Gewinnvortrag

Was bedeutet Gewinnvortrag? Der sogenannte “Gewinnverwendungsbeschluss” bestimmt, wie der von Deinem Unternehmen erwirtschaftete Gewinn am Ende des Geschäftsjahrs verteilt werden soll. Der Gewinnvortrag bezeichnet den Restbetrag, der nach dieser Verteilung ggf. noch übrig ist: Dieser Rest ist auf die Bilanz für das nächste Geschäftsjahr zu übertragen und muss mit Gewinn und Verlust dieses nachfolgenden Jahres verrechnet werden. Der Gewinnvortrag gilt als Teil des Eigenkapitals.

Wichtig: Er kommt nur bei Kapitalgesellschaften zum Einsatz und gilt nicht für Einzelunternehmen oder Personengesellschaften.

Wie entsteht der Gewinnvortrag?

Der Gewinnvortrag entsteht, wenn aus dem letzten Geschäftsjahr ein Restgewinn übrig ist. Das ist nur möglich, wenn alle Kosten des Unternehmens gedeckt, alle Rücklagen bereits zugewiesen wurden und auch nach Abzug der Dividenden noch ein Restbetrag vorhanden ist. Dieser Restbetrag wird bei der Bilanzierung auf die Bilanz des kommenden Geschäftsjahres vorgetragen. 

Warum macht man Gewinnvortrag?

Mithilfe des Gewinnvortrags kannst Du (ähnlich der Rückstellung) vorhersehbare Ausgaben im folgenden Jahr berücksichtigen und mögliche Verluste direkt ausgleichen. Vorausgesetzt ist natürlich, dass es sich um einen Gewinn- und nicht um einen Verlustvortrag handelt.

Was ist ein Verlustvortrag?

Wie der Gewinnvortrag ist auch der Verlustvortrag ein Bestandteil vom Jahresabschluss der vergangenen Geschäftsperiode und gleichzeitig Ausgangspunkt des neuen Geschäftsjahres: Wenn Du statt Gewinn Verlust erwirtschaftet hast, findet sich dieser als sogenannter “Verlustvortrag” als erster Posten in der Bilanz des neuen Geschäftsjahres wieder: Im Gegensatz zum Gewinnvertrag ist er eine Belastung in Deinen Büchern, die Du durch ausreichende Gewinne im laufenden Jahr wieder ausgleichen kannst.

Der Verlustvortrag wird auch als “Jahresfehlbetrag” bezeichnet: Kommt er in mehreren (aufeinanderfolgenden) Geschäftsjahren vor, ist das Unternehmen insolvenzgefährdet.

Was bedeutet Jahresüberschuss? 

Der Jahresüberschuss als Summe der Gewinne aus dem operativen Geschäft gilt auch als “Reingewinn”. Er ist der Ausgangspunkt für den Gewinnverwendungsbeschluss: Mit diesem Betrag werden alle Aufwendungen finanziert, d.h. Dividendenausschüttung, Kapitalrücklagen und sonstige Ausgaben.

Wie der Überschuss zu verwenden ist, bestimmt bei einer Aktiengesellschaft (AG) die Hauptversammlung der Aktionäre und bei einer GmbH die Gesellschafterversammlung. Eine Ausnahme davon gibt es nur, wenn dafür eine gesetzliche Vorgabe vorliegt oder die Gewinnverteilung durch eine Satzung geregelt ist. 

Was bestimmt der Gewinnverwendungsbeschluss?

Nachdem die Jahresbilanz für Dein Unternehmen erstellt wurde, können die Gewinne verteilt werden. Der Gewinnverwendungsbeschluss bestimmt, 

  • welche Dividende Deine Aktionäre als “Belohnung” für ihre investierten Aktiengelder erhalten
  • wie viele Gewinnanteile in Form von Investitionen oder Aufwendungen eingesetzt werden
  • wie viel als Rücklagen für spätere Ausgaben zurückgelegt werden soll.

Was übrig bleibt, kannst Du ins nächste Geschäftsjahr mitnehmen: Der Gewinnvortrag steht dann als erster Posten in der neuen Bilanz. 

Wichtig: Gewinn- bzw. Verlustvortrag sowie Entnahmen/Einstellungen für Rücklagen werden bei der Berechnung des Jahresüberschusses noch nicht berücksichtigt. Dies geschieht erst beim Bilanzgewinn.

Was bedeutet Bilanzgewinn?

Rechnet man Jahresüberschuss plus Gewinnvortrag (bzw. minus Verlustvortrag) minus Einstellung in Rücklagen (bzw. plus Entnahme aus Rücklagen), ergibt sich daraus der Bilanzgewinn (bzw. Verlust).

Die Dividendenausschüttung, weitere Rückstellungen und Aufwendungen werden hier noch nicht berücksichtigt: Dies geschieht erst bei der Ermittlung des Gewinnvortrags.

Wie wird der Gewinnvortrag ermittelt?

Am Ende eines Geschäftsjahres wird per Jahresabschluss der Jahresüberschuss ermittelt. Dieser stellt immer den Gewinn aus dem operativen Geschäft dar. Es gilt also nur das als Gewinnvortrag, was auch tatsächlich in das folgende Geschäftsjahr mitgenommen wird.

Die Berechnung des Gewinnvortrags erfolgt daher in zwei Schritten.

Gewinnvortrag berechnen

Der Bilanzgewinn ist demnach nicht die ausschlaggebende Zahl, um den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens zu betrachten: Selbst bei einem positiven Jahresergebnis kann ein finanzieller Verlust entstehen, wie nachfolgendes Beispiel zeigt.

Beispiel-Berechnung für den Gewinnvortrag

Die “Schweizer Schoki AG” hat im Jahr 2021 ein Jahresergebnis von 10 Mio. Euro erwirtschaftet. Bevor der Gewinnvortrag ermittelt werden kann, muss jedoch der Verlustvortrag über 500.000 Euro aus dem Jahr 2020 ausgeglichen werden; außerdem musst Du Rücklagen in Höhe von 1,5 Mio. bilden, um die Kosten für einen drohenden Rechtsstreit wegen einer Rezeptur abzudecken.

Es verbleibt also ein Bilanzgewinn von 8 Mio. Euro: Davon müssen laut Hauptversammlung der Aktionäre ganze 6 Millionen als Dividenden ausgeschüttet werden; außerdem benötigst Du 2,5 Mio. für die Anschaffung einer neuen Verpackungsmaschine sowie die nötige Modernisierung der Temperierungseinheit. 

Trotz 10 Mio. Jahresgewinn müssen also 500.000 Euro Verlustvortrag in die Bilanz 2022 übernommen werden. 

Gibt es Gewinnvortrag bei Einzelunternehmen?

Nein: Der Gewinnvortrag wird nur von Kapitalgesellschaften berechnet, da hier Anteilseigner:innen (Aktionäre, Gesellschafter) ihr Kapital zur Verfügung stellen. 

Als Inhaber:in eines Einzelunternehmens bringst Du allein das gesamte Eigenkapital auf und haftest mit Deinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen – im Gegenzug hast Du auch Anspruch auf den gesamten erwirtschafteten Gewinn. Allerdings musst Du auf den Gewinn Einkommensteuer zahlen – dies gilt übrigens auch für die Kommanditgesellschaft.

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