
Seit 2023 müssen alle elektronischen Kassen mit einem zertifizierten Sicherheitsmodul (TSE) ausgestattet sein. Dazu kommt nun die Registrierkassenpflicht 2028 für alle Betriebe mit einem Jahresumsatz ab 100.000 €. Mit ready2order bist Du hier auf der sicheren Seite:
Spätestens ab 2028 muss jeder Betrieb ein elektronisches Kassensystem mit TSE verwenden:
Welche Art einer TSE Du brauchst, hängt von Deinem Kassensystem ab:
Einfache Einrichtung
Ohne Installationskosten
Für unbegrenzte Geräteanzahl
Mit unbegrenztem Speicher
Immer rechtssicher durch Updates
Alle Grundfunktionen
Schnelle Einrichtung
Kostenloser Support
Für iOS, Android, Windows & macOS
100% finanzamtkonform
Tischplan und -management
Funkbonierung an Küche/Bar
Beilagen, Menü-Gänge und mehr
Getrennte Rechnung
Happy Hour und Take Away
Alle Preise exkl. MwSt.
Viele Unternehmer befürchten, dass die Umstellung auf ein elektronisches Kassensystem mit TSE vor allem Kosten verursacht. Doch abgesehen davon, dass Du rechtlich gesehen seit dem 1. Januar 2023 gar nicht mehr ohne TSE und ab dem 1. Januar 2028 auch nicht mehr ohne elektronisches Kassensystem kassieren darfst, hat eine TSE-Kasse auf Unternehmerseite auch echte Vorteile:
Wie die Registrierkassenpflicht genau aussehen soll, ist noch nicht definiert. Sicher ist jedoch: Mit ready2order bist Du bereit, wenn die Registrierkassenpflicht 2028 kommt. Ohne weiteren Aufwand, mit automatischen Updates ohne Techniker, einfach mit unserem TSE-Paket.
Die TSE ist die Technische Sicherheitseinrichtung, um die Manipulation von Kassensystemen zu verhindern:
Um die TSE in Deiner Kasse zu implementieren, kannst Du bei einer cloudbasierten Kasse wie von ready2order ein entsprechendes Update Deines Kassensystem-Abos dazukaufen. Bei einem Plug&Play-System kaufst Dueine entsprechende Hardware-Komponente dazu.
Bei ready2order kostet das TSE-Jahresabo aktuell 190,80 €* pro Jahr. Eine Aktivierungsgebühr oder Kosten für neue Hardware fallen bei unserer cloudbasierten Lösung nicht an.
Für die Anschaffung einer Hardware-TSE in USB- oder SD-Form kostet bei der Anschaffung zwischen 150 und 240 €. Wichtig: Diesen Betrag musst Du nach Ablauf des Verfalldatums nach 3 bis 7 Jahren erneut aufwenden. Dazu kommen laufende Kosten für die Wartung oder Einsendung Deiner Kasse beim Hersteller inklusive Reset auf Werkseinstellung und erneute Einrichtung.
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zeichnet alle digitalen Aufzeichnungen aus Umsätzen mit Bargeld, Gutscheinen, Debit- oder Kreditkarte mit einer fortlaufenden Signatur auf. Dies wird auch auf dem Kassenbon per QR-Code oder Textinformation abgebildet.
Damit ist die TSE ein Sicherheitsmodul, das nachträgliche Manipulationen wie Löschungen oder Änderungen von Kassendaten verhindert. Außerdem sorgt die TSE für die lückenlose und fehlerfreie Datenübertragung der Daten nach DSFinV-K an das Finanzamt.
Seit dem 1. Januar 2020 imüssen alle elektronische Kassensysteme mit diesem Sicherheitsmodul ausgestattet sein.
Nein, die TSE überträgt Deine Transaktionsdaten nicht automatisch ans Finanzamt.
Es geht vielmehr darum, alle Kassenvorgänge lückenlos und unveränderbar aufzuzeichnen. Außerdem lassen sich die von der Sicherheitseinrichtung erzeugten Daten von den Finanzbehörden bei einer Nachprüfung durch die fortlaufende Signatur leicht kontrollieren. Das Gute daran: Wenn Du eine TSE integriert hast, gilt Deine Kassenführung grundsätzlich als richtig. Statt Dir wie gehabt die Beweispflicht für korrekte Buchführung aufzuerlegen, müsste Dir das Finanzamt mögliche Verstöße bei Verdacht vielmehr aktiv nachweisen.
