Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) kritisiert die Formulierungen im Koalitionsvertrag ebenfalls als widersprüchlich und unklar. Besonders die Frage, ob sich die Umsatzgrenze ausschließlich auf Barumsätze oder auf den gesamten Jahresumsatz inklusive unbarer Zahlungen, spielt dabei eine wichtige Rolle.
Zudem fordert der DStV machbare Übergangsregelungen und Ausnahmen: Denn nicht alle Branchen könnten einfach auf digitale Registrierkassen umstellen. Andere EU-Mitgliedstaaten mit vergleichbaren Regelungen wie z.B. Österreich hätten dies berücksichtigt und etwa mobile Verkaufsstände von der Registrierkassenpflicht ausgenommen.
Grundsätzlich unterstützt der DStV jedoch das Ziel, Steuerhinterziehung mithilfe der neuen Regelung zu bekämpfen und den Steuervollzug zu stärken. Gefordert werden allerdings maßvolle, praktikable und zielgerichtete Maßnahmen, die gerade kleine und mittlere Unternehmen nicht überfordern.