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Was kostet die TSE?

Was zeichnet die TSE auf?

Wie integriere ich die TSE in meine Kasse?

Wie melde ich meine TSE beim Finanzamt an?

Wie wird die TSE auf dem Beleg ausgewiesen?

Wie ist die TSE aufgebaut?

Brauche ich eine spezielle TSE-Hardware?

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2303 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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Kassensysteme von ready2order

TSE Kasse: Immer 100% finanzamtkonform

Seit 2023 müssen alle elektronischen Kassen mit einem zertifizierten Sicherheitsmodul (TSE) ausgestattet sein. Dazu kommt nun die Registrierkassenpflicht 2028 für alle Betriebe mit einem Jahresumsatz ab 100.000 €. Mit ready2order bist Du hier auf der sicheren Seite:

    • Automatisch 100% finanzamtkomform
    • Immer aktuell ohne Hardwarekomponente
    • Grundlage zur Kassenmeldepflicht erfüllt
    Zur TSE beraten lassen
    Thomas Wozelka

    Wer braucht eine TSE-Kasse?

    Spätestens ab 2028 muss jeder Betrieb ein elektronisches Kassensystem mit TSE verwenden:

    • Seit dem 1. Januar 2023 benötigen alle elektronischen Registrierkassen eine zertifizierte TSE.
    • Ab 2028 gilt die Registrierkassenpflicht für alle Betriebe mit einem Jahresumsatz ab 100.000 €, was einem Tagesumsatz von ca. 333 € entspricht. 
    • Die offene Ladenkasse oder elektronische Registrierkasse ohne TSE sind nicht länger zulässig.
    DATEV Direktexport

    TSE: Was brauche ich?

    Welche Art einer TSE Du brauchst, hängt von Deinem Kassensystem ab:

    • Eine moderne Cloudkasse von von ready2order arbeitet mit einer Cloud-TSE, also einer Softwarekomponente, die Du einfach zu Deinem Kassensystem-Abo dazubuchst. Hier findet die Einrichtung einfach digital statt und Updates bekommst Du automatisch. 
    • Beim Plug & Play-System wird die TSE als physische Hardwarekomponente (z.B. SD, Micro-SD oder USB-Stick oder Dongle) in die Kasse eingebaut. Diese Komponente muss alle paar Jahre ausgetauscht werden und Updates können nur von einem Techniker vor Ort vorgenommen werden.

    Was kostet die TSE bei ready2order?

    Für Handel, Dienstleistung und Gastro ohne Tischbetrieb genügt unser Kassensystem-Abo plus TSE.

    TSE für Kassensysteme

    TSE-Paket

    15,90 € monatlich
    190,80 € pro Jahr bei jährlicher Vorauszahlung
    • Einfache Einrichtung

    • Ohne Installationskosten

    • Für unbegrenzte Geräteanzahl 

    • Mit unbegrenztem Speicher

    • Immer rechtssicher durch Updates

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    Kassensystem-Abo

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    35,90 € monatlich
    430,80 € pro Jahr bei jährlicher Vorauszahlung
    • Alle Grundfunktionen 

    • Schnelle Einrichtung

    • Kostenloser Support

    • Für iOS, Android, Windows & macOS

    • 100% finanzamtkonform

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    Gastro-Paket

    Gastro-Paket

    23,90 € monatlich
    286,80 € pro Jahr bei jährlicher Vorauszahlung
    • Tischplan und -management

    • Funkbonierung an Küche/Bar

    • Beilagen, Menü-Gänge und mehr

    • Getrennte Rechnung

    • Happy Hour und Take Away

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    Alle Preise exkl. MwSt.

    Welche Vorteile hat die TSE für Unternehmen? 

