Was ist ein Buchungssatz? Der Buchungssatz zeigt, welche Konten bei der Buchung eines Geschäftsvorfalls betroffen sind und auf welcher Seite des jeweiligen Kontos die Buchung erfolgt. Er dient als prägnante Anleitung für die Buchhaltung und folgt der allgemeinen Form: „SOLL an HABEN, Betrag“. Damit beantwortet er die Frage: Auf welchen Konten und auf welcher Seite des Kontos wird gebucht?
Ein Buchungssatz umfasst immer mindestens zwei Konten. Die Buchung erfolgt auf sogenannten T-Konten, die ihren Namen aufgrund ihrer optischen Form erhalten.
Es gibt einfache und zusammengesetzte Buchungssätze. Der Unterschied besteht darin, dass bei einem einfachen Buchungssatz genau zwei Konten betroffen sind, während ein zusammengesetzter Buchungssatz mindestens drei Konten umfasst.
Für beide Arten gilt:
Summe der Sollbuchung(en) = Summe der Habenbuchung(en).
Wichtig ist, dass bei Aktivkonten alle Zugänge im Soll und alle Abgänge im Haben gebucht werden. Bei Passivkonten hingegen werden Zugänge im Haben und Abgänge im Soll gebucht. Welche Konten zu den Aktiv- und Passivkonten gehören, kannst Du im Beitrag zur Bilanz nachlesen.
Die Form eines einfachen Buchungssatzes lautet „SOLL an HABEN, Betrag“ – zum Beispiel „Kassen(konto) an Waren(konto), 400 Euro“.
Zuerst wird das Konto genannt, auf dem im Soll (also links) gebucht wird. Danach folgt das Konto, auf dem im Haben (also rechts) gebucht wird. Abschließend wird der Betrag angegeben.
Wenn bei einem Geschäftsvorfall mehr als zwei Konten betroffen sind, wird ein zusammengesetzter Buchungssatz benötigt. Der Aufbau orientiert sich jedoch an der Form des einfachen Buchungssatzes.
Um einen Buchungssatz zu erstellen, müssen zunächst die Konten bekannt sein, die bei dem jeweiligen Geschäftsvorfall betroffen sind. Zudem muss klar sein, ob sich diese Konten durch Zugang oder Abgang im Soll oder Haben verändern – und das hängt von der Art des Kontos ab:
1) Bestandskonten
Dazu gehören alle Konten der Bilanz, die in Aktiv- und Passivkonten unterteilt werden:
Aktivkonten umfassen z.B. Anlagevermögen (wie PKW, Büroausstattung), Kasse und Bankguthaben, aber auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zugänge werden im Soll und Abgänge im Haben gebucht.
Passivkonten umfassen z.B. Eigenkapital, Darlehen oder Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten. Zugänge werden im Haben und Abgänge im Soll gebucht.
2) Erfolgskonten
Erfolgskonten erfassen die Bewegungen, die das Betriebsergebnis (Gewinn oder Verlust) eines Unternehmens bestimmen. Dabei wird zwischen Erträgen und Aufwendungen unterschieden:
Erträge sind z.B. Umsatzerlöse und Zinserträge. Sie erhöhen das Betriebsergebnis und somit auch das Eigenkapital. Zugänge werden im Haben und Minderungen (wie z.B. Gutschriften) im Soll gebucht.
Aufwendungen sind z.B. Telefonkosten, Löhne und Gehälter sowie laufende Fahrzeugkosten. Sie verringern das Betriebsergebnis und somit auch das Eigenkapital. Daher werden alle Aufwendungen im Soll gebucht, während im Haben Boni, Skonti und Rabatte erscheinen.
Buchungssätze werden stets nach folgendem Muster erstellt:
Beispiele für häufige Buchungssätze
Hier sind einige Beispiele für Buchungssätze, die Dir im täglichen Geschäft am häufigsten begegnen werden:
“Abschreibung” an Anlagevermögenskonto (z.B. “Fuhrpark”) |
|
|
“Forderungen” an “Umsatzerlöse” und “Umsatzsteuer” |
|
“Waren” und “Vorsteuer” an “Verbindlichkeiten” |
|
Umkehrung der Ausgangsbuchung: “Umsatzerlöse” und “Umsatzsteuer” an “Forderungen” |
|
Anlagevermögenskonto (z.B. “Fuhrpark”) und “Vorsteuer” an “Bank” und “Verbindlichkeiten” |
|
“Aufwendungen für Altersversorgung” an “Rückstellungen für Pensionen” |
|
“Verbindlichkeiten” an “Bank” und “Erhaltene Skonti” und “Vorsteuer” |
“Kasse” an “Umsatzerlöse” und “Umsatzsteuer” |
|
Aktivkonto (z.B. “Waren”) und “Vorsteuer” an “Bank” und “Verbindlichkeiten” |
Die Logik und der Aufbau von Buchungssätzen sind grundsätzlich immer gleich. Die beiden Bereiche der Buchhaltung unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der betroffenen Konten:
Haftungsausschluss: Unsere Beiträge stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dar. Es handelt sich dabei um keine Rechts- oder Steuerberatung und erhebt keinesfalls den Anspruch, eine solche darzustellen oder zu ersetzen.