Die Integration des TSE-Moduls übernimmt der Hersteller bzw. Kassenanbieter: Er stellt sicher, dass ein zertifiziertes Sicherheitsmodul bereitgestellt wird, das entweder über eine hardwarebasierte oder eine cloudbasierte Lösung in das Kassensystem des Kassennutzers integriert wird.
Bei einer hardwarebasierten Lösung werden neue Komponenten zur Datenspeicherung (z. B. SD-Karten oder USB-Sticks) in das Kassensystem eingebunden.
Wir von ready2order integrieren eine cloudbasierte TSE-Lösung. Bei uns geht also alles digital: Nach dem Kauf und der Aktivierung des TSE-Jahresabos erfolgt das entsprechende Update Deiner Kassensoftware und alles läuft!
Nach dem Kauf Deines TSE-Jahresabo erhältst Du von ready2order eine E-Mail mit allen Schritten zur erfolgreichen Aktivierung Deiner TSE-Signierung. Alle notwendigen Einstellungen kannst Du dabei ganz einfach auf der Verwaltungsoberfläche Deines Kassensystems vornehmen.
Mit ready2order entstehen also keine Kosten für die Anschaffung neuer Hardware; auch zusätzlicher Speicherplatz auf Deinem Endgerät ist nicht erforderlich.
Beim Mitteilungsverfahren gelten verschiedene Fristen und Formalien. Besonders wichtig: Vor der Meldung musst Du Deine aktuelle landesspezifische Steuernummer in eine bundeseinheitliche Steuernummer umwandeln.
Folgende Regelungen und Fristen gelten:
Die Art der Meldung ist davon abhängig, ob Du ein oder mehrere elektronische Aufzeichnungssysteme nutzt.
Wichtig: Hier geht es nicht darum, ob Du ein oder mehrere Geräte nutzt, sondern wie viele Anbieter Du verwendest. Ein readyMax mit SumUp Solo Kartenterminal gilt etwa als ein System (ready2order), denn es geht nur um das TSE-zertifizierte Aufzeichnungssystem. Nur, wenn Du Kassengeräte von ready2order und anderen Kassenanbietern (z.B. Tillhub oder orderbird) parallel verwendest, greift die Regelung für mehrere Systeme.
Für die TSE-Meldung benötigst Du außerdem eine 13-stellige bundeseinheitliche Steuernummer. Dafür musst Du Deine aktuelle, landesspezifische Steuernummer, die Du vom Finanzamt erhalten hast, umwandeln.
Wenn Du Deine TSE-zertifizierten Aufzeichnungssysteme ordnungsgemäß gemeldet hast, gibt es zwei weitere Fälle, in denen Du die Finanzbehörde erneut informieren musst:
Auf jedem mit TSE erstellten Beleg (d.h. Kassenbon, Rechnung) werden folgende Daten festgehalten:
Mithilfe des Signaturzählers lassen sich später Lücken in der Transaktionskette erkennen, falls ein Beleg entfernt werden sollte: So sind alle Transaktionen optimal nachvollziehbar.
Sämtliche TSE-Daten können anstatt als Klartext auch in einen QR-Code gefasst werden. Das führt zu kürzeren Bons und beschleunigt die formale Belegprüfung durch das Finanzamt im Falle einer Kassennachschau.
Die Technische Sicherheitseinrichtung ist ein komplexes Zusammenspiel von drei Modulen. Dazu gehören das Speichermedium, das Sicherheitsmodul und eine einheitliche digitale Schnittstelle, die ihrerseits aus zwei Bereichen besteht. Sie sind für die Aufbereitung und Speicherung der Daten bei jeder Kassentransaktion zuständig.
Und so funktioniert es genau:
Das Speichermedium archiviert alle aufgezeichneten Anwendungsdaten und die zugehörigen Protokolldaten. Bei TSE-Lösungen mit physischem Speicher kommen dafür zertifizierte USB-Sticks oder SD-Karten zum Einsatz – bei einer Cloud-Lösung wie von ready2order werden die Daten sicher und jederzeit griffbereit auf einem externen Speicher abgelegt. Hier ist also keine zusätzliche Hardware zur Speicherung nötig.