    Viele Unternehmer befürchten, dass die Umstellung auf ein elektronisches Kassensystem mit TSE vor allem Kosten verursacht. Doch abgesehen davon, dass Du rechtlich gesehen seit dem 1. Januar 2023 gar nicht mehr ohne TSE und ab dem 1. Januar 2028 auch nicht mehr ohne elektronisches Kassensystem kassieren darfst, hat eine TSE-Kasse auf Unternehmerseite auch echte Vorteile:

    • Deine Kasse ist manipulationssicher: Dank gesicherter Umsatzdaten bist Du sicher vor Umsatzschätzungen des Finanzamts und den daraus entstehenden Nachzahlungen. Außerdem kann kein Dritter Deine Kassendaten “frisieren” oder Geld in die eigene Tasche abzweigen. Du bist also doppelt geschützt und kannst auch (neuen) Angestellten vertrauen, was die Kassenaufzeichnungen angeht.
    • Aus der Manipulationssicherheit entsteht Rechtssicherheit für Dich: Mit einer TSE musst Du die Richtigkeit Deiner Kassen-Aufzeichnungen nicht mehr beweisen. Denn mit einer TSE sind sämtliche Daten in Deinem elektronischen Kassensystem (z.B. Bestellungen, Rechnungen/Bons, Privatentnahmen) unveränderbar. Und das weiß auch das Finanzamt.
    • Einfach bereit: Deine Daten werden automatisch nach dem erforderlichen einheitlichen Datenstandard der „Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“ (DSFinV-K) – sprich standardisiert les- und interpretierbar – bereitgestellt. Du bist also für jede Kassenprüfung bestens gerüstet.

    Wie die Registrierkassenpflicht genau aussehen soll, ist noch nicht definiert. Sicher ist jedoch: Mit ready2order bist Du bereit, wenn die Registrierkassenpflicht 2028 kommt. Ohne weiteren Aufwand, mit automatischen Updates ohne Techniker, einfach mit unserem TSE-Paket.

    TSE für Kassensysteme

    Was ist eine TSE?

    Die TSE ist die Technische Sicherheitseinrichtung, um die Manipulation von Kassensystemen zu verhindern:

    • Zeichnet jeden Geschäftsvorfall auf, der den Wert eines Unternehmens ändert
    • Dazu gehören z.B. alle Bestellungen, Rechnungen, Privatentnahmen und Einträge ins Kassenbuch
    • Gehört wie Belegausgabepflicht und Kassenmeldepflicht zu den Anforderungen der KassenSichV

    Um die TSE in Deiner Kasse zu implementieren, kannst Du bei einer cloudbasierten Kasse wie von ready2order ein entsprechendes Update Deines Kassensystem-Abos dazukaufen. Bei einem Plug&Play-System kaufst Dueine entsprechende Hardware-Komponente dazu.

    Schneller bei Kasse! Mit der TSE von ready2order.

    Wir setzen auf die digitale TSE, damit Du immer 100% finanzamtkonform arbeitest. Lass Dich jetzt beraten.

    Zur TSE beraten lassen

    FAQ zur Technischen Sicherheitseinrichtung

    Nachfolgend findest Du alle Antworten auf häufige Fragen rund um die TSE.

    Was kostet die TSE?
    Was zeichnet die TSE auf?
    Übermittelt die TSE die Kassendaten automatisch an das Finanzamt?
    Wie integriere ich die TSE in meine Kasse?
    Wie melde ich meine TSE beim Finanzamt an?
    Wie wird die TSE auf dem Beleg ausgewiesen?
    Wie ist die TSE aufgebaut?
    Brauche ich eine spezielle TSE-Hardware?
    Was ist der Unterschied zwischen Hardware-TSE und Cloud-TSE? 
    Kann ich weiter kassieren, wenn das Internet kurzzeitig ausfällt?
    Was passiert, wenn ich keine TSE in mein elektronisches Kassensystem integriere?
    Kann ich meine offene Ladenkasse nach Einführung der Registrierkassenpflicht 2028 weiter verwenden?

