Rechtliches

Gesetzesänderungen 2022: Was ist wichtig für Unternehmen?

Lesedauer: 3 Min. | Zuletzt aktualisiert: 8.11.2023
Unternehmerin prüft Unterlagen

Alles neu macht der Jänner? Nun, nicht ganz. Doch auch für dieses Jahr sind bereits ein paar Veränderungen bei Gesetzen und Richtlinien geplant, die für Dich als Unternehmer:in wichtig sein können. Wir geben einen kleinen Überblick über das, was Dich 2022 erwartet.

Gewährleistung

Das neue Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (GRUG) gilt ab dem 01. Jänner 2022 zusätzlich zum bekannten Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG): Hier gibt es u.a. Neuerungen, die insbesondere Verbrauchergeschäfte mit Waren und digitalen Inhalten bzw. digitalen Dienstleistungen betreffen.

So wird etwa die Vermutungsfrist von sechs Monate auf ein Jahr verlängert. Bei digitalen Leistungen gilt außerdem eine Aktualisierungspflicht: Verkäufer:innen müssen Updates verpflichtend zur Verfügung stellen. Dies gilt übrigens auch für B2B-Geschäfte.

Bei der WKO findest Du weitere Informationen zur Gewährleistung beim Warenkauf sowie Gewährleistung für digitale Inhalte und Dienstleistungen.

Steueränderungen

Auch hier sind mehrere Gesetze für Unternehmer:innen relevant:

  • Die Besteuerung von Einkünften aus Kryptowährungen wird weitgehend an die Besteuerung von Kapitalvermögen angepasst: Ab dem 1. März 2022 wird für laufende Einkünfte aus Kryptowährungen sowie für Veräußerungsgewinne ein eigener Steuertatbestand geschaffen (anzuwenden auf alle Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden). Mehr Details findest Du hier.
  • Zum 1. Juli 2022 wird die 2. Tarifstufe der Lohn- und Einkommenssteuer von 35% auf 30% gesenkt. Ab dem 1. Juli 2023 wird auch die 3. Tarifstufe von 42% auf 40% gesenkt.
  • Die Körperschaftssteuer wird gesenkt: Die Körperschaftsteuer sinkt im Kalenderjahr 2023 von aktuell 25% auf zunächst 24% bis auf 23% ab dem Kalenderjahr 2024.
  • Ab dem Jahr 2022 gilt eine steuerfreie Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung über bis zu 3.000 Euro jährlich, wobei die Summe der jährlich gewährten steuerfreien Gewinnbeteiligung mit dem steuerlichen Vorjahresgewinn gedeckelt ist.
  • Der Familienbonus wird ab dem 1. Juli 2022 von 1.500 auf 2.000,16 Euro pro Kind und Jahr erhöht. 
  • Auch der Kindermehrbetrag wird von 250 auf 450 Euro jährlich pro Kind erhöht.
  • Zur Förderung der Eigentumsbildung soll es bei nachträglicher Übertragung einer Wohnung in das Wohnungseigentum aufgrund eines Anspruches gemäß § 15c WGG statt nach 20 Jahren nun schon nach 10 Jahren die Vorsteuerkorrektur wegfallen. Dies betrifft neu errichtete Wohngebäude, deren Wohnungen von Unternehmer:innen zunächst vermietet, dann aber nach dem 31. Dezember 2022 gegen einen angemessenen Preis an die Mieter übertragen werden.

Krankenversicherungsbeiträge

Die Krankenversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer:innen werden ab dem 1. Juli 2022 um bis zu 1,7% gesenkt. Auch für Selbständige ist eine ähnliche Absenkung vorgesehen.

Arbeitsplatzpauschale für Selbstständige

Selbstständige können ab 2022 eine pauschale Aufwendung für die betriebliche Nutzung ihres privaten Wohnraums steuerlich geltend machen. Die Voraussetzung dafür ist, dass es keinen anderen Raum außerhalb der Wohnung gibt, der für die betriebliche Tätigkeit zur Verfügung steht. Die Höhe der Pauschale ist davon abhängig, ob neben der selbstständigen Erwerbstätigkeit weitere Einkünfte erzielt werden, für die ein Raum außerhalb der Wohnung zur Verfügung steht (300 Euro) oder nicht (1.200 Euro).

Hier findest Du weitere Informationen zur Arbeitsplatzpauschale.

Pensionsanpassungen

Die erstmalige Pensionserhöhung wird ab 2022 davon abhängig gemacht, in welchem Monat man in Ruhestand getreten ist. Außerdem ersetzt der sogenannte Frühstarterbonus die abschlagsfreie vorzeitige Pensionsleistung. Mehr Informationen findest Du hier.

Investitionsförderung

Hier sind ebenfalls verschiedene Neuerungen relevant:

  • DerGewinnfreibetrag nach §10 EStG wird für die ersten EUR 30.000 der Bemessungsgrundlage von 13% auf 15% erhöht. Dies gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen. 
  • Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern wird ab dem 01. Jänner 2022 auf 1.000 Euro erhöht (Aufhebung der GWG-Grenze).
  • Ausgaben für die thermische Sanierung von Gebäuden sowie für den Austausch von Heizungssystemen, die den Wechsel von fossilen Brennstoffen zu klimafreundlichen Systemen (z.B. Solarnutzung oder Fernwärme) möglich machen, können unter den in §18 Abs. 1 Z 10 EStG zu regelnden Voraussetzungen ab dem Jahr 2022 als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Ökosoziale Steuerreform

Hier kommen ab dem zweiten Quartal 2022 stufenweise mehrere Gesetze zur Anwendung. 

  • Schaffung eines nationalen Emmissionszertifikatehandelssystem („CO2-Bepreisung“) ab dem 01. Juli 2022 – sprich, es muss pro Tonne Kohlenstoffdioxid-Ausstoß ein Zertifikat erworben werden. Entlastungsmaßnahmen sind z.B. für die Bereiche Land- und Forstwirtschaft sowie besondere Härtefälle (Unternehmen mit hoher Energieintensität) vorgesehen.
  • Steuerliche Begünstigungen für Eigenstromerzeugung gibt es ab dem 01. Juli 2022.

Hier findest Du weitere Informationen zum ökosozialen Steuerreformgesetz.

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Sabine Amler

Senior Content Manager

Als gelernte Buchhändlerin kennt Sabine beide Seiten der Ladentheke. Dieses Know-how verbindet sie mit langjähriger Erfahrung im Bereich SEO und Marketing.

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