Was bedeutet Kleingewerbe? Der Begriff ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das sogenannte Kleingewerbe eignet sich bei der Existenzgründung für Unternehmen mit geringem Umsatz und/oder für den nebenberuflichen Einstieg in die Selbstständigkeit, da die Gewerbeanmeldung hier im Gegensatz zu komplexeren Unternehmensformen viele Erleichterungen mit sich bringt.
Es gibt keine Rechtsform bzw. Gesellschaftsform namens “Kleingewerbe”. Der Begriff bezeichnet allerdings umgangssprachlich “alle Unternehmen, welche die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzen” bzw. auf die folgende Merkmale zutreffen:
Es handelt sich also um ein Gewerbe, das aufgrund seiner vergleichsweise geringen Umsätze und Gewinne keine umsatzsteuerlich relevanten Geschäftsvorfälle für sich beansprucht.
Als Kleingewerbetreibende:r bist Du den sonst geltenden Rechten und Pflichten von Kaufleuten nicht verpflichtet. Das bedeutet, dass Du weniger Ressourcen für die Buchhaltung aufwenden musst:
Viele Gründer:innen verwenden pauschal den Begriff “Kleinunternehmer:in” – und meinen damit zwei verschiedene Dinge, nämlich sowohl die Anmeldung einer GbR als auch den Start in die Freiberuflichkeit. Für eine erfolgreiche Tätigkeit und Gründung empfiehlt sich aber die Verwendung des korrekten Begriffs – so stellst Du sicher, dass Du bei Steuerberatung und Finanzamt die richtigen Informationen erhältst.
Sobald Du eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst, musst Du sie beim Gewerbeamt anmelden. Die Höhe der Einkünfte und der Umfang der Tätigkeit spielen bei der Pflicht zur Gewerbeanmeldung keine Rolle: Sie kommen allerdings bei der Wahl der passenden Rechtsform zum Tragen.
Sofern sich Dein Umsatz innerhalb der genannten Grenzen bewegt, kannst Du den Status des Kleinunternehmers beanspruchen – entweder gleich im Rahmen der Anmeldung beim Finanzamt oder später mithilfe eines formlosen Antrags.
Wichtig: Es ist jederzeit möglich, sich als Kleinunternehmer:in veranlagen zu lassen, sobald die entsprechenden Voraussetzungen zum Umsatz erfüllt sind.
Sobald die Kleinunternehmerregelung für Dein Unternehmen greift, muss sie auch auf allen Rechnungen kommuniziert werden. Eine vorgeschriebene Formulierung für diese Pflichtangabe gibt es nicht. Gängig ist aber beispielsweise: Gemäß §19 UStG ist in dem ausgewiesenen Betrag auf dieser Rechnung keine Umsatzsteuer enthalten. Auch möglich: Nach §19 UStG („Kleinunternehmerregelung“) wird keine Umsatzsteuer für den Rechnungsbetrag ausgewiesen.
Wer ein Kleinunternehmen gründen will, kann den bürokratischen Aufwand dank der Kleinunternehmerregelung so gering und überschaubar wie möglich halten.
Dennoch kommt es auf den Standpunkt an: Auf den ersten Blick erscheint es großartig, dass das Finanzamt Kleinunternehmen offenbar Arbeit bei der Buchführung abnehmen will. Tatsache ist jedoch, dass die Finanzämter bei Unternehmen mit geringen Umsätzen im Vergleich zu den erzielten Steuereinnahmen einen verhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand betreiben müssen. Daher fördern sie die vereinfachte Buchführung dank Kleinunternehmerregelung. Tatsächlich kannst Du gerade in der Anfangsphase von der Vorsteuerrückerstattung profitieren, wenn Deine Umsätze im Vergleich zu den Aufwendungen (noch) gering sind. Bevor Du Dich also für dieses Modell entscheidest, solltest Du ggf. mit Deiner Steuerberatung durchkalkulieren, ob der Vorteil des verminderten Verwaltungsaufwandes den Nachteil des Verzichts auf Vorsteuerabzug tatsächlich aufwiegt. Außerdem gibt es zu diesem Thema diverse kostenfreie Seminare bei Trägern wie der IHK oder Wirtschaftsförderung, die Dir bei der Entscheidung für die richtige Rechtsform weiterhelfen können.
Detaillierte Informationen zu den Vor- und Nachteilen als Kleinunternehmer:in sowie zur Gründung findest Du außerdem in unserem Beitrag zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Hier erfährst Du generell alles zum Thema Kleinunternehmen gründen: So klappt es.
Wichtig: Falls Du nicht genug Eigenkapital für die erfolgreiche Gründung aufbringen kannst, kann ein Gründerkredit oder andere Optionen zur Unternehmensfinanzierung helfen.
Wie viel Umsatz darf man als Kleinunternehmer:in machen und wann muss man Regelunternehmer:in werden? Hier gelten ganz einfach die Richtlinien zur Umsatzschwelle (Jahresumsatz unter 22.000 Euro) und Prognoseschwelle (Umsatz im Folgejahr unter 50.000 Euro). Wir erklären anhand drei praktischer Beispiele, wann die Kleinunternehmerregelung nicht möglich ist und die Regelbesteuerung angewandt werden muss:
Die Kleinunternehmerregelung endet nicht automatisch durch Überschreiten der Umsatzgrenze, sondern muss gemeldet werden. Doch was würde passieren, wenn Du eine Veränderung nicht meldest? Tatsächlich droht hier eine Menge Ärger.
Die Prognoseschwelle ist sehr ernst zu nehmen:
Deine Buchhaltung musst Du in einigen Punkten umstellen, doch um zur Regelbesteuerung zu wechseln, genügt ein formloses Schreiben ans Finanzamt. Wichtig ist, dass Du folgende Formulierung darin verwendest:
"... hiermit verzichte ich ab dem 01. Januar 20XX auf die Besteuerung als Kleinunternehmer gemäß §19 Abs. 1 UStG und optiere gemäß §19 Abs. 2 UStG zur Regelbesteuerung.
Die Jahresumsatzsteuer beträgt voraussichtlich XX.XXX Euro."
Sobald die Kleinunternehmerregelung nicht mehr gilt, sind folgende Punkte zu beachten:
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