    Bei ready2order kostet das TSE-Jahresabo aktuell 190,80 €* pro Jahr. Eine Aktivierungsgebühr oder Kosten für neue Hardware fallen bei unserer cloudbasierten Lösung nicht an.

    Für die Anschaffung einer Hardware-TSE in USB- oder SD-Form kostet bei der Anschaffung zwischen 150 und 240 €. Wichtig: Diesen Betrag musst Du nach Ablauf des Verfalldatums nach 3 bis 7 Jahren erneut aufwenden. Dazu kommen laufende Kosten für die Wartung oder Einsendung Deiner Kasse beim Hersteller inklusive Reset auf Werkseinstellung und erneute Einrichtung.

    Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zeichnet alle digitalen Aufzeichnungen aus Umsätzen mit Bargeld, Gutscheinen, Debit- oder Kreditkarte mit einer fortlaufenden Signatur auf. Dies wird auch auf dem Kassenbon per QR-Code oder Textinformation abgebildet.

    Damit ist die TSE ein Sicherheitsmodul, das nachträgliche Manipulationen wie Löschungen oder Änderungen von Kassendaten verhindert. Außerdem sorgt die TSE für die lückenlose und fehlerfreie Datenübertragung der Daten nach DSFinV-K an das Finanzamt.

    Seit dem 1. Januar 2020 imüssen alle elektronische Kassensysteme mit diesem Sicherheitsmodul ausgestattet sein.

    Übermittelt die TSE die Kassendaten automatisch an das Finanzamt?

    Nein, die TSE überträgt Deine Transaktionsdaten nicht automatisch ans Finanzamt.

    Es geht vielmehr darum, alle Kassenvorgänge lückenlos und unveränderbar aufzuzeichnen. Außerdem lassen sich die von der Sicherheitseinrichtung erzeugten Daten von den Finanzbehörden bei einer Nachprüfung durch die fortlaufende Signatur leicht kontrollieren. Das Gute daran: Wenn Du eine TSE integriert hast, gilt Deine Kassenführung grundsätzlich als richtig. Statt Dir wie gehabt die Beweispflicht für korrekte Buchführung aufzuerlegen, müsste Dir das Finanzamt mögliche Verstöße bei Verdacht vielmehr aktiv nachweisen.

    Die Integration des TSE-Moduls übernimmt der Hersteller bzw. Kassenanbieter: Er stellt sicher, dass ein zertifiziertes Sicherheitsmodul bereitgestellt wird, das entweder über eine hardwarebasierte oder eine cloudbasierte Lösung in das Kassensystem des Kassennutzers integriert wird. 

    Bei einer hardwarebasierten Lösung werden neue Komponenten zur Datenspeicherung (z. B. SD-Karten oder USB-Sticks) in das Kassensystem eingebunden. 

    Wir von ready2order integrieren eine cloudbasierte TSE-Lösung. Bei uns geht also alles digital: Nach dem Kauf und der Aktivierung des TSE-Jahresabos erfolgt das entsprechende Update Deiner Kassensoftware und alles läuft!

    Nach dem Kauf Deines TSE-Jahresabo erhältst Du von ready2order eine E-Mail mit allen Schritten zur erfolgreichen Aktivierung Deiner TSE-Signierung. Alle notwendigen Einstellungen kannst Du dabei ganz einfach auf der Verwaltungsoberfläche Deines Kassensystems vornehmen. 

    Mit ready2order entstehen also keine Kosten für die Anschaffung neuer Hardware; auch zusätzlicher Speicherplatz auf Deinem Endgerät ist nicht erforderlich. 

    Beim Mitteilungsverfahren gelten verschiedene Fristen und Formalien. Besonders wichtig: Vor der Meldung musst Du Deine aktuelle landesspezifische Steuernummer in eine bundeseinheitliche Steuernummer umwandeln. 

