umsatzsteuer

Was ist die Umsatzsteuer? Die Umsatzsteuer (USt.) ist eine Steuer, die den Austausch von Produkten und Dienstleistungen besteuert. Laut §12 Umsatzsteuergesetz (UStG) beträgt die Umsatzsteuer in Deutschland 19%, für bestimmte Waren und Leistungen – wie beispielsweise Lebensmittel und Bücher – gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%. Die Umsatzsteuer zählt zu den sogenannten “Verkehrssteuern”.

Unsere tägliche Begleiterin: Die Umsatzsteuer 

Nach Einführung der Bonpflicht 2020 und der zeitweisen Umsatzsteuersenkung während der Corona-Pandemie im selben Jahr war die Umsatzsteuer in den Medien ein präsentes Thema. Dabei ist die Umsatzsteuer schon seit 1967 eine hartnäckige und stille Begleiterin auf all unseren Belegen und Rechnungen. Ob bei privaten oder öffentlichen Verbrauchern, bei Großunternehmen oder klein- und mittelständischen Betrieben – die Umsatzsteuer ist verlässlich und stabil dabei. 

So ist die Bemessungsgrundlage dieser indirekten Steuer noch immer der Erlös, den ein inländisches Unternehmen für seine Leistungen erzielt. Ausgenommen hiervon sind vor allem Kleinunternehmer, die sich mithilfe der Kleinunternehmerregelung vollständig von der Umsatzsteuer befreien lassen können, aber auch bestimmte Berufsgruppen (wie beispielsweise Ärzte und Ärztinnen) sind von der Erhebung der Umsatzsteuer ausgeschlossen.

Vorsicht: Oftmals ist umgangssprachlich von der Mehrwertsteuer (MwSt.) die Rede, wenn eigentlich die Umsatzsteuer gemeint ist. Prinzipiell ist diese Benennung nicht falsch. Wir werden hierauf am Ende des Beitrags explizit zu sprechen kommen, wollen aber an dieser Stelle festhalten, dass der steuerrechtlich korrekte Begriff “Umsatzsteuer” lautet.

Wer darf die Umsatzsteuer in Rechnung stellen?

Wer nach den Grundsätzen des Umsatzsteuergesetzes als Unternehmerin bzw. Unternehmer gilt, darf die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Dafür brauchst Du Deine Umsatzsteuer-ID.

Hier gilt: Wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, gilt als unternehmerisch tätige Person. Um die Umsatzsteuer allerdings auch in Rechnung stellen zu können, müssen zwei weitere Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Umsatzsteuer nur im Inland erheben: Die Umsatzsteuer auf Produkte und Dienstleistungen kann grundsätzlich nur dann erhoben werden, wenn diese innerhalb Deutschlands angeboten und gekauft bzw. in Anspruch genommen werden.
  • Umsatz muss steuerbar, nicht steuerfrei sein: Wenn nach §4 UStG keine der dort genannten Steuerbefreiungen infrage kommt, gilt der Umsatz als grundsätzlich steuerbar.

Wichtig: Wird zu wenig Umsatzsteuer auf Produkte und Dienstleistungen veranschlagt, schuldet das leistende Unternehmen den offenen Fehlbetrag dem Finanzamt und muss diesen Betrag dementsprechend entrichten. Wird eine zu hohe Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, muss der zu viel ausgewiesene Betrag dennoch ans Finanzamt überwiesen werden. Bei dieser Berechnung handelt es sich um den sogenannten Vorsteuerabzug.

Die Umsatzsteuer bei Privatverkäufen

Wer gelegentlich Dinge verkauft, ohne dabei die Absicht zu verfolgen, Gewinn zu erzielen, gilt aus einkommensteuerlicher Hinsicht nicht für Unternehmen. Relevant wird es, wenn umsatzsteuerlich eine Unternehmerschaft vorliegt, d.h. wenn generell Einnahmen erzielt werden.

Der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer

Wenn man’s genau nimmt, gibt es keinen maßgeblichen Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer – insbesondere für deutsche Unternehmen nicht. Wer in Deutschland “Mehrwertsteuer” sagt, meint in der Regel die Umsatzsteuer und umgekehrt.

Dies hat tatsächlich fiskalische Gründe, immerhin wird mithilfe der Umsatzsteuer der von Unternehmen geschaffene Mehrwert versteuert. Dies gilt vor allem auch auf europäischer Ebene: Hier ist der Begriff der “Mehrwertsteuer” rechtlich verankert. Das entsprechende Steuersystem der Europäischen Union basiert nämlich auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL); diese wiederum dient Deutschland als rechtliche Grundlage für die UStG. 

Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer ist, dass die Umsatzsteuer auf jeden Umsatz aller Handels- und Verarbeitungsstufen erhoben wird. Hierbei kann die Vorsteuer auf die bezogenen Dienstleistungen oder Produkte angerechnet werden.

Wichtig: Lässt man das Umgangssprachliche außen vor und konzentriert sich auf die rein rechtliche Bezeichnung, ist nur die Umsatzsteuer korrekt. In Deutschland gibt es ein “Umsatzsteuergesetz” (UStG.) – kein “Mehrwertsteuergesetz”. Eine rechtliche Konsequenz hat die Verwendung von “Mehrwertsteuer” allerdings nicht.

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