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Kalte-Hände-Regelung: Vorteile und Tipps, wenn Du auf Christkindlmarkt & Co. arbeitest

time-clockLesedauer: 6 Min. | Zuletzt aktualisiert: 12.5.2023
Christbaumverkäufer am Stand

Die kalte Jahreszeit kommt – und damit die Saison für Maronibrater:innen, Christbaumverkauf und Weihnachtsmärkte. Was Du wissen musst, wenn Du in diesen Bereichen arbeitest, und was Dir das Tagesgeschäft erleichtern kann, fassen wir in diesem Beitrag für Dich zusammen.

Kalte-Hände-Regelung: Voraussetzungen und Vorteile 

Normalerweise unterliegen Betriebe mit einem Jahresumsatz ab 15.000 Euro (davon mind. 7.500 Euro in bar) der Registrierkassenpflicht: Hier müssen grundsätzlich alle Bareingänge und Barausgänge täglich einzeln mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) dokumentiert werden. Doch alle, die ihre Umsätze im Freien erzielen, dürfen sich in diesem Bereich oft über Erleichterungen freuen – besser bekannt als “Kalte-Hände-Regelung".

Wann greift die Kalte-Hände-Regelung?

Die Kalte-Hände-Regelung greift, 

  • wenn der Netto-Umsatz pro Jahr (!) unter 30.000 Euro liegt
  • und der Umsatz von Haus zu Haus, auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten erzielt wird.

Hier wird die Registrierkassenpflicht ausgesetzt und für den vereinfachten Tagesabschluss (Tageslosung) genügt der Kassensturz. 

Beispiele für entsprechende Umsätze sind

  • Verkäufe von im Freien stehenden Verkaufstischen
  • Verkäufe aus offenen Verkaufsbuden 
  • Verkaufsbusse, falls der Verkauf und das Inkasso im Freien vor dem Bus stattfindet (Bus dient nur als Lagerraum, zum Aufenthalt nicht zumutbar).

Wer ist von der Kalte-Hände-Regelung ausgenommen?

Ausgenommen von der Kalte-Hände-Regelung sind alle Umsätze, die in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten erzielt werden. Dies beschreibt z.B.

  • Verkaufsbusse bzw. Räumlichkeiten, die von keiner Seite vollständig offen sind 
  • Verkaufsbusse bzw. Räumlichkeiten, bei denen nur ein Fenster zum Verkauf vorhanden ist

Wer sein (Fahr-)Geschäft also aus einer festen Bude mit oder ohne Fenster zum Ticket- oder Produktverkauf betreibt, fällt bei strenger Auslegung nicht unter die Kalte-Hände-Regelung: Hier gilt die Registrierkassenpflicht.

Allerdings gibt es für mobile Schaustellerei weitere Sonderregelungen.

Regelungen für Umsätze im Freien

Sonderregelungen für die mobile Schaustellerei

Für umherziehende Schausteller:innen, die nicht dauerhaft bzw. regelmäßig an einem bestimmten Ort tätig sind, gibt es eine andere Erleichterung: Für sie gilt zwar die Registrierkassenpflicht, doch sie müssen ihre Registrierkasse nicht immer mitnehmen. Stattdessen können sie den Barumsatz nach Rückkehr in den Betrieb nacherfassen – allerdings ohne unnötigen Aufschub:

Gleich hohe Einzelumsätze (z.B. Tickets für Karussells) können zusammengerechnet in einem Betrag nacherfasst werden, sofern die ausgestellten Belege vollständig und durchnummeriert erfasst werden (z.B. in Form von Rollenkarten)

Voraussetzung ist zudem, dass 

  • bei der Zahlung ein Papierbeleg ausgestellt wird
  • eine Kopie/Durchschrift dieses Belegs aufbewahrt wird

Warum sich eine Registrierkasse auch ohne Pflicht lohnt

Wenig Platz am Stand, lange Arbeitstage und Kunden, die nicht nur bar, sondern mit Karte zahlen wollen – diese drei Probleme kennen Maronibrater:innen, Fiakerfahrer:innen und alle anderen, die im Freien ihrem Geschäft nachgehen.

Eine platzsparende Registrierkasse wie der readyGo kann hier nicht nur Abhilfe schaffen, sondern erleichtert Deine Arbeit deutlich. Unsere mobile All-in-One-Registrierkasse bietet alle Funktionen, die Dir Dein Tagesgeschäft und die Nachbereitung vereinfachen:

  • Kasse, Scanner, Bondruck und Kartenterminal in einem: So praktisch wie ein Tablet, so handlich wie ein Handy
  • Akzeptiert bargeldlose Zahlungsarten ohne zusätzliches Kartenterminal: Mehr Umsatzmöglichkeiten durch Impulskäufe – weniger Diebstähle
  • Kein Papierkram am Abend dank automatisiertem Tagesabschluss: Vereinfachte Buchhaltung durch Schnittstelle zur Steuerberatung
  • Immer up-to-date: Natürlich gesetzeskonform und so, wie es das Finanzamt verlangt – inkl. Signaturpflicht

Alternativ kannst Du auch Dein Smartphone oder Tablet zur vollwertigen Kasse machen:

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Ob drinnen oder draußen: Zusätzlich haben wir allgemeine Tipps zusammengestellt, wie Du am besten Dein Weihnachtgeschäft vorbereiten kannst.

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Sabine Amler

Senior Content Manager

Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses Know-how verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich SEO und Marketing.

Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.

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