    Folgende Regelungen und Fristen gelten:

    • Zum 1. Januar 2025 steht das Verfahren zur Meldung der elektronischen Kassensysteme zur Verfügung: Vorher kannst Du Deine Kasse noch nicht melden.
    • Alle vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Kassensysteme müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
    • Alle ab dem 1. Juli 2025 angeschafften Systeme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden.

    Die Art der Meldung ist davon abhängig, ob Du ein oder mehrere elektronische Aufzeichnungssysteme nutzt. 

    • Nutzt Du nur ein elektronisches Aufzeichnungssystem, kannst Du die Meldung direkt und bequem in der ready2order Verwaltungsoberfläche durchführen: In diesem Hilfe-Artikel erfährst Du mehr darüber, wie die automatische Meldung über unsere Verwaltungsoberfläche funktioniert.
    • Nutzt Du mehrere elektronische Aufzeichnungssysteme, musst Du diese dem Finanzamt manuell und online über das ELSTER-Portal melden. In diesem Hilfe-Artikel erfährst Du, wie die manuelle Meldung funktioniert und was Du dabei beachten musst. 

    Wichtig: Hier geht es nicht darum, ob Du ein oder mehrere Geräte nutzt, sondern wie viele Anbieter Du verwendest. Ein readyMax mit SumUp Solo Kartenterminal gilt etwa als ein System (ready2order), denn es geht nur um das TSE-zertifizierte Aufzeichnungssystem. Nur, wenn Du Kassengeräte von ready2order und anderen Kassenanbietern (z.B. Tillhub oder orderbird) parallel verwendest, greift die Regelung für mehrere Systeme.

    Für die TSE-Meldung benötigst Du außerdem eine 13-stellige bundeseinheitliche Steuernummer. Dafür musst Du Deine aktuelle, landesspezifische Steuernummer, die Du vom Finanzamt erhalten hast, umwandeln.

    Die automatische Umwandlung ist die dabei schnellste und sicherste Methode, um Deine landesspezifische in die bundeseinheitliche Steuernummer umzuwandeln. Klicke dafür einfach auf die Website des BMF zum automatisierten Steuernummer-Umrechner. In unserem Hilfe-Artikel erfährst Du außerdem im Detail, wie Du Deine aktuelle 10- oder 11-stellige Steuernummer (nicht Steuer-ID!) automatisiert oder manuell mithilfe einer Hilfstabelle umwandeln kannst. 

    Wenn Du Deine TSE-zertifizierten Aufzeichnungssysteme ordnungsgemäß gemeldet hast, gibt es zwei weitere Fälle, in denen Du die Finanzbehörde erneut informieren musst:

    • bei Änderung der Unternehmensdaten
    • bei Abmeldung eines elektronischen Aufzeichnungssystems

    Auf jedem mit TSE erstellten Beleg (d.h. Kassenbon, Rechnung) werden folgende Daten festgehalten: 

    • Kassennummer
    • TSE-Nummer
    • Startzeitpunkt der Transaktion
    • Endzeitpunkt der Transaktion
    • Prüfwert 
    • Signaturzähler
    • Optional: QR-Code

    Mithilfe des Signaturzählers lassen sich später Lücken in der Transaktionskette erkennen, falls ein Beleg entfernt werden sollte: So sind alle Transaktionen optimal nachvollziehbar. 

    Sämtliche TSE-Daten können anstatt als Klartext auch in einen QR-Code gefasst werden. Das führt zu kürzeren Bons und beschleunigt die formale Belegprüfung durch das Finanzamt im Falle einer Kassennachschau.

    Die Technische Sicherheitseinrichtung ist ein komplexes Zusammenspiel von drei Modulen. Dazu gehören das Speichermedium, das Sicherheitsmodul und eine einheitliche digitale Schnittstelle, die ihrerseits aus zwei Bereichen besteht. Sie sind für die Aufbereitung und Speicherung der Daten bei jeder Kassentransaktion zuständig.