Dieses Modul sorgt für die technische Absicherung bzw. Signierung der gespeicherten Daten. Die sichere Aufnahme der aufzuzeichnenden Vorgänge ist gewährleistet, indem zusätzlich zu den Anwendungsdaten jedes Vorgangs auch zugehörige Protokolldaten generiert werden.
Die EDS ermöglicht die Integration der TSE und ist dafür zuständig, dass die Daten abschließend ordnungsgemäß an das Finanzamt übertragen werden können. Folgende Komponenten sorgen dabei dafür, dass alle Grundaufzeichnungen sowohl unveränderbar als auch unlöschbar sind:
3.1. Die Exportschnittstelle besteht aus einer einheitlichen Datensatzbeschreibung für den standardisierten Export der gespeicherten, abgesicherten Grundaufzeichnungen aus der TSE (DSFinV-K) wie sie etwa für Prüfungszwecke und/oder die Aufbewahrung außerhalb der TSE nötig ist.
3.2. Die Einbindungsschnittstelle dient zur Integration der TSE in das elektronische Aufzeichnungssystem und gewährleistet die Kommunikation zwischen TSE und Registrierkasse.
Nein, wenn Du die Kassensoftware von ready2order verwendest, brauchst Du keinen zusätzlichen USB-Stick o.ä.: Wir setzen auf eine cloudbasierte Lösung, bei der die TSE automatisch in Dein Kassensystem eingebunden wird.
Für Dich als Unternehmer entstehen auf diese Weise weder Mehraufwand noch Kosten: Nach Kauf und Aktivierung der TSE kannst Du ready2order auf Deinem gewohnten Gerät wie üblich verwenden.
Der Unterschied zwischen einer physischen Hardware-TSE und einer digitalen Cloud-TSE wie von ready2order besteht im Aufwand und in den Kosten bei Installation und Wartung.
Ja, Du kannst auch bei kurzfristigem Ausfall weiter kassieren. Mit einem TSE-Kassensystem von ready2order hast Du bei Internetausfall nichts zu befürchten. Die TSE läuft auch im integrierten Notfallbetrieb vorschriftsmäßig:
Wichtig: Längerfristige Störungen bzw. dauerhafter Offline-Betrieb des ready2order Kassensystems sind trotzdem zu vermeiden. Kommt dies öfter vor, könnte bei einer finanzamtlichen Überprüfung unangenehme Fragen auftauchen.m
Wir von ready2order verkaufen kein Kassensystem ohne TSE, denn wir unterstützen Dich dabei, 100% finanzamtkonform zu arbeiten.
Außerdem drohen empfindliche Strafen von bis zu 25.000 €, wenn Unternehmen gegen die gesetzlichen TSE-Vorgaben für elektronische Registrierkassenverstoßen.
Ausnahmen gibt es hier leider keine: Die geltende Rechtslage ist diesbezüglich eindeutig und die Finanzverwaltungen haben nun damit begonnen, diese Gesetze gegen bisher säumige Kassenanwender durchzusetzen.
Dem Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V. (DFKA) liegen hier bereits erste Fälle vor: Den Beschuldigten wird eine Steuerordnungswidrigkeit nach §§ 377, 379 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. 146 a Abs. 1 Satz 1 – 3 AO zur Last gelegt, für die ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 25.000 € erhoben werden kann.
Außerdem kann es sein, dass das Finanzamt die Steuerzahlungen schätzt, wenn die TSE verweigert wurde. Wird dabei ein höherer Gewinn angesetzt als tatsächlich erwirtschaftet wurde, werden ungleich höhere Steuern fällig als mit einer ordnungsgemäß geführten Kasse.
Ab 2028 kommt die Registrierkassenpflicht auch für Deutschland:
Sonderregelungen per Verordnung sind ebenfalls im Entwurf vorgesehen, aber noch nicht abschließend beschlossen. Sie sollen für folgenden Fälle gelten:
Wie die Registrierkassenpflicht genau aussehen soll, ist aber noch nicht definiert. Unklar ist z.B. bisher noch, ob die Umsatzangabe Bargeld und bargeldlose Zahlungen gleichermaßen umfassen soll.
Sicher ist jedoch: Wer jetzt schon auf ein elektronisches Kassensystem wie das von ready2order umsteigt, ist bestens vorbereitet, wenn die gesetzliche Vorgabe kommt.