    Und so funktioniert es genau:

    1) Speichermedium 

    Das Speichermedium archiviert alle aufgezeichneten Anwendungsdaten und die zugehörigen Protokolldaten. Bei TSE-Lösungen mit physischem Speicher kommen dafür zertifizierte USB-Sticks oder SD-Karten zum Einsatz – bei einer Cloud-Lösung wie von ready2order werden die Daten sicher und jederzeit griffbereit auf einem externen Speicher abgelegt. Hier ist also keine zusätzliche Hardware zur Speicherung nötig.

    2) Sicherheitsmodul

    Dieses Modul sorgt für die technische Absicherung bzw. Signierung der gespeicherten Daten. Die sichere Aufnahme der aufzuzeichnenden Vorgänge ist gewährleistet, indem zusätzlich zu den Anwendungsdaten jedes Vorgangs auch zugehörige Protokolldaten generiert werden. 

    3) Einheitliche digitale Schnittstelle (EDS) 

    Die EDS ermöglicht die Integration der TSE und ist dafür zuständig, dass die Daten abschließend ordnungsgemäß an das Finanzamt übertragen werden können. Folgende Komponenten sorgen dabei dafür, dass alle Grundaufzeichnungen sowohl unveränderbar als auch unlöschbar sind: 

    3.1. Die Exportschnittstelle besteht aus einer einheitlichen Datensatzbeschreibung für den standardisierten Export der gespeicherten, abgesicherten Grundaufzeichnungen aus der TSE (DSFinV-K) wie sie etwa für Prüfungszwecke und/oder die Aufbewahrung außerhalb der TSE nötig ist.

    3.2. Die Einbindungsschnittstelle dient zur Integration der TSE in das elektronische Aufzeichnungssystem und gewährleistet die Kommunikation zwischen TSE und Registrierkasse.

    Nein, wenn Du die Kassensoftware von ready2order verwendest, brauchst Du keinen zusätzlichen USB-Stick o.ä.: Wir setzen auf eine cloudbasierte Lösung, bei der die TSE automatisch in Dein Kassensystem eingebunden wird. 

    Für Dich als Unternehmer entstehen auf diese Weise weder Mehraufwand noch Kosten: Nach Kauf und Aktivierung der TSE kannst Du ready2order auf Deinem gewohnten Gerät wie üblich verwenden.

    Was ist der Unterschied zwischen Hardware-TSE und Cloud-TSE? 

    Der Unterschied zwischen einer physischen Hardware-TSE und einer digitalen Cloud-TSE wie von ready2order besteht im Aufwand und in den Kosten bei Installation und Wartung. 

    • Wer mit einem internetfähigen oder mobilen Kassensystem arbeitet, kann die TSE per Cloud ganz einfach integrieren: ready2order etwa bietet die Fiskalisierung als Zusatzpaket beim Softwarekauf an, die Aktivierung erfolgt per Klick und Updates erfolgen ebenfalls automatisch und digital ohne Wartungsaufwand oder -kosten. Bei Internetausfall springt ein Notfallbetrieb ein, der automatisch im TSE-Protokoll und auf den Bons dokumentiert wird. Du arbeitest also auch bei einem kurzfristigen Ausfall finanzamtkonform.
    • Die sogenannte “Plug & Play”-Hardware wird z.B. als SD, Micro-SD oder USB-Stick oder als kleiner Dongle in die Kasse eingebaut. Bei integrierter Hardware ist die TSE in einen lokalen Server oder Drucker integriert und wird über Funk oder lokales Netzwerk (WLAN, LAN) Daten von der Kasse empfangen. Das hat den Nachteil, dass Du hier oft einen Techniker für die Einrichtung brauchst und auch Updates manuell aufgespielt werden müssen.

    Kann ich weiter kassieren, wenn das Internet kurzzeitig ausfällt?

    Ja, Du kannst auch bei kurzfristigem Ausfall weiter kassieren. Mit einem TSE-Kassensystem von ready2order hast Du bei Internetausfall nichts zu befürchten. Die TSE läuft auch im integrierten Notfallbetrieb vorschriftsmäßig:

    • Boniervorgänge und Abrechnungen können fortgesetzt werden.
    • Ausfallzeit und Ausfallgrund werden nachvollziehbar protokolliert.
    • Im Offline-Modus erstellte Belege enthalten einen entsprechenden Vermerk.
    • Jede Störung wird schnellstmöglich beseitigt.

    Wichtig: Längerfristige Störungen bzw. dauerhafter Offline-Betrieb des ready2order Kassensystems sind trotzdem zu vermeiden. Kommt dies öfter vor, könnte bei einer finanzamtlichen Überprüfung unangenehme Fragen auftauchen.m

    Was passiert, wenn ich keine TSE in mein elektronisches Kassensystem integriere?

    Wir von ready2order verkaufen kein Kassensystem ohne TSE, denn wir unterstützen Dich dabei, 100% finanzamtkonform zu arbeiten.

    Außerdem drohen empfindliche Strafen von bis zu 25.000 €, wenn Unternehmen gegen die gesetzlichen TSE-Vorgaben für elektronische Registrierkassenverstoßen.

    Ausnahmen gibt es hier leider keine: Die geltende Rechtslage ist diesbezüglich eindeutig und die Finanzverwaltungen haben nun damit begonnen, diese Gesetze gegen bisher säumige Kassenanwender durchzusetzen. 

    Dem Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V. (DFKA) liegen hier bereits erste Fälle vor: Den Beschuldigten wird eine Steuerordnungswidrigkeit nach §§ 377, 379 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. 146 a Abs. 1 Satz 1 – 3 AO zur Last gelegt, für die ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 25.000 € erhoben werden kann.

    Außerdem kann es sein, dass das Finanzamt die Steuerzahlungen schätzt, wenn die TSE verweigert wurde. Wird dabei ein höherer Gewinn angesetzt als tatsächlich erwirtschaftet wurde, werden ungleich höhere Steuern fällig als mit einer ordnungsgemäß geführten Kasse.

    Kann ich meine offene Ladenkasse nach Einführung der Registrierkassenpflicht 2028 weiter verwenden?

    Ab 2028 kommt die Registrierkassenpflicht auch für Deutschland: 

    • Laut Koalitionsvertrag des CDU/CSU und SPD betrifft die Registrierkassenpflicht alle Betriebe mit einem Jahresumsatz ab 100.000 €. 
    • Das sind umgerechnet grad einmal 333 € pro Tag, so dass im Prinzip alle Unternehmen betroffen sind. 
    • Eine Ausnahme von der Pflicht gibt es lediglich bei Barumsätzen unter 12.000€ im Jahr.

    Sonderregelungen per Verordnung sind ebenfalls im Entwurf vorgesehen, aber noch nicht abschließend beschlossen. Sie sollen für folgenden Fälle gelten:

    • Mobile und temporäre Verkaufseinrichtungen (z. B. Marktstände, Foodtrucks, Schausteller oder Weihnachtsmärkte), bei denen die Einnahmen nach aktuellem Diskussionsstand täglich nachträglich in einem elektronischen System erfasst werden können.
    • Vertrauenskassen (unbemannte Verkaufsstellen)
    • Taxameter und Wegstreckenzähler (unterliegen teils ab 2029 gesonderten digitalen TSE-Regeln).

    Wie die Registrierkassenpflicht genau aussehen soll, ist aber noch nicht definiert. Unklar ist z.B. bisher noch, ob die Umsatzangabe Bargeld und bargeldlose Zahlungen gleichermaßen umfassen soll.

    Sicher ist jedoch: Wer jetzt schon auf ein elektronisches Kassensystem wie das von ready2order umsteigt, ist bestens vorbereitet, wenn die gesetzliche Vorgabe kommt.

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